
Wer über Airbnb eine Wohnung oder ein Zimmer vermietet, erzielt Einnahmen, die grundsätzlich versteuert werden müssen. Viele Gastgeber fragen sich deshalb, wie sie ihre Airbnb Einnahmen korrekt versteuern und wo diese in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
In den meisten Fällen gelten Einnahmen aus der Vermietung über Plattformen wie Airbnb steuerlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das bedeutet: Nicht der gesamte Umsatz wird versteuert, sondern nur der Gewinn nach Abzug der Kosten.
In diesem Artikel erfährst du:
Wenn du zuerst einen Überblick über alle steuerlichen Regeln für Airbnb Vermieter suchst, lies auch unseren Guide Airbnb Steuern in Deutschland.
Airbnb Einnahmen werden in Deutschland in der Regel als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert.
Dabei gilt:
Steuerlich wird die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb ähnlich behandelt wie die Vermietung einer Ferienwohnung.
Wenn mehrere Wohnungen vermietet werden oder zusätzliche Leistungen angeboten werden, kann die Tätigkeit auch als gewerblich eingestuft werden. Lese hierzu auch meinen Artikel mit dem Thema: Ferienwohnung privat oder gewerblich vermieten: Ab wann ein Gewerbe nötig ist
Zunächst solltest du alle Einnahmen aus dem Kalenderjahr erfassen. Airbnb stellt Gastgebern normalerweise eine Übersicht über:
Diese Einnahmen bilden die Grundlage für die Steuerberechnung.
Im nächsten Schritt werden alle Kosten gesammelt, die mit der Vermietung zusammenhängen.
Typische Kosten sind zum Beispiel:
Diese Kosten reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.

Der Gewinn ergibt sich aus:
Einnahmen – Kosten
Nur dieser Gewinn wird versteuert.
Airbnb Einnahmen werden normalerweise in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) der Einkommensteuererklärung angegeben.
Dort werden Einnahmen, Kosten und Abschreibungen eingetragen.
Alle Belege und Rechnungen sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Dazu gehören:
Ja. Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb müssen grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden.
In den meisten Fällen gelten sie steuerlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Steuerlich wird die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb ähnlich behandelt wie die Vermietung einer Ferienwohnung. Das bedeutet: Versteuert wird nicht der gesamte Umsatz, sondern nur der Gewinn nach Abzug der Kosten.
Der Gewinn ergibt sich aus:
Einnahmen – abzugsfähige Kosten
Zu den typischen Kosten gehören beispielsweise:
Je mehr Kosten du korrekt dokumentierst, desto geringer fällt der steuerpflichtige Gewinn aus.
Airbnb stellt Gastgebern normalerweise eine Übersicht über alle Buchungen und Einnahmen zur Verfügung. Diese Übersicht enthält unter anderem:
Für die Steuererklärung solltest du alle Einnahmen eines Kalenderjahres zusammenrechnen.
Dabei zählen beispielsweise:
Anschließend werden alle absetzbaren Kosten abgezogen.
Der verbleibende Betrag ist der steuerpflichtige Gewinn.
Viele Vermieter unterschätzen, welche Ausgaben steuerlich relevant sind. Grundsätzlich können alle Kosten abgesetzt werden, die mit der Vermietung zusammenhängen.
Typische absetzbare Kosten sind:
Auch Abschreibungen (AfA) können eine wichtige Rolle spielen.
Wenn du eine Wohnung möbliert vermietest, können Möbel über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Lese hieru auch meinen Artikel: Abschreibung von Ferienwohnung und Möbeln | So geht’s! oder nutze meine Abschreibungstabelle.
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus:
Gesamteinnahmen – Gesamtkosten
Nur dieser Gewinn wird versteuert.
Gerade bei möblierten Wohnungen können Abschreibungen und laufende Kosten einen großen Teil der Einnahmen ausgleichen.
Airbnb Einnahmen werden in Deutschland normalerweise in der Einkommensteuererklärung angegeben.
In den meisten Fällen erfolgt die Eintragung in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung).
Dort werden folgende Angaben gemacht:
Das Finanzamt berechnet daraus den steuerpflichtigen Gewinn.
In den meisten Fällen gilt die Vermietung über Airbnb als private Vermietung.
Dann erfolgt die Angabe der Einnahmen in der Anlage V.
Eine Eintragung in der Anlage G (Gewerbebetrieb) kann erforderlich sein, wenn:
Viele Vermieter fragen sich, ob Airbnb Einnahmen steuerfrei sein können.
Grundsätzlich müssen Einnahmen aus Vermietung in der Steuererklärung angegeben werden.
Es gibt jedoch eine Vereinfachungsregel: Wenn Einnahmen aus gelegentlicher Vermietung unter 520 € pro Jahr liegen, können sie steuerfrei bleiben.
In diesem Fall dürfen jedoch keine Kosten steuerlich abgesetzt werden.
Airbnb Einnahmen: 15.000 €
Kosten:
Gesamtkosten: 7.500 €
Gewinn: 7.500 €
Dieser Gewinn wird anschließend mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Damit Airbnb Einnahmen korrekt versteuert werden können, sollten Vermieter ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren.
Das Finanzamt kann beispielsweise folgende Unterlagen verlangen:
Es empfiehlt sich, alle Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Ja. Plattformen wie Airbnb müssen inzwischen bestimmte Daten an Steuerbehörden melden.
Grund dafür ist die EU-Richtlinie DAC7.
Diese verpflichtet Plattformen dazu, Informationen über Gastgeber weiterzugeben. Dazu gehören beispielsweise:
Diese Daten werden an nationale Steuerbehörden weitergeleitet.
Einige Fehler treten bei Airbnb Vermietern besonders häufig auf.
Dazu gehören:
Eine Übersicht über alle Buchungen erleichtert die Steuererklärung erheblich.
Auch kleine Ausgaben können steuerlich relevant sein.
Rechnungen und Belege sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Ein eigenes Konto für Airbnb Einnahmen sorgt für eine bessere Übersicht.
Wenn du deine Airbnb Vermietung optimieren möchtest, könnten diese Artikel ebenfalls hilfreich sein:
In den meisten Fällen werden Airbnb Einnahmen in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) angegeben.
Ja. Auch ohne Gewerbe müssen Einnahmen aus der Vermietung versteuert werden.
Der Gewinn ergibt sich aus Einnahmen minus abzugsfähigen Kosten.
Zum Beispiel Reinigung, Nebenkosten, Reparaturen, Möbel oder Plattformgebühren.
Ja. Einnahmen aus der Vermietung müssen grundsätzlich jedes Jahr in der Steuererklärung angegeben werden.
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.


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