Als Vermieter eines Ferienobjektes bist du heute grundsätzlich in der Lage dein Ferienobjekt erfolgreich und eigenständig zu vermarkten. Hierfür bietet dir das Internet zahlreiche Möglichkeiten. Wer sich aber mit der Vermarktung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses nicht auseinandersetzen möchte oder dies vielleicht auch zeitlich gar nicht realisieren kann, der wird auf die Leistung einer Vermittlungsagentur nicht verzichten können.

In vielen Fällen ist die Situation auch so, dass man als Ferienhausbesitzer gar nicht vor Ort ist und somit eine Betreuung der Feriengäste, sowie die Schlüsselübergabe, die Reinigung, eine Unterstützung im Notfall etc. gar nicht selbst handhaben kann. Auch in dieser Situation beauftragen Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern Dienstleistungsagenturen und/oder Vermittlungsagenturen. Doch wie kannst du den richtigen Vermittler für dich finden?

Die richtige Wahl der Vermittlungsagentur

Solltest du dich gegen eine Eigenvermarktung entschieden haben oder eine Teilvermarktung durch einen Dienstleister vor Ort am Ferienobjekt in Erwägung ziehen, wirst du selbstverständlich auch vertraglich an den künftigen Partner gebunden. Oft trittst du im Rahmen deines Vertrages ein Vorbuchungsrecht oder auch ein Exklusivvermarktungsrecht an den Vermittler ab. Dies ist in der Regel auch notwendig, denn der Vermittler muss eigenständig und verbindlich dein Objekt dem Interessenten anbieten können.

Leistungen der Agenturen

Das Leistungsspektrum der Agenturen kann unterschiedlicher nicht sein. Während viele Vermittler und Agenturen lediglich auf Provisionsbasis Ihre Unterkunft vermitteln, so bieten andere Diesntleister ein umfangreiches Leistungsspektrum von der Vermarktung, Schlüsselübergabe, Betreuung vor Ort, Reinigung bis hin zur Pflege und Modernisierung des Ferienobjektes an.

Ausschließliche Vermietung durch Agentur oder Vermittler

Die Finanzämter gehen bei der Abtretung der Vermietung an einen Vermittler oder an eine Agentur (nicht befreundet oder nahestehend) davon aus, dass es sich um eine ausschließliche Vermietung handelt. Eine Prüfung, ob Liebhaberei vorliegt erfolgt daher in der Regel nicht. (BMF-Schreiben vom 8. 10. 2004, BStBl. 2004 I S. 933)

Unser Tipp:

  • Überlege dir genau, welche Leistungen du wirklich vor Ort bei deinem Ferienobjekt benötigst.
  • Sofern du es in Erwägung ziehst, behalte dir die Eigenvermarktung vor. Provisionszahlungen sollten dann immer geringer ausfallen oder bestenfalls ganz entfallen.
  • Nimm dir ausreichend Zeit für einen Vergleich der Anbieter vor Ort. Gerade an klassischen Ferienstandorten sind Gastgeber wie du ein gern gesehener Kunde. Ein Vergleich der Anbieter und derer Leistungsspektren und Konditionen lohnt sich immer. 
  • Lass dir aktuelle Belegzahlen vergleichbarer Objekte vorlegen, bei denen die Agentur oder der Vermittler tätig ist.
  • Für Reinigung, Schlüsselübergabe und Ansprechparter vor Ort muss nicht zwangsläufig eine vermittelnde Agentur beauftragt werden. In den meisten Orten und Städten gibt es in der Regel auch externe, unabhängige Dienstleister, die nicht vermittelnd tätig sind und diese Aufgaben übernehmen können.
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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Michael Spiess

    Hallo, wir haben uns für ein Ferienhaus am Nord-Ostsee-Kanal interessiert, und der Agentur einige Fragen zum Haus gestellt.Nachdem wir uns eigentlich für das Haus entschieden hatten, wurden uns die Buchungsunterlagen gemailt. Daraufhin setzten wir uns noch einmal mit der Agentur in Verbindung, um noch eine Frage abzuklären. Die Antwort auf unsere Frage hat uns dazu bewogen, uns gegen das Haus zu entscheiden. Wir teilten dies der Agentur mit, die gerade nicht sehr freundlich darauf reagierte. Sie will nun eine Gebühr von 45,- Euro von uns haben, da man uns ja schließlich mehrere Fragen beantwortet habe? Nun meine Frage: Darf die Agentur einfach eine Gebühr verlangen, ohne dass wir die Buchung getätigt haben?

    Mit Spannung warte ich auf eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Spiess

    1. Oliver Lehne

      Hallo Michael,
      dies klingt sehr fragwürdig. Eine gängige Praxis ist dies nicht. Ich würde den Betrag nicht zahlen!
      Lieben Gruß
      Oliver

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