So viele gesetzliche Bestimmungen: Erfahre, auf was du beim Vermieten eines Ferienobjektes achten musst, und was der Gesetzgeber sowie der Fiskus im Rahmen der Ferienvermietung von dir verlangt.
Wenn du eine Ferienwohnung hast, dann weißt du sicher genau, wie viel Geld du in die Immobilie sowie die Einrichtung investieren musstest. Die Möbel, die Geräte, die Dekoration – all das kostet Geld und muss irgendwann ersetzt werden. Glücklicherweise kannst du einen Teil dieser Kosten bei der Steuer geltend machen und sie abschreiben, um bares Geld zu sparen. Ich zeige dir hier, worauf du dabei achten musst und wie du am besten vorgehst.
Ist dir als Besitzer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses schon einmal die ortsübliche Vermietungszeit begegnet? Sie zu ermitteln, ist vor allem im Zusammenhang mit Verlusten und deren Meldung beim Finanzamt in manchen Fällen relevant.
Auch wir als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern müssen darauf achten, die Verbraucherrechte zu gewährleisten und unser Angebot den aktuellen Richtlinien anzupassen. Zuletzt wurde mit der Änderung der sogenannten "Omnibus-Richtlinie" eine weitere Anpassung der EU-weiten Verbraucherrechte vorgenommen, die auch einige Aspekte der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser betrifft.
Immer mehr Ferienwohnungen werden auf langfristiger Basis vermietet. Für uns als Vermieter wirft diese Tatsache Fragen auf: Lohnt sich die dauerhafte Vermietung der Ferienwohnung? Wie findet man zuverlässige Mieter? Welche Vorsichtsmaßnahmen müssen getroffen werden? Und wo liegt überhaupt der Unterschied zwischen einer kurzfristigen und einer langfristigen Vermietung?
Wer Gäste beherbergt, sei es in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern und Ferienwohnungen, muss dabei zwei gesetzliche Meldepflichten beachten: zum einen die von den Landesmeldegesetzen abhängige polizeiliche bzw. behördliche Meldung sowie die Meldung nach dem Beherbergungsstatistikgesetz. Bei der Letzteren geht es um die statistische Erfassung der touristischen Aufenthalte für Beherbergungsbetriebe in ganz Deutschland.
Das eigene Ferienhaus im gefragten Urlaubsparadies oder die Ferienwohnung in der Lieblingsmetropole? Das klingt doch super, oder? Viele Menschen erwerben ihre Ferienimmobilie mit genau dieser Absicht, eben neben einer Vermietung an Gäste, auch selbst regelmäßig Urlaub in der eigenen Immobilie verbringen zu können. Ich möchte dir nun erklären, welche Aspekte du bei dieser Eigennutzung bzw. Teilnutzung berücksichtigen musst, insbesondere dann, wenn du steuerliche Vorteile geltend machen möchtest.
Wer als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses Preise für das Übernachten in einem Ferienobjekt angibt und diese öffentlich auf unterschiedlichen Medien kommuniziert, z.B auf einer Webseite, in einer Zeitung, in einem Online-Inserat, oder auf einem Flyer, dem schreibt der Gesetzgeber durch die Preisangabenverordnung kurz: PAngV vor, wie der Preis für das Anbieten einer Beherbergungsleistung im Verhältnis zum potentiellen Mieter anzugeben ist.
Wenn du eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermietest, dann tust du in der Regel alles, um deinen Gästen den höchstmöglichen Komfort zu bieten. Zu diesem Zweck stellst du natürlich auch mindestens ein Fernsehgerät und vielleicht ein Radio bereit. Der Normalfall gestaltet sich wie folgt: Über eine Verteileranlage empfängst du Radio- oder Fernsehsignale und leitest diese an die verschiedenen Zimmer oder Geräte weiter. Was viele Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern allerdings nicht wissen: In diesem Fall kommt die GEMA ins Spiel.
Seit 2010 gelten für die Beherbergungsleistungen umsatzsteuerpflichtiger Vermieter der gesenkte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt der 19 Prozent. Für wen das auch in 2022 relevant ist, welche Leistungen konkret betroffen sind und wie du die Umsatzsteuer bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern richtig handhabst und berechnest, habe ich hier für dich hier zusammengestellt.
Viele Vermieter in Deutschland sind über das Thema Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, für Ferienwohnung und Ferienhaus bereits bestens informiert. Ich würde aber sagen, zu viele sind es nicht. Ich merke das vor allem im Rahmen meiner Coachings für Vermieter von Ferienunterkünften immer wieder, wenn ich mit Fragen zu diesem Thema konfrontiert werde.