Rechnung mit Umsatzsteuer für Ferienwohnung und Ferienhaus
Deine Mustervorlage zum Download
Diese Mustervorlage ist zunächst für umsatzsteuerpflichtige Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Deutschland geeignet, da unser Dokument die 7%-Regelung für Beherbergungsleistungen in der Bundesrepublik berücksichtigt. Durch Individualisierung und Anpassung der erforderlichen Angaben, kann diese aber selbstverständlich auch z.B. von Fewo-Vermietern in Österreich genutzt werden.
Besonderheit unserer Mustervorlage
Als umsatzsteuerpflichtiger Vermieter einer oder mehrerer Ferienwohnungen musst du in deinen Rechnungen deutsche Umsatzsteuer ausweisen. Mieter aus der EU, die ebenfalls umsatzsteuerpflichtig sind (oft sind dies Monteure und Firmen), können die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. In unserer Mustervorlage haben wir bereits den ermäßigten Steuersatz von 7 % berücksichtigt. Solltest du weitere Leistungen in Rechnung stellen die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, kannst du unsere Vorlage natürlich anpassen.
Hinweis zur Nutzung unserer Rechnungsvorlage mit Umsatzsteuerausweis
Unsere Rechnungsvorlage für umsatzsteuerpflichtige Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern darfst du völlig frei nach deinen Vorstellungen anpassen und uneingeschränkt nutzen, geben aber den dringenden Rat die erforderlichen Pflichtangaben nicht zu entfernen. Wir weisen darauf hin, dass wir für unsere Rechnungsvorlagen keine Haftung übernehmen können, noch stellt die zur Verfügungsstellung des kostenlosen Downloads durch uns eine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung dar.
Wir empfehlen dir daher, dass du dich regelmäßig über entsprechende gesetzliche Änderungen und Anforderungen im Rahmen deiner vermietenden Tätigkeit informierst und bei Fragen deinen Steuerberater konsultierst.
Hinweis zur Bearbeitung
Neben den Pflichtangaben, die Bestandteil einer Rechnung sein müssen, kannst du individuelle Angaben nach deinen Wünschen abändern. Hierzu gehören neben der Unterkunftsart, Preis, Personenanzahl, Reisezeitraum und Umsatzsteuersatz etc. auch die Zahlungsziele.