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  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles
  • Beitrag veröffentlicht:28. Februar 2020
  • Lesedauer:4 min Lesezeit

Das neue Coronavirus Covid-19 löst nicht nur im Gesundheitswesen gerade eine Welle aus, in vielen Bereichen hat es nun erhebliche Auswirkungen: Der DAX sinkt, Schulen und öffentliche Einrichtungen bleiben geschlossen und auch der Tourismus bekommt die Folgen erheblich und unmittelbar zu spüren.

Gerade in den ersten betroffenen Regionen Europas, wie jetzt zum Beispiel in Italien, kommt es beinahe explosionsartig zu Stornierungen von Buchungen auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Wir müssen uns auch als Vermieter von Ferienimmobilien auf eine neue Situation einstellen, denn es werden in Zukunft vermutlich viele Regionen betroffen sein, auch in Deutschland. Was du als Ferienhausvermieter jetzt wissen musst und welche Rechte du in Anspruch nehmen kannst, habe ich dir hier zusammengefasst:

Meine Folgende Ausführung stellt absolut keine Rechtsberatung dar, Du bekommst meine persönliche Einschätzung zum Thema.

Reiserücktrittsrecht gilt nur für Pauschalreisende

Im Bereich der Stornierungen sind zwei Rechtsgrundlagen ausschlaggebend: das Reisevertragsrecht oder das Mietrecht.

Die Voraussetzung der Anwendung des Reisevertragsrechts ist die Erbringung oder eine Vermittlung einer Gesamtheit von Reiseleistungen. 

Für Pauschalreisen mit Reiseveranstalter gilt daher Reisevertragsrecht. Dieses gewährt den Mietern ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn außerordentliche Umstände vorliegen, und auch der Veranstalter kann aus diesen Gründen den Reisevertrag kündigen. Alle Zahlungen, die bereits getätigt wurden, müssen in diesem Fall vom Veranstalter zurückerstattet werden. Diese außerordentlichen Umstände können derzeit beispielsweise in Norditalien vorliegen, wo sich das Coronavirus immer weiter ausbreitet und ganze Städte abgeriegelt wurden und dies wird in Kürze auch in weiteren Regionen europäischer Länder und vermutlich auch in Deutschland der Fall sein. Die John-Hopkins Universität stellt dazu eine intererssante Karte mit den betroffenen Regionen des Coronavirus bereit. Hier kannst du nachsehen, ob deine Region betroffen ist, in der du dein Ferienhaus oder deine Ferienwohnung vermietest.

Private Vermietungen fallen unter das Mietrecht

Für private Vermietungen oder Vermietungen durch den Eintümer gilt dagegen nicht das Reisevertragsrecht, sondern das Mietrecht. Dieses verpflichtet den Mieter zur Zahlung des Mietpreises, unabhängig davon, warum und wann er die Buchung storniert. Im Falle einer Stornierung sieht das Mietrecht Stornogebühren vor, die bis zu 90% des Mietpreises betragen können. Die übrigen 10% sind den Einsparungen bei Strom oder Heizung seitens des Vermieters zuzuschreiben. Der sprunghafte Anstieg der Stornierungen aufgrund des Coronavirus ist nun durchaus nachvollziehbar, allerdings müssen diese Stornierungen aus Vermietersicht nicht anders behandelt werden als andere Stornierungsgründe. Das was vereinbart wurde gilt auch im Falle des Coronavirus, im Falle einer Epedemie oder auch Pandemie und wenn nichts individualisiertes vereinbart wurde, gilt immer das Mietrecht.

Um das Verhältnis zu deinen Gästen jedoch nicht zu schädigen, kannst du Preissenkungen aus Kulanz in eigenem Ermessen gewähren. Genaueres zu den Rahmenbedingungen bei Stornierungen findest du in meinem Artikel “Stornierungsbedingungen bei Ferienwohnung und Ferienhaus”.

Mein Fazit: Das Coronavirus hebelt Mietverträge nicht aus!

Sicher ist es nachvollziehbar, wenn deine Gäste die Buchung für stark betroffene Regionen stornieren möchten. Hier kannst du nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe du die Stornogebühren in dieser besonderen Situation einforderst. Rein rechtlich gesehen gilt für den ganz großen Teil der Vertragsparteien, bei Buchungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern das Mietrecht und da ändert auch das Coronavirus nichts drann. Sei verständnivoll mit Deinem Gast, denn er  storniert aus Angst. Finde eine gute Lösung, die auch für dich tragbar ist.

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