Als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses bist du in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Daten deiner Gäste zu erfassen und zu dokumentieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz und gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich vermietest.
Die Mustervorlage Meldeschein gibt deinen Gästen ein einfach auszufüllendes Formular an die Hand, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben abdeckt. Sie ist in Deutsch und Englisch verfügbar, damit auch internationale Gäste das Dokument problemlos ausfüllen können. Lade dir die Vorlage kostenlos herunter – als editierbare Word- und Pages-Datei sowie als druckfertiges PDF – und nutze sie für deine Ferienvermietung!

Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über den Aufbau und die Inhalte der Mustervorlage für den Meldeschein. Er zeigt, welche Angaben gesetzlich erforderlich sind, welche zusätzlichen Informationen erfasst werden und wie die Vorlage den praktischen Anforderungen von Vermietern und Gästen gerecht wird:
Der Meldeschein erfasst alle Angaben, die nach § 30 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) für den Hauptmieter vorgeschrieben sind: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie – bei ausländischen Gästen – einen Vermerk zur Vorlage des Ausweisdokuments.
Mitreisende Angehörige müssen laut Gesetz nur der Zahl nach angegeben werden. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen gilt die Meldepflicht nur für den Reiseleiter. Die Vorlage enthält entsprechende Felder für beide Fälle.
Datum der Ankunft, voraussichtliche Abreise und die Unterkunftsbezeichnung werden ebenfalls erfasst. Diese Angaben dienen der statistischen Erfassung und sind für melderechtliche Nachweise notwendig.
Der Gast muss den Meldeschein laut Bundesmeldegesetz am Tag der Ankunft persönlich unterschreiben. Die Vorlage enthält ein entsprechendes Unterschriftenfeld. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument musst du für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
Da viele Feriengäste aus dem Ausland kommen, steht die Vorlage in einer deutschen und einer englischen Version zur Verfügung. Beide Versionen sind inhaltlich identisch und erfüllen dieselben gesetzlichen Anforderungen.
Die Vorlage ist lizenzfrei und kann uneingeschränkt für alle deine Ferienobjekte genutzt werden.
Wie es im § 29 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes heißt, müssen Gastgeber lediglich die Ausweisdokumente von ausländischen Gästen kontrollieren:
§ 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (Auszug)
(3) Beherbergte ausländische Personen, die nach Absatz 2 namentlich auf dem Meldeschein aufzuführen sind, haben sich bei der Anmeldung gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen.
Im Meldeschein sollte dann vermerkt werden, ob der Personalausweis vorgelegt wurde oder nicht. Doch selbst wenn der Gast keine Dokumente vorzeigen kann, kannst du ihn dennoch als Gast in deiner Ferienwohnung aufnehmen. Entscheidend für dich als Vermieter ist lediglich der Vermerk im Meldeschein, ob die Dokumente vorlagen oder nicht.
Sobald Ihre Gäste länger als sechs Monate in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus bleiben, gilt also der § 17 des Bundesmeldegesetzes. Dieser besagt Folgendes:
§ 17 Anmeldung, Abmeldung (Auszug)
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Quelle
Der § 28 des Bundesmeldegesetzes regelt zudem die Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute. Für Mieter mit ausländischer Staatsangehörigkeit gilt eine Frist von drei Monaten und zwei Wochen. Danach müssen auch sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Nichtsdestotrotz ist die Registrierung durch das Ausfüllen des Meldescheins zu Beginn des Aufenthaltes in jedem Fall obligatorisch.
Das Erstellen eines Meldescheins ist, wie oben bereits erwähnt, in Deutschland Pflicht. Als Gastgeber bist du dazu verpflichtet, die persönlichen Daten deiner Gäste ordnungsgemäß aufzunehmen und für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. Dies dient vor allem der statistischen Erfassung sowie der Arbeit von Polizei und Behörden.
Eine vollständig digitale Abwicklung ohne handschriftliche Unterschrift ist aktuell nicht explizit geregelt – im Zweifelsfall ist die gedruckte Variante mit Originalunterschrift die sicherste Lösung.
Ja. Die Meldepflicht gilt unabhängig vom Buchungskanal. Auch wenn eine Plattform Gästedaten sammelt, bist du als Vermieter für die gesetzeskonforme Erfassung auf dem Meldeschein verantwortlich.
Die Unterschrift ist gesetzlich vorgeschrieben. Verweigert ein Gast die Unterschrift, kannst du die Unterkunft verweigern oder – falls du dennoch vermietet hast – den Vorfall dokumentieren. Als Vermieter bist du für die ordnungsgemäße Erfassung verantwortlich und haftest im Zweifelsfall für Verstöße.
Das Bundesmeldegesetz schreibt eine Aufbewahrungspflicht von einem Jahr nach dem Abreisetag des Gastes vor. Danach sind die Daten zu vernichten, sofern sie nicht für andere Zwecke – etwa steuerliche Nachweise – weiter benötigt werden.
Ja. Die Meldepflicht gilt nach §§ 29 und 30 des Bundesmeldegesetzes für alle Vermieter von Ferienunterkünften – unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich vermietest.

Öffne den Google Unternehmenseintrag deiner Ferienunterkunft und lasse dir über den Button „Um Rezensionen bitten“ deinen individuellen Bewertungslink anzeigen. Kopiere den Link für den nächsten Schritt.
Lasse dir jetzt einen QR-Code für den zuvor kopierten Bewertungslink generieren. Wir empfehlen dafür den kostenlosen QR-Code-Generator von "QR Code Monkey". Es gibt natürlich auch weitere brauchbare Alternativen.
Nutze unsere kostenfreie Mustervorlage „QR-Code Aufsteller“ und füge den soeben generierten QR-Code sowie dein eigenes Logo und eine entsprechende E-Mail Adresse in die Vorlage ein. Am Ende das Speichern nicht vergessen.

Im letzten Schritt musst du das bearbeitete Dokument nur noch ausdrucken (Format A5 mit Farbdruck empfohlen) und gut sichtbar in deiner Unterkunft platzieren. Robuste Tischaufsteller aus Acryl (wie im Bild gezeigt) eignen sich dafür perfekt.



