Rechnung mit Umsatzsteuer für Ferienwohnung und Ferienhaus

Wenn du als Gastgeber eine Rechnung schreiben möchtest bzw. musst, ist es wichtig, dass dein Vordruck alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt und als Geschäftsdokument von den Finanzämtern anerkannt wird. Diese Rechnungsvorlage is für umsatzsteuerpflichtige Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Deutschland geeignet, da unser Dokument die 7%-Regelung für Beherbergungsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt. Durch Individualisierung und Anpassung der erforderlichen Angaben, kann diese aber selbstverständlich auch z.B. von Fewo-Vermietern in Österreich genutzt werden. In unseren Mustervorlagen findest du außerdem auch eine Rechnungsvorlage, wenn du auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtest.

Mockup-Mustervorlage-Rechnung-Umsatzsteuer
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Rechnungsvorlage für deine Ferienwohnung

Wann muss ich als Vermieter eine Rechnung schreiben?

So lange du als Privat-Vermieter deine Ferienwohnung vermietest, bist du nicht verpflichtet deinem Gast eine Rechnung auszustellen. In diesem Fall reicht eine einfache Quittung, die weniger Daten enthält, aber nicht zwangsläufig weniger Aufwand verursacht. Anders sieht es aus, wenn deine Vermietung gewerblich betrachtet wird. In diesem Fall verpflichtet der Gesetzgeber dich zum Ausstellen einer ordentlichen Rechnung. Für eine professionelle Buchführung und Praxis empfehlen wir die Rechnungsstellung auch im Rahmen einer Privatvermietung, denn eine ordentliche Rechnung zu erstellen ist kein Hexenwerk! Mit unserer Rechnungsvorlage wird es dir sicher gelingen.

Was muss die Rechnung für meine Ferienwohnung beinhalten?

Kurz: Mindestens alle Komponenten die vom Gesetzgeber gefordert werden. Darüber hinaus sind bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen weitere Angaben sehr wichtig. Die Rechnung für den Aufenthalt in deiner Fewo sollte ab einem Rechnungsbetrag von 250 Euro beinhalten:

  • Anschrift und Name vom Vermieter
  • Anschrift und Name vom Gast
  • das Rechnungsdatum
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • die Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer vom Vermieter
  • Art und Umfang der Beherbergungsleistung (Übernachtungen etc.)
  • einen klar definierten Leistungszeitpunkt (Beherbergungszeitraum)
  • den Rechnungs- und Steuerbetrag
  • den Steuersatz, bzw. die Steuersätze 
 

Was muss ich bei meinen Rechnungen unbedingt beachten? 

Achte unbedingt darauf, dass alle Angaben zutreffend sind. Fehler entstehen häufig dann, wenn weitere Leistungen neben der eigentlichen Unterkunft in Rechnung gestellt werden. Zu unterscheiden sind hier “Unmittelbare Nebenleistungen”, welche in Deutschland einem reduzierten Steuersatz von 7% unterliegen und “Nicht steuerbegünstigte Leistungen”, welche mit 19 % besteuert werden.

Unser Expertentipp:
Du weißt nicht, welche Leistungen in welcher Höhe besteuert werden? Alles Infos dazu findest du in unserem Artikel zum Thema Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen.

Wie stelle ich die Rechnung am besten zu?

Der beste Zeitpunkt für das Versenden deiner Rechnung an den Gast hängt von deiner Best Practise und dem gesamten Buchungsprozess ab. Bei Buchung, bei Anreise, bei Abreise, jede Vorgehensweise ist erst mal denkbar. Grundsätzlich kannst du eine Rechnung als Schriftstück oder eben auch in digitaler Form, zum Beispiel als PDF-Datei in einer E-Mail zustellen. Die Vorteile einer digitalen Rechnung als PDF liegen auf der Hand: Neben einer schnellen Zustellung sprechen auch Zeitersparnis, Kostenersparnis und Platzersparnis bei der Archivierung für die PDF-Rechnung.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Liegt ein Rechnungsbetrag bis 250 Euro brutto vor, so hast du die Möglichkeit auch für deine Ferienimmobilie eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV) auszustellen. Bei dieser etwas vereinfachten Form der Rechnung können die folgenden Inhalte entfallen:

  • die Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
 

Wie korrigiere ich eine falsche Rechnung?

Manchmal passiert es dann doch und die Rechnung enthält einen Fehler, der bestenfalls spätestens deinem Gast auffällt. Aber Achtung: Die Rechnung darf nicht einfach so verändert oder korrigiert werden. Ist deine Rechnung falsch, so muss diese storniert und eine neue Korrekturrechnung mit neuer Rechnungsnummer erstellt werden.

Wie schreibe ich eine Rechnung für die Ferienwohnung?

Wir haben für dich eine ideale Rechnungsvorlage vorbereitet, die du hier als kostenlosen Download als .word, oder .pages-Datei erhalten kannst. Damit gelingt es dir bestimmt.

Besonderheit unserer Mustervorlage

Als umsatzsteuerpflichtiger Vermieter einer oder mehrerer Ferienwohnungen musst du in deinen Rechnungen deutsche Umsatzsteuer ausweisen. Mieter aus der EU, die ebenfalls umsatzsteuerpflichtig sind (oft sind dies Monteure und Firmen), können die Umsatzsteuer dann als Vorsteuer geltend machen. In unserer Mustervorlage haben wir bereits den ermäßigten Steuersatz von 7 % berücksichtigt. Solltest du weitere Leistungen in Rechnung stellen, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, kannst du unsere Vorlage natürlich anpassen.

Hinweis zur Nutzung unserer Rechnungsvorlage mit Umsatzsteuerausweis
Unsere Rechnungsvorlage für umsatzsteuerpflichtige Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern darfst du völlig frei nach deinen Vorstellungen anpassen und uneingeschränkt nutzen. Wir geben dir aber den dringenden Rat die erforderlichen Pflichtangaben nicht zu entfernen. Wir weisen darauf hin, dass wir für unsere Rechnungsvorlagen keine Haftung übernehmen können, noch stellt die Zurverfügungstellung des kostenlosen Downloads durch uns eine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung dar.

Wir empfehlen dir daher, dass du dich regelmäßig über entsprechende gesetzliche Änderungen und Anforderungen im Rahmen deiner vermietenden Tätigkeit informierst und bei Fragen deinen Steuerberater konsultierst.

Hinweis zur Bearbeitung
Neben den Pflichtangaben, die Bestandteil einer Rechnung sein müssen, kannst du individuelle Angaben nach deinen Wünschen abändern. Hierzu gehören neben der Unterkunftsart, Preis, Personenanzahl, Reisezeitraum und Umsatzsteuersatz etc. auch z. B. die Zahlungsziele.

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