Rechnung (§ 19 UStG) für Ferienwohnung und Ferienhaus als Kleinunternehmer

Diese Mustervorlage ist ausschließlich für Vermieter in Deutschland geeignet, die als Kleinunternehmer agieren und somit keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in der Rechnung an den Gast ausweisen wollen. Hierzu gehören in der Regel auch Vermieter, die Ihre Ferienwohnung oder ihr Ferienhaus privat vermieten oder eine Privatzimmervermietung betreiben. Voraussetzung ist immer das Anwenden der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) auch im Rahmen von Vermietung und Verpachtung. Unser kostenloses Muster ist deine ideale Vorlage, mit der dir die Rechnungsstellung bestens gelingt. Verwende unseren kostenlosen Vordruck in allen gängigen Formaten.

Mockup-Rechnung-Kleinunternehmer
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Rechnung für Kleinunternehmer

Wer ist als Vermieter Kleinunternehmer?

Sofern du als Kleinunternehmer Rechnungen ausstellen musst, ist es wichtig, dass dein Vermietungsunternehmen die Anforderungen zur Kleinunternehmerregelung erfüllt. Wenn du als vermietender Unternehmer im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Brutto-Umsatz erzielt hast und dieser auch im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegt kannst du dich vom Finanzamt als Kleinunternehmer einstufen lassen. Du musst somit keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Genauso wenig kannst du gezahlte Umsatzsteuer auf Kosten, die bei der Vermietung deiner Ferienimmobilie entstehen, verrechnen. Deine Rechnung für dein Ferienhaus oder die Ferienwohnung ist als Kleinunternehmer immer eine Netto-Rechnung! Aber Achtung: Ist die Einstufung erfolgt, so bist du die nächsten 5 Jahre daran gebunden.

Ist die Kleinunternehmerregelung als Fewo-Vermieter sinnvoll?

Bevor du als Gastgeber einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses eine Rechnung als Kleinunternehmer schreibst, solltest du prüfen lassen ob die steuerlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und ob diese sinnvoll sind. Bei hohen Investitionskosten, aber auch bei hohen Sanierungs- oder Restaurierungskosten an der Ferienimmobilie, könnte es unter Umständen sinnvoll sein auch ohne Erreichen einer Bemessungsgrenze zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen. Ob dies aber tatsächlich sinnvoll ist, kann nur der Steuerberater oder Betriebsökonom deines Vertrauens klären. Grundsätzlich erspart dir die Kleinunternehmerregelung einen Teil des steuerlichen Verwaltungsaufwands, denn du musst als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Was muss die Rechnung nach (§ 19 UStG) für meine Ferienwohnung beinhalten?

Auch wenn du in deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist, musst du dennoch die Rechnungspflichtangaben berücksichtigen, die der Gesetzgeber von dir verlangt. Hierzu gehören natürlich:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Vermieters bzw. des Vermietungsunternehmens und des Gastes (Leistungsempfänger)
  • Deine Steuernummer
  • Ein Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Die Mietleistung (Leistungszeitraum) und deren Umfang
  • den zu zahlenden Rechnungsbetrag
  • Eventuell vorab vereinbarte Rabatte
 

Wie schreibe ich eine Rechnung als Kleinunternehmer für die Ferienwohnung?

Wir haben für dich eine optimale Vorlage vorbereitet, die du hier als kostenlosen Download als .word, bzw. .doc oder .pages-Datei erhalten kannst. Damit gelingt es dir bestimmt.

Unser Expertentipp:
Auch wenn keine Hinweispflicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung besteht, solltest du den Hinweis dennoch vornehmen! Zum Beispiel: “ Kein Steuerausweis aufgrund Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)" Insbesondere Mieter, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen (z.B. Monteure und Firmen) beanstanden fälschlicherweise den fehlenden Steuerausweis. Dies wiederum führt dann oft zu Mehrarbeit durch eine erneute Rechnungsstellung, unnötige Telefonate und E-Mails und zu einer Zahlungsverzögerung.

Besonderheit unserer Mustervorlage

Wir stellen dir unsere Mustervorlage in den unterschiedlichsten editierbaren Formaten zur Verfügung. Dieser Service ist für dich kostenlos. Da wir selbst Vermieter von Ferienwohnungen sind und unsere Vorlagen selbst einsetzen, können wir dir gerne auch bei weiteren vermietungsspezifischen Fragen zur Seite stehen.

Hinweis zur Nutzung unserer Rechnungsvorlage gem. Kleinunternehmerregelung
Unsere Rechnungsvorlage für den Ferienhaus -Vermieter als Kleinunternehmer darfst du völlig frei nach deinen Vorstellungen anpassen und uneingeschränkt nutzen. Wir weisen darauf hin, dass wir für unsere Rechnungsvorlagen keine Haftung übernehmen können, noch stellt die zu Verfügungsstellung des kostenlosen Downloads durch uns eine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung dar.

Wir empfehlen dir daher, dass du dich regelmäßig über entsprechende gesetzliche Änderungen informierst und bei Fragen deinen Steuerberater um Rat bittest.

Hinweis zur Bearbeitung
Neben den Pflichtangaben, die Bestandteil einer Kleinunternehmer-Rechnung sein müssen, kannst du individuelle Angaben nach deinen Wünschen vornehmen. Hierzu gehören neben Preis, Vermietungszeitraum etc. auch die Zahlungsziele, da viele Vermieter unterschiedlich vorgehen möchten.

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