Wer als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses umsatzsteuerpflichtig ist, muss in jeder Rechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben korrekt ausweisen. Eine fehlende oder falsche Angabe kann dazu führen, dass das Finanzamt die Rechnung nicht anerkennt – oder dass Gäste, die die Mehrwertsteuer als Vorsteuer absetzen möchten, eine korrigierte Rechnung anfordern.
Die Rechnungsvorlage mit Umsatzsteuer nimmt dir diese Arbeit ab. Sie ist speziell für umsatzsteuerpflichtige Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Deutschland entwickelt und berücksichtigt bereits den ermäßigten Steuersatz von 7 % für Beherbergungsleistungen. Alle Pflichtfelder sind vorstrukturiert – du trägst deine Daten ein und erhältst eine finanzamtskonforme Rechnung. Lade dir die Rechnungsvorlage kostenlos herunter – als editierbare Word- und Pages-Datei – und stelle rechtskonforme Rechnungen für deine Ferienvermietung!

Damit deine Abrechnungen rechtssicher und professionell wirken, bietet die Rechnungsvorlage mit Umsatzsteuer alle wichtigen Funktionen und Angaben, die du für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung benötigst. Im Folgenden erfährst du, welche Inhalte und Anpassungsmöglichkeiten die Vorlage im Detail umfasst:
Die Vorlage enthält alle Felder, die eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 UStG enthalten muss:
Für Beherbergungsleistungen gilt in Deutschland der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Vorlage ist bereits auf diesen Satz ausgerichtet. Solltest du neben der reinen Übernachtungsleistung weitere Positionen in Rechnung stellen, für die der Regelsteuersatz von 19 % gilt, lässt sich die Vorlage entsprechend anpassen – beide Steuersätze können separat ausgewiesen werden.
Neben den Pflichtangaben enthält die Vorlage Felder für alle buchungsrelevanten Informationen: Unterkunftsbezeichnung, Reisezeitraum, Anzahl der Personen, Einzelpreise und Gesamtbetrag. Zahlungbedingungen und Bankverbindung lassen sich ebenfalls einpflegen. Die Vorlage enthält außerdem einen vorgesehenen Bereich für dein Logo oder deinen Briefkopf, damit die Rechnung professionell und einheitlich mit deinen übrigen Unterlagen erscheint.
Die Vorlage ist lizenzfrei und kann uneingeschränkt für alle deine Ferienobjekte genutzt werden.
Grundsätzlich kannst du eine Rechnung als Schriftstück oder eben auch in digitaler Form, zum Beispiel als PDF-Datei in einer E-Mail zustellen. Die Vorteile einer digitalen Rechnung als PDF liegen auf der Hand: Neben einer schnellen Zustellung sprechen auch Zeitersparnis, Kostenersparnis und Platzersparnis bei der Archivierung für die PDF-Rechnung.
Manchmal passiert es dann doch und die Rechnung enthält einen Fehler, der bestenfalls spätestens deinem Gast auffällt. Aber Achtung: Die Rechnung darf nicht einfach so verändert oder korrigiert werden. Ist deine Rechnung falsch, so muss diese storniert und eine neue Korrekturrechnung mit neuer Rechnungsnummer erstellt werden.
Es gibt keine starre gesetzliche Frist für die Rechnungsstellung an Privatpersonen. In der Praxis hat sich bewährt, die Rechnung entweder bei Anreise oder direkt nach der Abreise zu versenden. Bei Buchungen über Buchungsplattformen ist zu prüfen, welche Rechnungspflichten die jeweilige Plattform vorschreibt.
Ja. Du kannst die Vorlage für alle deine Objekte verwenden. Wenn die Objekte unter derselben Steuernummer laufen, genügt eine einheitliche Vorlage; du passt lediglich die Unterkunftsbezeichnung und die buchungsrelevanten Felder an. Laufen die Objekte steuerlich getrennt, empfehlen wir separate Vorlagen mit den jeweiligen Steuernummern.
Ja. Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann aus Zahlen, Buchstaben oder einer Kombination bestehen – wichtig ist, dass jede Rechnung eine eindeutige Nummer trägt und keine Nummern doppelt vergeben werden.
Für die reine Beherbergungsleistung gilt in Deutschland der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Für bestimmte zusätzliche Leistungen – zum Beispiel eine separat berechnete Endreinigung oder einen Parkplatz – kann der Regelsteuersatz von 19 % gelten.
Die Vorlage ist für umsatzsteuerpflichtige Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Deutschland konzipiert. Sie ist nicht geeignet für Vermieter, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden – hierfür steht die separate Vorlage "Rechnung (§ 19 UStG) für Kleinunternehmer" zur Verfügung.
Öffne den Google Unternehmenseintrag deiner Ferienunterkunft und lasse dir über den Button „Um Rezensionen bitten“ deinen individuellen Bewertungslink anzeigen. Kopiere den Link für den nächsten Schritt.
Lasse dir jetzt einen QR-Code für den zuvor kopierten Bewertungslink generieren. Wir empfehlen dafür den kostenlosen QR-Code-Generator von "QR Code Monkey". Es gibt natürlich auch weitere brauchbare Alternativen.
Nutze unsere kostenfreie Mustervorlage „QR-Code Aufsteller“ und füge den soeben generierten QR-Code sowie dein eigenes Logo und eine entsprechende E-Mail Adresse in die Vorlage ein. Am Ende das Speichern nicht vergessen.

Im letzten Schritt musst du das bearbeitete Dokument nur noch ausdrucken (Format A5 mit Farbdruck empfohlen) und gut sichtbar in deiner Unterkunft platzieren. Robuste Tischaufsteller aus Acryl (wie im Bild gezeigt) eignen sich dafür perfekt.



