Immer wieder gibt es neue Gesetze und Verordnungen, die unseren Alltag als Vermieter beeinflussen. Dieses Mal hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung eingereicht, die vor allem die Kurzzeitvermietung sowie die Erhebung und den Austausch von Gastgeberdaten auf den großen Online-Plattformen für Vermietungen betrifft. Ziel dieser Verordnung soll eine höhere Transparenz sowie das Eindämmen illegaler Vermietungen sein. Der Vorschlag wurde am 7. November 2022 eingereicht und wird nun im Europäischen Parlament erörtert. Nach der Annahme soll er innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Inwiefern sich dies auf deinen Vermieteralltag auswirkt und welche Konsequenzen die Verordnung für uns als Vermieter hat, schauen wir uns in diesem Artikel an.
Inhaltsverzeichnis
ToggleWas wird sich durch die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung ändern?
Die neue EU-Verordnung bringt fünf wesentliche Änderungen mit sich:
- Registrierung: Online-Registrierung von Gastgebern mit den wichtigsten Angaben zu den Fragen “Wer”, “Was” und “Wo” zur Vergabe einer individuellen Registrierungsnummer
- Prüfung der Registrierungsnummer: Angabe der Registrierungsnummer auf allen Plattformen, stichprobenartige Prüfungen, Aussetzung oder Streichung der Nummer durch Behörden möglich
- Datenaustausch: monatliche Meldung der Anzahl von Übernachtungen und Gästen an die Behörden
- Weiterverwendung von Daten: Daten werden für Tourismusstatistiken verwendet und im europäischen Datenraum genutzt
- Umsetzung: Behörden überwachen die Umsetzung und verhängen bei Verstößen Sanktionen
Registrierung
Egal ob Airbnb-Business, Ferienhaus oder Ferienwohung, wenn du zukünftig als Gastgeber agieren möchtest, wird mit der neuen EU-Verordnung eine Registrierung notwendig. Diese ist zwingend erforderlich und wird bei Nicht-Durchführung mit Strafen geahndet. Bei der Registrierung musst du dann die wichtigsten Fakten zu deinem Vermieterbusiness angeben: Daten zu dir als Vermieter, zu deinem Angebot sowie zum Ort, an dem die Vermietung stattfindet. Nach der erfolgreichen Registrierung erhältst du dann zukünftig eine individuelle Registrierungsnummer, die du bei deinen Inseraten auf Portalen wie Airbnb und Co. verpflichtend angeben musst.
Prüfung der Registrierungsnummer
Die Behörden sind mit der neuen EU-Verordnung berechtigt, stichprobenartig die Registrierungsnummern von Gastgebern zu überprüfen. Sollte dabei ein Verstoß aufgedeckt werden, beispielsweise durch die Angabe einer falschen Registrierungsnummer, sind die Behörden zudem berechtigt, die Gültigkeit der Registrierungsnummer auszusetzen oder sogar völlig zu streichen.
Datenaustausch
Die neue EU-Verordnung verpflichtet zudem die Online-Plattformen, Daten der Vermietungen monatlich an die Behörden zu melden. Dabei werden sowohl die Anzahl der Übernachtungen sowie die Anzahl der Gäste zur jeweiligen Registrierungsnummer weitergegeben.
Weiterverwendung von Daten
Die erhobenen Daten werden außerdem an weitere europäische Instanzen weitergeleitet, um Tourismusstatistiken zu erheben oder touristische Leistungen weiterzuentwickeln.
Umsetzung
Die Umsetzung der neuen EU-Verordnung soll ebenfalls von den Behörden kontrolliert und überwacht werden. Kommt es während der Etablierung der Verordnung zu Verstößen, sind die Behörden überdies berechtigt, Sanktionen zu verhängen.
Was ist der Grund für die neue EU-Verordnung?
Der Kommissar Thierry Breton, der für den Binnenmarkt zuständig ist, kommentiert die neue EU-Verordnung wie folgt:
“Die kurzfristige Vermietung von Unterkünften bringt Vorteile für Gastgeber, Touristen und das Tourismus-Ökosystem, aber dieses Wachstum sollte nicht auf Kosten lokaler Gemeinschaften erfolgen. Mit dem heutigen Vorschlag wird sichergestellt, dass lokale Behörden über die Daten verfügen, die sie benötigen, um einen nachhaltigen Sektor für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften zu unterstützen, illegale Angebote zu bekämpfen und zu einem ausgewogeneren Tourismus-Ökosystem beizutragen. Wir bauen auf dem Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste auf, wonach Plattformen Daten austauschen und lokale Behörden dabei unterstützen müssen, verhältnismäßige Vorschriften für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften zu gestalten und durchzusetzen.” (Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission)
Grund für den Vorschlag zur EU-Verordnung ist somit zum einen der Konflikt zwischen Kurzzeitvermietungen und fehlendem Wohnraum. Zum anderen sind jedoch auch die steigenden Buchungen, die vor allem während der Corona-Pandemie zu verzeichnen waren, und das damit einhergehende Problem, dass keine zentralen Kontrollen bezüglich der Vermietungen und deren Anbieter möglich sind, ausschlaggebend für die neuen Regelungen.
Was bedeutet die neue EU-Verordnung für Vermieter?
Nachdem wir nun herausgefunden haben, was konkret geändert werden soll und warum, schauen wir uns nun noch an, was das für uns als Vermieter bedeutet. Zunächst sehe ich bei der neuen EU-Verordnung verschiedene Vorteile:
- Regeln für die Registrierung werden einfacher und klarer
- Registrierung selbst wird unkomplizierter
- Konkurrenz von illegalen Angeboten wird weniger
Auch HOTREC, der Dachverband von europäischen Hotels, Restaurants und Cafés, sowie der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen den Vorschlag. Sie sehen vor allem den Vorteil darin, dass der Beherbergungsmarkt dadurch transparenter und damit fairer und wettbewerbsfähiger wird. (Quelle: Güstel)
Als Nachteil sehe ich den Umgang mit sensiblen Daten zum Vermieterbusiness. Die Anzahl der Buchungen und viele weitere Angaben werden mit der neuen EU-Verordnung im europäischen Kontext zugänglich gemacht, was wiederum die Gefahr des Datenmissbrauchs mit sich bringt. Es sollte daher zwingend ein Fokus auf dem Bereich Datensicherheit liegen, um dies zu verhindern.
Mein Fazit: Mehr Transparenz für weniger schwarze Schafe!
In der Pressemitteilung zur vorgeschlagenen EU-Verordnung heißt es:
„Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Transparenz hinsichtlich der Identifizierung und der Tätigkeit von Gastgebern, die eine kurzfristige Vermietung von Unterkünften anbieten, und hinsichtlich der von ihnen einzuhaltenden Vorschriften zu verbessern sowie die Registrierung der Gastgeber erleichtern.“ (Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission)
Als rechtschaffene Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist die EU-Verordnung somit zu begrüßen. Zum einen können wir damit sichergehen, dass illegale Vermietungen erkannt und verhindert werden. Zum anderen wird die Registrierung digital und damit hoffentlich unkompliziert, sodass wir auch in diesem Bereich von der Digitalisierung profitieren können und Behördengänge und Bürokratie weiter minimiert werden. Dies macht uns den Vermieteralltag in jedem Fall leichter und lässt Zeit für wichtigere Dinge!