Wer als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses Preise für das Übernachten in einem Ferienobjekt angibt und diese öffentlich auf unterschiedlichen Medien kommuniziert, z.B auf einer Webseite, in einer Zeitung, in einem Online-Inserat, oder auf einem Flyer, dem schreibt der Gesetzgeber durch die Preisangabenverordnung kurz: PAngV vor, wie der Preis für das Anbieten einer Beherbergungsleistung im Verhältnis zum potentiellen Mieter anzugeben ist.

Dies bedeutet, dass Preise nicht nach eigenem Ermessen und beliebig angegeben werden dürfen, sondern das im Sinne des Verbraucherschutzes klare rechtlich verpflichtende Regeln gelten um Preiswahrheit und Preisklarheit für den Verbraucher zu gewährleisten. Im Mai 2022 erschien die deutsche Preisangabenverordnung in einer systematisch umzustrukturieren neuen Fassung. Die PangV ist sicherlich eine der wichtigsten Verbraucherschutzgesetze in Deutschland, denn sie fördert nicht nur in unserer Situation einen fairen Wettbewerb unter den Vermietern von Ferienobjekten, sondern stärkt umso mehr auch die Stellung des potentiellen Mieters (Verbrauchers).

Welche Vorschriften du als Vermieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung einzuhalten hast und worauf du achten musst, möchte ich dir in meinem Blogartikel zum Thema Preisangabenverordnung genauer erläutern. Meine Tipps stellen selbstverständlich keine rechtliche Beratung dar, noch verfolgen diese den Ansatz einer Rechtsberatung!

PAngV bei Ferienwohnung und Ferienhaus

Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann dich als Vermieter im Worstcase-Szenario teuer zu stehen kommen. Neben einer kostenintensiven Abmahnung muss man bei Ahndung eines Verstoßes mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro (§ 3 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz) rechnen. Hinzu kommen weitere Verstöße, denn nicht selten stellt ein Verstoß gegen die PAngV auch ein Verstoß gegen § 5 UWG (Verbot der irreführenden Werbung) dar und in der Regel geht dieser Verstoß mit weiteren Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG) einher.

Um es auf den Punkt zu bringen: Du solltest einen möglichen Verstoß bereits im Ansatz vermeiden. Eine Alternative zum Einhalten der Vorschriften gibt es nicht. Ich persönlich bin ehrlich gesagt erstaunt, dass obwohl das Thema schon viele Jahre und vielerorts kommuniziert wird und zahlreiche Verbände, Unterkunftsportale und Institutionen Vermieter auf die PAngV hinweisen, dass es immer noch so viele Ferienhaus- und Ferienwohnungsbesitzer oder auch Vermittler gibt, die schlichtweg gegen die PAngV verstoßen. Ob sich dies durch Mutwille, Dummheit oder Unwissenheit begründet, ist zuletzt unerheblich, denn die schlimmste Folge des Verstoßes ist ein finanzieller Ruin und die vermeintliche Aufgabe der Vermietung durch einen hohen finanziellen Schaden. Aufgrund dieser Tatsache soll sich dieser Blogartikel nicht nur an neue Fewo-Vermieter richten, sondern auch an die alten Hasen, die vielleicht doch nicht alles bei den Preisangaben richtig machen.

Es ist nicht schwer die notwendigen Voraussetzungen der Preisangabenverordnung zu erfüllen. Ich habe dir hier die wesentlichen Anforderungen zusammengestellt und zeige dir Beispiele, wie du die Preise deiner Ferienwohnung richtig darstellst.

So beachtest du die Preisangabenverordnung (PAngV)

Berücksichtige zwei einfache Dinge bei der Preisgebung für deine Unterkünfte: Gebe einen richtig kommunizierten Endpreis an!

Der Endpreis

In der Preisangabenverordnung steht Folgendes: § 1 Abs 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV): Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).

Was bedeutet dies für die Preise einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses?

Du musst deinen Interessenten einen Mietpreis kommunizieren, der tatsächlich dem zu zahlenden Preis entspricht. Im also notwendigen Endpreis für eine Unterkunft müssen daher die Kosten für Bettwäsche, Endreinigung, Heizung und Wasser unbedingt inbegriffen sein!

Ja, es gibt Ausnahmen!

  • Wenn du Nebenkosten deiner Ferienimmobilie verbrauchsabhängig dem einzelnen Mieter z.B. über einen Verbrauchszähler zuweisen kannst, so dürfen diese auch nach Verbrauch abgerechnet werden und müssen nicht im vorab kommunizierten Mietpreis enthalten sein.
  • Wenn die Endreinigung oder die Bettwäsche optional ist, du also dem Gast die Wahl lässt, ob er selbst reinigen möchte, oder ob er eigene Bettwäsche mitbringen möchte, dann kannst du diese Kostenpunkte auch gesondert aufführen.
  • Ein Tipp: Auch Gebühren die du als Vermieter nicht selbst erhebst, sondern vielleicht durch den Ort, die Kommune oder der Kreis erhoben werden: z.B. Strandnutzung, Kurtaxe, Fahrkarten etc. sollten gesondert ausgewiesen werden, da sie nicht Bestandteil deiner Leistungserbringung sind.

Die “richtige” Kommunikation des Endpreises

Es dürfte dir nun klar sein, wie sich der Endpreis für eine Beherbergungsleistung eines Ferienobjektes zusammensetzt, was dazu gehört und was eben nicht. So sollte man meinen, dass die Anforderungen an die Preisangabenverordnung mit diesem Wissen eingehalten werden können. Tatsächlich aber entstehen sehr viele Verstöße gegen die PAngV durch die falsche Art und Weise der Preis-Kommunikation.

Es ist daher erforderlich zunächst zu bewerten wie konkret und differenziert du deine Beherbergungsleistung bewirbst. Erst dann kannst du je nach Anforderung die Endpreise richtig kommunizieren.

So entsprechen Endpreise der Preisangabenverordnung

Ich gebe dir nun Beispiele und greife die gängigsten Situationen für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern auf, sodass du künftig weisst, wie du den Preis für deine Beherbergungsleistung gemäß der Preisangabenverordnung angeben musst.

Preisangaben in einer Angebotsübersicht

Solange du einem Mietinteressenten lediglich eine Angebotsübersicht verschaffen willst, darfst du “Von-Bis-Preise” oder “Ab-Preise“ kommunizieren. Dies sieht man z.B. auch auf den Kategorieseiten von Unterkunftsportalen oder in den Ergebnislisten von Buchungsplattformen. Hier wird lediglich eine Übersicht geschaffen und kein Ferienobjekt konkret beworben. Daher ist es bei einer Angebotsübersicht nicht erforderlich einen konkreten Endpreis anzugeben. Diese Regelung gilt aber auch für deine Webseite oder deinem Flyer auf dem du potentiellen Interessenten eine Angebotsübersicht über deine Ferienwohnungen verschaffen kannst und nicht ein konkretes Vermietungsangebot kommunizierst.

Beispiele Preisangaben in der Angebotsübersicht:

  1. Gästehaus Sonnenschein: 3 Ferienwohnungen, 40 Euro – 70 Euro pro Nacht
  2. Gästehaus Sonnenschein: 3 Ferienwohnungen, ab 40 Euro pro Nacht
  3. Gästehaus Sonnenschein: 3 unterschiedliche Ferienwohnungen, ab 40 Euro pro Nacht

Preis auf Anfrage und Ab-Preise

Auch wenn ich grundsätzlich der Meinung bin, dass man den Preis für eine Ferienobjekt nicht verheimlichen und klar kommunizieren sollte, ist es manchmal doch erforderlich und gemäß PAngV zulässig in einer Zeitungsanzeige oder bei einer Online-Marketingmaßnahme einen Preis auf Anfrage zu kommunizieren. Dies gilt auch für Ab-Preise. Wichtig ist, dass du auf die ausführliche oder nähere Preisinformation verweist, die der Anzeigenleser dann auf deiner Webseite oder bei einem Anruf erhält.

Beispiele Preis auf Anfrage:

  1. 3 Ferienwohnungen im Gästehaus Sonnenschein, Preis auf Anfrage unter Tel.:…
  2. 3 Ferienwohnungen im Gästehaus Sonnenschein, Preis ab 40 Euro mehr Infos unter www.webseite-gästehaus-sonnenschein.de

Preisangaben mit Saisonzeiten

Oft ist es sinnvoll im Rahmen eines konkreten Angebotes Preise nach Saisonzeiten zu staffeln. Ich gebe dir den Tipp es nicht zu übertreiben. Drei Saisonzeiten (Vor-, Haupt-, Nebensaison) sollten allemal reichen. Wichtig ist, dass du die Zeiträume klar definierst. Angaben wie “Sommerferien”, “Schulferien” “Feiertage” sind nicht ausreichend, es muss unbedingt eine klare und konkrete Angabe erfolgen.

Beispiele Preisangabe mit Saisonzeiten:

Preise unserer Ferienwohnungen im Gästehaus Sonnenschein

Unsere Preise verstehen sich immer inkl. Endreinigung und jeglicher Nebenkosten

Preise Ferienwohnung 1*

VS: 40 Euro, HS: 70 Euro, NS: 55 Euro

Preise Ferienwohnung 2*

VS: 50 Euro, HS: 80 Euro, NS: 65 Euro

Preise Ferienwohnung 3*

VS: 45 Euro, HS: 75 Euro, NS: 60 Euro

* Preise verstehen sich pro Tag bei 3 Personen, jede weitere Person: 9 Euro (max. 5 Personen)

VS (Vorsaison): Januar – April; HS (Hauptsaison):  Mai – September; NS(Nebensaison): Oktober – Dezember; über Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester gelten HS-Preise

Preisangaben mit Staffelung nach Reisedauer

Einige Vermieter staffeln den Übernachtungspreis nach Länge des Aufenthaltes. Je länger der Gast bleibt, desto günstiger wird es für den Mieter.

Beispiel Preisangaben mit Staffelung

Preise unserer Ferienwohnungen im Gästehaus Sonnenschein:

Unsere Preise verstehen sich immer inkl. Endreinigung und jeglicher Nebenkosten

Preise Ferienwohnung 1*

1-3 Nächte:  70  Euro, 4-7 Nächte: 60 Euro, ab der 8. Nacht: 55 Euro

Preise Ferienwohnung 2*

1-3 Nächte:  80  Euro, 4-7 Nächte: 70 Euro, ab der 8. Nacht: 60 Euro

Preise Ferienwohnung 3*

1-3 Nächte:  90  Euro, 4-7 Nächte: 80 Euro, ab der 8. Nacht: 65 Euro

* Preise verstehen sich pro nacht bei 3 Personen, jede weitere Person: 9 Euro (max. 5 Personen)

Preisangaben mit Rabatten

Im Rahmen der neuen Omnibus-Richtlinie müssen Vermieter ab dem 28.05.2022 beim Formulieren von Rabattangeboten aufpassen .  Bei der Angabe von Preisermäßigungen muss der niedrigste Preis als Ausgangswert angegeben werden, der in den letzten 30 Tagen vor der Rabattaktion gültig war.

Unser Tipp und Fazit zur PAngV

Halte dich bei den Preisangaben für dein Ferienobjekt an die Preisangabenverordnung, denn es führt absolut kein Weg daran vorbei. In jeder Hinsicht ist es sinnvoll die einfachen Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Begebe dich nicht in eine unnötige Abmahnfalle und ermögliche deinen potentiellen Interessenten eine einfache Preisorientierung.

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Dieser Beitrag hat 13 Kommentare

  1. Bernd Hofmann

    Hallo,

    ich habe aktuell den Fall, dass ich eine Ferienwohnung gebucht habe. Nach Eingabe der Reisezeit und aller erforderlichen Daten wurden mir auf der Webseite der Endpreis inklusive der Kurtaxe und der Buchungsgebühren angezeigt.
    Ich bekam eine Mail mit der Reservierungsbestätigung in der exakt selbige Daten standen. Auch in der App der Ferienhausvermittlung stand selbiger Endpreis, der auch Endpreis genannt wurde.
    Dann kam die Buchungsbestätigung mit Zahlungsaufforderung per Mail und hier erschienen plötzlich die doppelte Kurtaxe und eine zusätzliche Onlinegebühr, von der bis zu diesem Zeitpunkt nie die Rede war.
    Jetzt war der zu zahlende Betrag 50€ höher als der bisherige Endpreis.
    Ich habe das erstmal so gezahlt, weil sonst das Unternehmen wohl storniert hätte und ich kein vergleichbares Objekt zu dem Preis und in dem Zeitraum gefunden habe. Es war auch so noch preiswerter als die anderen Anbieter. Ich gehe aber davon aus, dass dies so nicht richtig ist? Sollte sich das herausstellen, werde ich nach dem Urlaub entsprechend tätig werden.

    schöne Grüße
    Bernd

    1. Oliver Lehne

      Hallo Bernd,
      da ich die Datenlage nicht genau kenne, kann ich nur sehr eingeschränkt eine Idee dazu äußern. Ich bin aber bei Dir, denn immer dann wenn Endpreise kommuniziert werden und weitere vermeintliche Kosten im Nachgang auftauchen (die nicht irgendwo in den AGB oder Vereinbarungen beziffert sind), ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese Praxis nicht zulässig ist. Sicherlich kannst du das prüfen lassen. Gutes Gelingen und VG Oliver

  2. Carolin

    Hallo Oliver,
    würdest Du sagen, dass folgende Preisangabe auf dem Mietvertrag laut Preisangabenverordnung ok ist?

    x-Zimmer-Wohnung für x Nächte vom Datum bis Datum zum Gesamtpreis von x€ inklusive Endreinigung

    Liebe Grüße Carolin

    1. Oliver Lehne

      Hallo liebe Carolin,
      das sollte passen! Wichtig ist, dass der Gesamtpreis die Endreinigung beinhaltet und das praktizierst du so richtig 🙂

      Lieben Gruß – Oliver

      1. Carolin

        Klasse, dankeschön für die Hilfe 🙂
        Liebe Grüße
        Carolin

  3. Olaf

    Hallo,

    wir haben für unser Feriendomizil nachträglich die Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Kosten für Strom und Wasser waren auf der Buchungsseite transparent dargestellt („Zusätzliche Kosten vor Ort nach Verbrauch: Strom pro kWh (0,51 €), Wasser pro Kubikmeter (8,86 €)“) – auf einer Unterseite findet sich noch der Hinweis („Bitte beachten Sie: Wasserverbrauch pro m3, Heizung nach Verbrauch zahlen“) – allerdings ohne Nennung von Kosten. Dieser Hinweis findet sich auch nicht auf der Buchungsbestätigung. Ist das zulässig? Imho ist das ein Verstoß gegen die PAngV, oder nicht?

    Verbrauchskosten

    1. Oliver Lehne

      Hallo Olaf,
      grundsätzlich frage ich mich, wo jetzt das Problem liegt. Du hast ja die verbrauchsabhängigen Kosten anscheinend ganz transparent sehen können, bevor du gebucht hast. Also wusstest du ja, was dich erwartet. Zur Komplettierung wäre es sicherlich hilfreich, wenn entsprechende Verbrauchskosten auch in der Bestätigung vermerkt sind, dann ist eine solche Fragestellung hinfällig. VG Oliver

  4. Susanne

    Mich interessiert, wie denn ‚pro Tag‘ definiert wird. Ich kann dazu nirgends Informationen finden.
    Üblicherweise werden die Kosten ja über Nacht berechnet. Die Kostenangaben erfolgen als ‚pro Tag‘.
    Nun stehe ich erstmals vor der Situation, das ein Vermieter bei 3 Nächten 4 Tage berechnet.

    1. Oliver Lehne

      Hallo Susanne,
      danke für dein Kommentar. Wir werden den Artikel ändern, da wir im Rahmen unserer Beschreibungen pro „Tag“ nur exemplarisch verwendet haben. Es ist absolut richtig pro „Nacht“ zu definieren.
      Viele Grüße – Oliver

    2. Tim

      Hallo Susanne,

      wie bist du damit umgegangen? Der Vermieter unserer Ferienwohnung in Südtirol berechnet nun auch 11 Tage, bei 10 Nächten . Außerdem wurde uns am 2. Tag so nebenbei mitgeteilt, dass die Karaffe Leitungswasser beim Abendessen 3 Euro kostet…

      LG
      Tim

  5. Michael

    Wir haben ein Ferienhaus an der Ostsee gemietet über Booking.com. Gesamtpreis für 10 Tage 1250€. Nachdem wir gebucht haben kam die Vermieterin mit extra Gebühren an. Im Angebot stand drinne Parkplatzgebühren werden extra berechnet. Die Gebühren für einen Parkplatz betragen 10€ am Tag. Wir müssen mit 2 Autos anreisen macht also 200€. Laut Vermieterin gibt es sonst nirgendwo die Möglichkeit ein Auto abzustellen…
    Im Angebot stand eine Sauna drinne. Die dürfen wir uns aber nur von außen angucken wenn wir nicht 25€ pro Tag dazu bezahlen… und nein man kann sie nicht für einzelne Tage buchen sondern nur für den gesamten Zeitraum oder gar nicht. Ein Hinweis für Extrakosten ist im Angebot nicht vorhanden. Für mich ist das Abzocke!!!

    1. Oliver Lehne

      Hallo Michael,
      auf einigen Portalen ist es für den Vermieter schwierig sämtliche optionale Bausteine einer Beherbergung buchbar zu machen. Das funktioniert nicht nicht überall und ist sicherlich als suboptimal zu werten. Grundsätzlich kann in meinen Augen aber auch ein Freitext dazu dienen über weitere optionale Kosten aufzuklären. Zum Beispiel die optionale Saunanutzung oder das optionale Parken. Nicht optionale Kosten müssen im Preis aber inbegriffen sein.
      Gibt es keinen Hinweis, verstößt das Angebot vermutlich gegen die Preisangabenverordnung. Dies darf ich aber als Privatperson nicht rechtsverbindlich bewerten. Es ist nur eine Einschätzung.
      Gruß – Oliver

  6. Thomas

    Ich finde es gut, dass es Preisangabenverordnung gibt, die die Mietpreise reguliert. Dies bedeutet, dass Preise nicht nach eigenem Ermessen und beliebig angegeben werden dürfen. Diese Infos sind mir wichtig, da ich im Moment nach einer günstigen Ferienwohnung für meinen Urlaub suche.

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