Wer als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses Preise für das Übernachten in einem Ferienobjekt angibt und diese öffentlich auf unterschiedlichen Medien kommuniziert, z.B auf einer Webseite, in einer Zeitung, in einem Online-Inserat, oder auf einem Flyer, dem schreibt der Gesetzgeber durch die Preisangabenverordnung kurz: PAngV vor, wie der Preis für das Anbieten einer Beherbergungsleistung im Verhältnis zum potentiellen Mieter anzugeben ist. Dies bedeutet, dass Preise nicht nach eigenem Ermessen und beliebig angegeben werden dürfen, sondern das im Sinne des Verbraucherschutzes klare rechtlich verpflichtende Regeln gelten um Preiswahrheit und Preisklarheit für den Verbraucher zu gewährleisten. Im Mai 2022 erschien die deutsche Preisangabenverordnung in einer systematisch umzustrukturieren neuen Fassung. Die PangV ist sicherlich eine der wichtigsten Verbraucherschutzgesetze in Deutschland, denn sie fördert nicht nur in unserer Situation einen fairen Wettbewerb unter den Vermietern von Ferienobjekten, sondern stärkt umso mehr auch die Stellung des potentiellen Mieters (Verbrauchers). Welche Vorschriften du als Vermieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung einzuhalten hast und worauf du achten musst, möchte ich dir in meinem Blogartikel zum Thema Preisangabenverordnung genauer erläutern.
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann dich als Vermieter im Worstcase-Szenario teuer zu stehen kommen. Neben einer kostenintensiven Abmahnung muss man bei Ahndung eines Verstoßes mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro (§ 3 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz) rechnen. Hinzu kommen weitere Verstöße, denn nicht selten stellt ein Verstoß gegen die PAngV auch ein Verstoß gegen § 5 UWG (Verbot der irreführenden Werbung) dar und in der Regel geht dieser Verstoß mit weiteren Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG) einher.
Um es auf den Punkt zu bringen: Du solltest einen möglichen Verstoß bereits im Ansatz vermeiden. Eine Alternative zum Einhalten der Vorschriften gibt es nicht. Ich persönlich bin ehrlich gesagt erstaunt, dass obwohl das Thema schon viele Jahre und vielerorts kommuniziert wird und zahlreiche Verbände, Unterkunftsportale und Institutionen Vermieter auf die PAngV hinweisen, dass es immer noch so viele Ferienhaus- und Ferienwohnungsbesitzer oder auch Vermittler gibt, die schlichtweg gegen die PAngV verstoßen. Ob sich dies durch Mutwille, Dummheit oder Unwissenheit begründet, ist zuletzt unerheblich, denn die schlimmste Folge des Verstoßes ist ein finanzieller Ruin und die vermeintliche Aufgabe der Vermietung durch einen hohen finanziellen Schaden. Aufgrund dieser Tatsache soll sich dieser Blogartikel nicht nur an neue Fewo-Vermieter richten, sondern auch an die alten Hasen, die vielleicht doch nicht alles bei den Preisangaben richtig machen.
Es ist nicht schwer die notwendigen Voraussetzungen der Preisangabenverordnung zu erfüllen. Ich habe dir hier die wesentlichen Anforderungen zusammengestellt und zeige dir Beispiele, wie du die Preise deiner Ferienwohnung richtig darstellst.
Berücksichtige zwei einfache Dinge bei der Preisgebung für deine Unterkünfte: Gebe einen richtig kommunizierten Endpreis an!
In der Preisangabenverordnung steht Folgendes: § 1 Abs 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV): Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).
Was bedeutet dies für die Preise einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses?
Du musst deinen Interessenten einen Mietpreis kommunizieren, der tatsächlich dem zu zahlenden Preis entspricht. Im also notwendigen Endpreis für eine Unterkunft müssen daher die Kosten für Bettwäsche, Endreinigung, Heizung und Wasser unbedingt inbegriffen sein!
Ja, es gibt Ausnahmen!
Es dürfte dir nun klar sein, wie sich der Endpreis für eine Beherbergungsleistung eines Ferienobjektes zusammensetzt, was dazu gehört und was eben nicht. So sollte man meinen, dass die Anforderungen an die Preisangabenverordnung mit diesem Wissen eingehalten werden können. Tatsächlich aber entstehen sehr viele Verstöße gegen die PAngV durch die falsche Art und Weise der Preis-Kommunikation.
Es ist daher erforderlich zunächst zu bewerten wie konkret und differenziert du deine Beherbergungsleistung bewirbst. Erst dann kannst du je nach Anforderung die Endpreise richtig kommunizieren.
Ich gebe dir nun Beispiele und greife die gängigsten Situationen für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern auf, sodass du künftig weisst, wie du den Preis für deine Beherbergungsleistung gemäß der Preisangabenverordnung angeben musst.
Solange du einem Mietinteressenten lediglich eine Angebotsübersicht verschaffen willst, darfst du “Von-Bis-Preise” oder “Ab-Preise" kommunizieren. Dies sieht man z.B. auch auf den Kategorieseiten von Unterkunftsportalen oder in den Ergebnislisten von Buchungsplattformen. Hier wird lediglich eine Übersicht geschaffen und kein Ferienobjekt konkret beworben. Daher ist es bei einer Angebotsübersicht nicht erforderlich einen konkreten Endpreis anzugeben. Diese Regelung gilt aber auch für deine Webseite oder deinem Flyer auf dem du potentiellen Interessenten eine Angebotsübersicht über deine Ferienwohnungen verschaffen kannst und nicht ein konkretes Vermietungsangebot kommunizierst.
Beispiele Preisangaben in der Angebotsübersicht:
Auch wenn ich grundsätzlich der Meinung bin, dass man den Preis für eine Ferienobjekt nicht verheimlichen und klar kommunizieren sollte, ist es manchmal doch erforderlich und gemäß PAngV zulässig in einer Zeitungsanzeige oder bei einer Online-Marketingmaßnahme einen Preis auf Anfrage zu kommunizieren. Dies gilt auch für Ab-Preise. Wichtig ist, dass du auf die ausführliche oder nähere Preisinformation verweist, die der Anzeigenleser dann auf deiner Webseite oder bei einem Anruf erhält.
Beispiele Preis auf Anfrage:
Oft ist es sinnvoll im Rahmen eines konkreten Angebotes Preise nach Saisonzeiten zu staffeln. Ich gebe dir den Tipp es nicht zu übertreiben. Drei Saisonzeiten (Vor-, Haupt-, Nebensaison) sollten allemal reichen. Wichtig ist, dass du die Zeiträume klar definierst. Angaben wie “Sommerferien”, “Schulferien” “Feiertage” sind nicht ausreichend, es muss unbedingt eine klare und konkrete Angabe erfolgen.
Beispiele Preisangabe mit Saisonzeiten:
Preise unserer Ferienwohnungen im Gästehaus Sonnenschein
Unsere Preise verstehen sich immer inkl. Endreinigung und jeglicher Nebenkosten
Preise Ferienwohnung 1*
VS: 40 Euro, HS: 70 Euro, NS: 55 Euro
Preise Ferienwohnung 2*
VS: 50 Euro, HS: 80 Euro, NS: 65 Euro
Preise Ferienwohnung 3*
VS: 45 Euro, HS: 75 Euro, NS: 60 Euro
* Preise verstehen sich pro Tag bei 3 Personen, jede weitere Person: 9 Euro (max. 5 Personen)
VS (Vorsaison): Januar – April; HS (Hauptsaison): Mai – September; NS(Nebensaison): Oktober – Dezember; über Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester gelten HS-Preise
Einige Vermieter staffeln den Übernachtungspreis nach Länge des Aufenthaltes. Je länger der Gast bleibt, desto günstiger wird es für den Mieter.
Beispiel Preisangaben mit Staffelung
Preise unserer Ferienwohnungen im Gästehaus Sonnenschein:
Unsere Preise verstehen sich immer inkl. Endreinigung und jeglicher Nebenkosten
Preise Ferienwohnung 1*
1-3 Nächte: 70 Euro, 4-7 Nächte: 60 Euro, ab der 8. Nacht: 55 Euro
Preise Ferienwohnung 2*
1-3 Nächte: 80 Euro, 4-7 Nächte: 70 Euro, ab der 8. Nacht: 60 Euro
Preise Ferienwohnung 3*
1-3 Nächte: 90 Euro, 4-7 Nächte: 80 Euro, ab der 8. Nacht: 65 Euro
* Preise verstehen sich pro nacht bei 3 Personen, jede weitere Person: 9 Euro (max. 5 Personen)
Im Rahmen der neuen Omnibus-Richtlinie müssen Vermieter ab dem 28.05.2022 beim Formulieren von Rabattangeboten aufpassen . Bei der Angabe von Preisermäßigungen muss der niedrigste Preis als Ausgangswert angegeben werden, der in den letzten 30 Tagen vor der Rabattaktion gültig war.
Halte dich bei den Preisangaben für dein Ferienobjekt an die Preisangabenverordnung, denn es führt absolut kein Weg daran vorbei. In jeder Hinsicht ist es sinnvoll die einfachen Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Begebe dich nicht in eine unnötige Abmahnfalle und ermögliche deinen potentiellen Interessenten eine einfache Preisorientierung.
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Hallo Bernd, da ich die Datenlage nicht genau kenne, kann ich nur sehr eingeschränkt eine Idee dazu äußern. Ich bin aber bei Dir, denn immer dann wenn Endpreise kommuniziert werden und weitere vermeintliche Kosten im Nachgang auftauchen (die nicht irgendwo in den AGB oder Vereinbarungen beziffert sind), ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese Praxis nicht zulässig ist. Sicherlich kannst du das prüfen lassen. Gutes Gelingen und VG Oliver
Hallo, ich habe aktuell den Fall, dass ich eine Ferienwohnung gebucht habe. Nach Eingabe der Reisezeit und aller erforderlichen Daten wurden mir auf der Webseite der Endpreis inklusive der Kurtaxe und der Buchungsgebühren angezeigt. Ich bekam eine Mail mit der Reservierungsbestätigung in der exakt selbige Daten standen. Auch in der App der Ferienhausvermittlung stand selbiger Endpreis, der auch Endpreis genannt wurde. Dann kam die Buchungsbestätigung mit Zahlungsaufforderung per Mail und hier erschienen plötzlich die doppelte Kurtaxe und eine zusätzliche Onlinegebühr, von der bis zu diesem Zeitpunkt nie die Rede war. Jetzt war der zu zahlende Betrag 50€ höher als der bisherige Endpreis. Ich habe das erstmal so gezahlt, weil sonst das Unternehmen wohl storniert hätte und ich kein vergleichbares Objekt zu dem Preis und in dem Zeitraum gefunden habe. Es war auch so noch preiswerter als die anderen Anbieter. Ich gehe aber davon aus, dass dies so nicht richtig ist? Sollte sich das herausstellen, werde ich nach dem Urlaub entsprechend tätig werden. schöne Grüße Bernd
Hallo liebe Carolin, das sollte passen! Wichtig ist, dass der Gesamtpreis die Endreinigung beinhaltet und das praktizierst du so richtig :) Lieben Gruß - Oliver
Hallo Oliver, würdest Du sagen, dass folgende Preisangabe auf dem Mietvertrag laut Preisangabenverordnung ok ist? x-Zimmer-Wohnung für x Nächte vom Datum bis Datum zum Gesamtpreis von x€ inklusive Endreinigung Liebe Grüße Carolin
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