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ToggleBettensteuer – Was ist das?
Der eine oder andere kennt sie sicher schon, die Bettensteuer. Vielleicht ist sie dir aber auch unter einem anderen Namen bekannt: CityTax, Beherbergungsabgabe, Übernachtungssteuer oder auch Kulturförderabgabe sind einige Beispiele. Letzteres bezeichnet am deutlichsten, wofür diese Steuer gedacht ist, nämlich zur Förderung der Kultur und des Tourismus. Den Ursprung nahm die Bettensteuer am 1. Januar 2010. An diesem Tag wurde die Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Kommunen und Städte verbuchten dadurch also Steuerausfälle. Um die fehlenden Gelder aufzustocken und diese Ausfälle zu kompensieren, führten die ersten Städte schließlich die Bettensteuer ein.Wichtige Fakten zur Steuerabgabe
Als Vermieter gilt es bei der Bettensteuer einiges zu beachten, deshalb habe ich dir hier die wichtigsten Fakten zusammengestellt:
- Fakt #1: Die Bettensteuer ist laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar, das heißt, Städte und Kommunen dürfen Steuern auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erheben. Sie müssen dies jedoch nicht. Prüfe also zunächst, ob in deiner Region eine Bettensteuer anfällt oder nicht.
- Fakt #2: Die Bettensteuer gilt für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Monteurzimmer, gelegentlich sogar für Campingplätze. Du solltest du also auch prüfen, ob deine Immobilie von der Steuer betroffen ist.
- Fakt #3: Die Bettensteuer ist sowohl für private als auch für berufliche Aufenthalte rechtens. Gesetzlich müssen die Länder beruflich bedingte Übernachtungen nicht besteuern, es ist jedoch auch nicht verboten. (Stand Mai 2022) Prüfe deshalb genau, für welche Aufenthalte die Bettensteuer in deiner Region gilt.
- Fakt #4: Die Steuerabgabe kann entweder vom Vermieter selbst bezahlt oder auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen werden.
- Fakt #5: Die Berechnung der Bettensteuer richtet sich meist entweder nach dem Übernachtungspreis oder ist auf einen festen Betrag festgelegt. Somit ist sie je nach Stadt unterschiedlich geregelt. Die folgende Übersicht zeigt dir, welche Städte die Gebühr in welcher Höhe berechnen.
Aktuelle Übersicht der Bettensteuer in deutschen Städten
Derzeit fällt die Bettensteuer in insgesamt 30 Städten an (Stand Januar 2020). Die Übersicht zeigt dir die Berechnung der Angabe für die entsprechende Region. Die angegebenen Prozentangaben beziehen sich hier auf den Bruttoübernachtungspreis, die mit dem Sternchen gekennzeichneten Angaben dagegen auf den Nettoübernachtungspreis. Die Preise pro Nacht hängen dagegen entweder von der Art der Unterkunft (3-Sterne, 4-Sterne, 5-Sterne), vom Alter des Gastes oder der Höhe des Gesamtpreises ab.
Stadt | Gebühr |
---|---|
Berlin | 5%* |
Bonn | 5% |
Bremen | 5%* |
Bremerhaven | 5%* |
Dahlem | 1,00€/Nacht |
Damp | 1,00-2,00€/Nacht |
Dortmund | 7,50% |
Dresden | 6% |
Eisenach | 1,00-2,00€/Nacht |
Erfurt | 5% |
Flensburg | 7,50% |
Freiburg | 5%* |
Gera | 1,00-2,00€/Nacht |
Hamburg | 0,50-3,00€/Nacht |
Hürtgenwald | 0,50-2,00€/Nacht |
Kirchheim | 1,00-1,50€/Nacht |
Kleve | 5% |
Köln | 5% |
Königswinter | 5% |
Lautertal | 1,00-3,00€/Nacht |
Leipzig | 1,00-3,00€/Nacht |
Lüneburg | 4% |
Münster | 4,50% |
Nideggen | 5% |
Potsdam | 5%* |
Rheinhausen | 5%* |
Saalburg-Ebersdorf | 0,50-1,00€/Nacht |
Schwerin | 5%* |
Weimar | 0,75-2,00€/Nacht |
Wismar | 5% |
Viel Gegenwind für die Bettensteuer
Natürlich gab es auch schon Proteste gegen diese Art der Besteuerung. Die Argumente sind vielfältig: Oft wird kritisiert, dass das Geld nicht dem eigentlichen Zweck der Tourismus- und Kulturförderung zugutekommt, sondern lediglich die Haushaltskassen der Städte füllt. Auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist ein wichtiges Argument, vor allem für uns Vermieter. Die Gäste müssen nach dem Grund ihres Aufenthalts gefragt, Formulare müssen ausgefüllt und die Einnahmen müssen an die Behörden abgegeben werden. Selbst der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA nennt die Besteuerung “diskriminierend und völlig inakzeptabel”, vor allem deshalb, weil nur eine einzelne Branche steuerlich benachteiligt wird. Nicht zuletzt sehen sich viele Vermieter durch die Bettensteuer auch als Steuereintreiber für den Staat.
Gerichtsurteile zur Bettensteuer
Der Gegenwind für die Bettensteuer hat auch bereits einige Urteile beim Bundesverwaltungsgericht hervorgerufen. So wurde beispielsweise entschieden, dass die Steuerforderungen der Städte Trier und Bingen rechtsunwirksam sind, da nicht zwischen privaten und beruflichen Aufenthalten unterschieden wurde. Wie die nebenstehende Grafik des DEHOGA zeigt, ist in dieser Hinsicht auch noch einiges im Wandel. In vielen Städten wurde die Bettensteuer bereits wieder aufgehoben, abgelehnt oder sogar völlig abgeschafft. Mit einem weiteren Urteil im Mai 2022 wurde jedoch rechtskräftig vom Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass die Bettensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Belastung sei für die Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig hoch, sodass die Erhebung der Steuern gerechtfertigt sei. Wir können also damit rechnen, dass immer mehr Städte die Bettensteuer einführen werden. „Der DEHOGA reagierte mit großem Unverständnis auf das Urteil und appelliert an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und Hoteliers wie Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.” (Quelle: https://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/)
Mein Fazit: Mehr Nachteile als Vorteile
Für uns als Vermieter bringt die Bettensteuer tatsächlich mehr Nach- als Vorteile. Wir müssen uns um die Verwaltung, die Formulare für die Gäste und die Buchhaltung kümmern. Doch wir kommen leider nicht drumherum. Dies bestätigte uns zuletzt das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Mai 2022. Deshalb informiere dich am besten direkt bei dir in der Region, welche Regelungen für dich gelten, damit du beim Thema Bettensteuer alles richtig machen kannst!
Muss ein z.B. Musikverein -Verein Beherbergungssteuer zahlen, wenn er für Auftritte bzw. Veranstaltungen unterwegs ist?
Hallo Edgar,
die Beherbergungssteuer wird in der Regel auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Ob eure Vereinstätigkeit in diesem Sinne als „privat veranlasst“ zu kennzeichnen ist, kann ich dir leider nicht mitteilen. VG Oliver