Seit Juli 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen das sogenannte Wohnraumstärkungsgesetz, kurz WohnStG. Wenn du also Ferienwohnungen in NRW vermietest, fragst du dich vielleicht, was das genau ist und ob es für dich und deine Kurzzeitvermietung relevant ist. Genau darum soll es in diesem Artikel gehen: wichtige Fakten zum Wohnraumstärkungsgesetz für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Überblick.

Was ist das Wohnraumstärkungsgesetz in NRW?

Das Wohnraumstärkungsgesetz ist eine Ergänzung der bereits vorhandenen Landesbestimmungen. Es soll vor allem der Zweckentfremdung von Wohnraum weitere Riegel vorschieben. Der zentrale Punkt in den neuen Regelungen ist dieses Mal die Wohnraum-Identitätsnummer, auch Wohnraumschutznummer genannt. Kurz sprechen wir meist von der “Wohnraum-ID”. Diese muss jeder Mensch beantragen, der in entsprechenden Gebieten Wohnraum vermietet oder untervermietet. Als Vermieter von Ferienwohnungen trifft das auch auf uns zu. Zwar gab es zunächst Verzögerungen bei der Umsetzung des mit der Beantragung verbundenen Registrierungsverfahrens, doch ist die Beantragung einer Wohnraum-ID seit Juli 2022 Pflicht.

Welche neuen Pflichten habe ich als Vermieter in NRW durch das Wohnraumstärkungsgesetz?

Wie bereits gesagt, bist du durch das Wohnraumstärkungsgesetz verpflichtet, bei deiner Gemeinde bzw. Stadt eine Wohnraum-ID zu beantragen. Es handelt sich also um eine Meldepflicht deinerseits, welche nicht umgangen werden kann. Wird Wohnraum ganz normal vermietet, wird diese auch gleich nach Antragsstellung erteilt. Anders sieht es aus, wenn du eine Kurzzeitvermietung anbietest – hier ist eine Einzelfallprüfung durch die Mitarbeiter deiner zuständigen Behörde notwendig. Als Vermieter einer Ferienwohnung solltest du daher etwas Zeit für die Vergabe der Wohnraum-ID einplanen.

Übrigens gilt das nicht nur, wenn du Ferienwohnungen in ansonsten privat genutzten Gebäuden vermietest. Auch Gewerbeflächen benötigen eine Wohnraum-ID – das inkludiert auch etwa Aparthotels. Ausschlaggebend ist hierbei nicht die Art des Raums, sondern die Tatsache, ob du diese auf den gängigen Online-Buchungsplattformen wie Airbnb oder booking.com anbietest. Denn dann musst du eine Wohnraum-ID haben, egal, ob du nur eine einzelne Ferienwohnung oder ein ganzes Hotel betreibst.

Wie kann ich eine Wohnraum-ID beantragen?

Die Beantragung der Wohnraum-ID erfolgt online. Für die automatisierte Erteilung wurde vom Land Nordrhein-Westfalen ein Plattformbetreiber lizenziert. Du als Betreiber einer Kurzzeitvermietung bekommst die Wohnraum-ID jedoch letztlich von der Gemeinde-, Stadtverwaltung, welche für den Standort der betreffenden Wohnung verantwortlich ist. Wenn du deinen Antrag stellst, musst du deine persönlichen Daten eingeben sowie Angaben zum Objekt machen. Hier wird abgefragt, wo dieses genau liegt, ob es als Haupt- oder Nebenwohnung genutzt wird, an wie vielen Tagen im Jahr es genutzt wird und wie es angeboten werden soll.

Was kostet der Antrag für die Wohnraum-ID?

In den meisten Gemeinden kostet dich die Erteilung einer Wohnraum-ID für die Kurzzeitvermietung eine Gebühr, welche sich durchaus auf einige hundert Euro belaufen kann. Hast du diese gezahlt, erhältst du nach der Prüfung deine Wohnraum-ID. Diese musst du jederzeit für die Öffentlichkeit gut sichtbar in Bild und Schrift deinem Inserat hinzufügen.

Welche Folgen hat der Verstoß gegen das Wohnraumstärkungsgesetz?

Wenn du nun denkst, dass all der Aufwand gar nicht sein muss, lass mich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es sich um eine ausnahmslose Meldepflicht handelt. Es ist dir nicht mehr erlaubt, Inserate auf Online-Plattformen zu veröffentlichen, wenn du keine Wohnraum-ID besitzt! Tust du es dennoch, droht dir ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und ein nicht unwesentliches Bußgeld. Das gilt zumindest – und hier kommt eine Ausnahme – wenn die betreffende Gemeinde auch eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.

Was ist die Zweckentfremdungssatzung und wo gilt sie?

Konkret sind die Gemeinden und Städte nicht verpflichtet, das Wohnraumstärkungsgesetz in der vom Land NRW angedachten Weise tatsächlich umzusetzen. Damit sie das können, müssen sie zunächst eine Zweckentfremdungssatzung erlassen. In der Praxis bedeutet das, dass zwar das Wohnraumstärkungsgesetz generell in NRW gilt, du aber nicht überall in NRW auch eine Wohnraum-ID beantragen musst. Aktuell (Stand März 2023) ist dies nur in den folgenden Städten der Fall:

  • Aachen
  • Bonn
  • Dortmund
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Münster

Wenn du in einer dieser aufgeführten Städte Ferienwohnungen oder Ferienhäuser vermietest, ist dies also laut Wohnraumstärkungsgesetz in NRW für dich nur dann erlaubt, wenn du zuvor eine Wohnraum-ID beantragst. Diese berechtigt dich konkret und nachprüfbar dazu, deine Ferienwohnung oder Airbnb anzubieten, denn sie entbindet dich von der Pflicht zur Dauervermietung. Wenn du ohne Wohnraum-ID Kurzzeitvermietungen durchführst, liegt automatisch eine Zweckentfremdung nach der jeweiligen Zweckentfremdungssatzung vor. Diese gleichen sich aktuell weitestgehend, du solltest dich aber dennoch zu der konkreten Ausgestaltung vor Ort informieren. Allen gemein ist, dass sie letztlich die Versorgung der ansässigen Bürger mit dem immer knapper werdenden Gut “Wohnraum” sicherstellen sollen. Daher ist es auch einleuchtend, dass dies aktuell vor allem in Großstädten relevant ist.

das wohnraumstärkungsgesetz in Düsseldorf
Vor allem in Großstädten – wie hier in Düsseldorf – werden aktuell immer wieder Gesetze, wie das Wohnraumstärkungsgesetz erlassen, um dem knapper werdenden Wohnraum entgegenzuwirken. Mit den entsprechenden Folgen für Vermieter von Ferienwohnungen und Airbnbs

Wann genau liegt eine Kurzzeitvermietung und damit eine Zweckentfremdung vor?

Vielleicht fragst du dich, woran du festmachen kannst, dass du überhaupt eine Kurzzeitvermietung betreibst. Die konkreten Fristen werden in den Zweckentfremdungssatzungen der Gemeinden und Städte festgelegt. Diese legen aktuell in der Regel eine Nutzung von Wohnraum für mehr als 90 Kalendertage im Jahr zur Kurzzeitvermietung fest. Für Studierende gelten lockerere Vorgaben, sie dürfen bis zu 180 Tagen Wohnraum zur Kurzzeitmiete anbieten. In der Praxis ist es aber so, dass jedes Anbieten der Wohnung auf gängigen Buchungsplattformen im Internet als Zweckentfremdung gilt und damit eine Meldepflicht besteht.

Gibt es eine Übergangsfrist für die Beantragung einer Wohnraum-ID?

Es gab für Angebote, die schon länger auf Plattformen inseriert werden, eine Übergangsfrist. Diese ist aber bereits zum 30. September 2022 abgelaufen. Inserate, die schon vorher online waren und deren Wohnraum-ID nicht ergänzt wurde, müssen offline genommen werden. Die Wohnraum-ID muss nämlich im Inserat gut leserlich ergänzt werden. Du kannst also, wenn du Inserate aktuell neu hochladen möchtest, keine Übergangsfristen mehr in Anspruch nehmen – du benötigst vor der Veröffentlichung des Inserats deine Wohnraum-ID. Wenn du noch alte Inserate ohne Wohnraum-ID online haben solltest, hönnten daraus Probleme resultieren.

Mein Fazit zum Wohnraumstärkungsgesetz in NRW

Das Wohnraumstärkungsgesetz in NRW soll den knapper werdenden Wohnraum vor allem in Großstädten vor einer Zweckentfremdung schützen. Das ist aus sozialpolitischer Sicht sicherlich nachvollziehbar, für dich als Betreiber von Ferienwohnungen bedeutet es aber zusätzlichen Aufwand und Kosten. Dennoch solltest du, wenn du es nicht bereits hast, deine für eine Kurzzeitvermietung genutzten Wohnungen zeitnah melden, andernfalls können hohe Bußgelder verhängt werden. Dazu musst du dich registrieren und eine Wohnraum-ID für deine Objekte beantragen. Aktuell kann nicht beobachtet werden, dass diese regelmäßig versagt werden würde, es handelt sich also letztlich bislang um eine reine Formalie.

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