Um die Ausstattung des Ferienobjektes zu komplettieren und den Gästen den lieb gewonnenen Zugang zu allen Informationen auch im Urlaub zu ermöglichen, ist heute der Internetzugang in der Ferienwohnung und im Ferienhaus eine wichtige Standardausstattung. Viele potenzielle Gäste sind auf den Internetzugang auch aus beruflichen Gründen angewiesen und schließen bei ihrer Suche  Ferienwohnungen oder Ferienhäuser ohne Internetanschluss kategorisch aus. Neben einem potenziellen Mehr an Buchungen hat Internet per WLAN oder via Hotspot  noch weitere Vorteile. Diese möchte ich dir in diesem Artikel näher vorstellen. Außerdem zeige ich dir, wie die Rechtslage aktuell aussieht, wenn du Internet in deiner Ferienwohnung oder in deinem Ferienhaus anbieten möchtest und wie du dein WLAN bestmöglich rechtlich absicherst.

Warum sollte ich Internet per WLAN in meiner Ferienwohnung anbieten?

Das Internet per WLAN in deinem Ferienhaus oder deiner Ferienwohnung hat Vorteile für dich ebenso wie für deine Gäste. Die wichtigsten sind aus meiner Sicht die folgenden:

Größeres Gästevolumen

Das Internet ist aus unserem Leben kaum mehr wegzudenken. Spätestens seitdem wir Musik und Filme fast nur noch online streamen, ist für viele der Verzicht auf das Internet nicht mehr denkbar. Damit deine Gäste auch im Urlaub nicht auf den gewohnten Komfort verzichten müssen, ist WLAN für deine Ferienwohnung unverzichtbar. Ist es schlecht oder gar nicht vorhanden, wirst du dafür Buchungen einbüßen. Zudem sprichst du so auch Menschen an, die auf Workation sind, also längere Zeit wegfahren, um von einem anderen Ort aus remote zu arbeiten. Nicht zu vergessen sind auch die „Kids“, die ohne eine Internetverbindung nicht mehr das Haus verlassen wollen. Auch Familien wählen schon allein nur aus diesem Grund Ferienimmobilien mit Hotspot oder eigener Internetverbindung aus.

Bessere Gästebewertungen

Dieser Vorteil geht mit dem vorigen Hand in Hand und ist doch für sich genommen wichtig. Internet und WLAN sind Aspekte von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die besonders häufig in Gästebewertungen genannt werden – ob positiv oder negativ. Sorge also mit gutem Internet dafür, dass deine Gäste glücklich sind, und schon bekommst du nach ihrem Aufenthalt bessere Bewertungen.

Digitale Gästemappe

Analoge Mappen waren gestern – heute kannst du Gästemappen oder Gästebücher auch digital erstellen oder über deine Fewo-Software zur Verfügung stellen. Dank gutem Internet können deine Gäste jederzeit bequem darauf zugreifen und haben sie sogar unterwegs bei Ausflügen dabei. So machst du es deinen Gästen besonders einfach, dir ihr Feedback zu geben und Rezensionen zu deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus zu schreiben.

Modernisierung

Möchtest du dich sehr modern aufstellen, ist mindestens das Smart-TV unverzichtbar – schließlich sind Netflix und Co. kaum noch aus unserem Alltag wegzudenken! Doch auch das braucht gutes WLAN. Das Internet kann dir also helfen, deine Ferienwohnung noch moderner auszustatten und so weitere Vorteile für deine Gäste zu schaffen.

Workation: Arbeiten im Urlaub
Insbesondere für Gäste, die nebenbei im Urlaub arbeiten möchten, ist eine stabiles und schnelles Internet esseziell.

Wofür muss ich als Anbieter von Internet haften?

Du siehst, Internet und WLAN in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus anzubieten, ist eine gute Idee. Wie aber sieht es mit der Rechtslage aus? Vielleicht geistert dir noch der Begriff der Störerhaftung im Kopf herum? Diese führte zu massenweise Abmahnungen bei Gastgebern und Gastronomen und ist der Grund, warum viele sich noch heute nicht trauen, WLAN in ihrer Ferienwohnung anzubieten.

Veraltete Störerhaftung

Bei der Störerhaftung ging es im Prinzip darum, dass der Anbieter offenen Internets dafür haftbar gemacht werden konnte, wenn seine Gäste dieses nutzten, um beispielsweise illegales Filesharing zu betreiben. Für Ferienwohnungsbesitzer bedeutete das konkret: Teilte ein Gast vom angebotenen WLAN aus illegal Dateien im Internet, so konnte der Ferienwohnungsbesitzer dafür haftbar gemacht werden – was teure Abmahnungen von Anwälten nach sich zog. Zu beweisen, wer stattdessen das Delikt begangen hatte, war meist nicht möglich, sodass Gastgeber auf den Kosten sitzen blieben.

Neues Telemediengesetz

Die gute Nachricht ist: Die Störerhaftung für Anbieter von offenem WLAN ist schon seit 2017 passé. Denn die seit 13. Oktober 2017 gültige Fassung des Telemediengesetzes, welches damals eine große Überarbeitung zur Anpassung an die Digitalisierung erfuhr, sieht keine stellvertretende Haftung von Anbietern offener Hotspots mehr vor. Konkret wurden die folgenden Verbesserungen für Anbieter vorgenommen:

  • Abmahnkosten aus der Störerhaftung können nicht mehr geltend gemacht werden.
  • Die Störerhaftung entfällt gänzlich.
  • Keine Behörde darf Anbieter offener Internetzugänge dazu verpflichten, Nutzer zu registrieren, den Zugang zu verschlüsseln oder dauerhaft zu schließen.

Nutzungssperren

Werden nun über dein WLAN dennoch Urheberrechtsverstöße begangen, drohen dir keine ernsthaften Konsequenzen mehr. Um den Schutz geistigen Eigentums dennoch sicherzustellen, können Inhaber von Urheberrechten bei Verstößen über dein Netzwerk Nutzungssperren verlangen und gegebenenfalls auch rechtlich erwirken. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Schutz ihrer Rechte nicht anders umsetzbar ist und die Sperrung für dich und deine Gäste zumutbar bleibt.

So sicherst du das WLAN in deiner Ferienwohnung rechtlich bestmöglich ab

Aus deinem eigenen Interesse solltest du dich natürlich dennoch rechtlich bestmöglich absichern, wenn du Internet und WLAN in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus anbietest. Dazu solltest du mindestens die folgenden Maßnahmen umsetzen:

  • Verschlüssele deinen Internetzugang und nutze keine Standard-Passwörter.
  • Nutze moderne Hardware und richte diese technisch korrekt ein.
  • Lasse Gäste nicht deinen privaten WLAN-Zugang nutzen, sondern richte ein eigenes Netzwerk nur für sie ein.
  • Lasse die Gäste eine Einwilligungserklärung für das WLAN unterzeichnen, um dich auch gegen Ansprüche ihrerseits insbesondere bezogen auf den Datenschutz abzusichern.

Die passende Mustervorlage für so eine WLAN-Nutzungsvereinbarung habe ich für dich bereits erstellt. Sie dient vielen Gastgebern und Ferienhausbesitzern als Grundlage für ihr angebotenes WLAN und sorgt dafür, dass sie auf der sicheren Seite sind. Damit du auch diesen Vorteil nutzen kannst, findest du im Folgenden den kostenlosen Download meiner Mustervorlage, die du uneingeschränkt für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus nutzen kannst.

Mockup der Nutzungsvereinbarung Gäste WLAN
Lade unsere Mustervorlage gratis herunter:
Nutzungsvereinbarung Gäste-WLAN

Bist du dennoch unsicher, ob du Internet und WLAN in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus anbieten sollst? Dann besteht wie bereits früher auch heute die Möglichkeit, abmahnsicheres Gäste-WLAN mit unserem Partner „sorglosinternet“ anzubieten. Mit dem folgenden Link erhältst du bei deiner Buchung 10 € Rabatt auf dein rechtssicheres Gäste-Internet:

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4.6/5

Mein Fazit: Ohne Internet und WLAN in Ferienwohnung und Ferienhaus geht’s nicht!

Überlegst du noch, ob du Internet oder WLAN in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus anbieten sollst? Ich meine: Im Jahr 2022 ist das ein unverzichtbarer Teil deiner Ausstattung, der nicht nur deinen Gästen, sondern auch dir viele Vorteile bringt. Sicher wirst du von mehr Buchungen und besseren Bewertungen profitieren. Zudem ist das Anbieten offener Internet-Hotspots seit der Neuerung des Telemediengesetzes vom 13. Oktober 2017 deutlich rechtssicherer geworden. Die Haftung im Fall illegaler Aktivitäten stellt kein Hindernis mehr dar. Wenn du dich also durch eine kluge Einrichtung und mit einer Einwilligungserklärung durch deine Gäste gegen alle Eventualitäten absicherst, steht dem schnellen Internet in deiner Ferienwohnung nichts mehr im Wege!

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