Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen

Die hier zusammengetragenen Informationen sind ohne Gewähr. Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung. Hierzu bin ich nicht befähigt und nehme davon ausdrücklich Abstand. Es handelt sich lediglich um die Kenntnisse, die ich durch meine Vermietertätigkeit gewonnen habe und die ich an Sie im Rahmen meines Informationsangebots weitergeben möchte. Um Sachverhalte verbindlich klären zu können, müssen Sie das Amt, einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater aufsuchen.

Die deutsche Gesetzgebung regelt die Vermietung von Ferienobjekten in verschiedenen Paragraphen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Webseite eine Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Im jedem individuellen Fall ist ein Anwalt oder ein anderer proffessioneller Berater zu beauftragen um Sachverhalte verbindlich klären zu können. erfolgeicher-vermieten.de möchte Ihnen dabei helfen, Ihre Prozesse schneller voranzutreiben und möchte Sie zusammenfassend und allgemein informieren.

Sobald Sie als Vermieter tätig werden, müssen Sie sich mit verschiedenen Bestimmungen auseinandersetzen. Im bestem Fall kommen Sie dem bereits zuvor. Hier finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Belange.

Gewerbeanzeigepflicht laut (GewO)

Jede Vermietung, egal in welcher Form sie stattfindet, muss beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde oder der Stadt angegeben werden. Die Meldung ist auch von keinerlei Vorraussetzungen abhängig! Ob Sie nun 1 Zimmer oder 40 Zimmer vermieten spielt hierbei keine Rolle! Warum? Die Gewerbeanmeldung setzt einen Prozess in Gang. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt und die zuständige Handelskammer. Sie werden von den Instanzen nach kurzer Zeit angeschrieben. Dieser Prozess klärt und definiert den eigentlichen Umfang Ihrer Vermieter-Tätigkeit. Aufgrund der Ihnen zugesandten Formulare wird ermittelt, in wie weit Sie Steuern zahlen müssen oder Abgaben an die Kammer leisten müssen.

Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Das Gaststättengesetz wurde 2005 zum Vorteil vieler Privatvermieter geändert: Eine gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht besteht seitdem nicht mehr. Sie dürfen unabhängig der Bettenanzahl Speisen und Getränke an Ihre Gäste verabreichen. Dies gilt jedoch nur für Hausgäste, die Sie auch beherbergen! Um Lebensmittel für Dritte zubereiten zu dürfen, benötigen Sie eine "Lebensmittelrechtliche Unterweisung" laut § 43 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes. Diese Belehrung wird regelmäßig von den Gesundheitsämtern angeboten. Sollte Ihre Pension (auch Privatvermietung) vom zuständigen Gesundheitsamt geprüft werden, müssen Sie ein Nachweisheft vorweisen können, dass Ihnen die Teilnahme an dieser Unterweisung bestätigt!

Anmeldepflicht bei Nutzungsänderungen von Wohnraum

Sobald Sie Wohnraum als Pension oder Ferienwohnung vermieten möchten, müssen Sie einen Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt stellen. Sollten Sie neu bauen wollen und benötigen Informationen zu einem Baugenehmigungsverfahren, dann sollten Sie sich an die zuständige Baubehörde Ihres Landkreise wenden.

Bauvorschrift der Länder

Die Größe Ihrer zur Vermietung stehenden Gäste-/Pensionszimmer ist gesetzlich vorgeschrieben. Demnach darf ein Einzelzimmer nicht kleiner als 8m² und ein Doppelzimmer nicht kleiner als 12 m² sein. Ein Gespräch mit der zuständigen Baubehörde sollte in jedem Fall erfolgen. Ausnahmeregelungen sind unter Umständen möglich. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Brand-Feuerschutz gewidmet werden.

Einkommenssteuerpflicht

 

Jeder Bürger, der wirtschaftet und Einnahmen erzielt, zahlt Lohn- oder Einkommenssteuer. Diese fällt jedoch erst beim Überschreiten Ihres Steuerfreibetrages an. Wie hoch dieser ist, hängt von verschiedenen persönlichen Kriterien ab. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

 

 

Umsatzsteuerpflicht

Sobald Ihr Jahresumsatz aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit (Vermietung) den Betrag von 17.500 Euro überschreitet, werden Sie in dem darauf folgenden Jahr umsatzsteuerpflichtig. Von diesem Zeitpunkt an müssen Sie in Ihren Rechnungen die Mehrwersteuer ausweisen. Sie haben dann auch die Möglichkeit in Ihren eigenen Rechnungen die Vorsteuer wiederum geltend zu machen. Wer seine Umsatzsteuerpflicht nicht rechtzeitig bemerkt, wird sich sehr darüber ärgern!

Gewerbesteuerpflicht

Unabhängig davon ob Ihre Vermietung ein Gewerbebetrieb darstellt oder nicht, müssen Sie ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer an den Staat abführen.

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