Egal ob Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen – allen sollte der Zugang und die Nutzung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung problemlos möglich sein. Um das zu erreichen, müssen wir als Gastgeber und Vermieter unsere Ferienimmobilien barrierefrei bauen und einrichten, um so für eine barrierefreie Einrichtung zu sorgen. Worauf man als Vermieter beim Thema Barrierefreiheit achten muss, erfährst du hier.

Welches sind Vorteile einer barrierefreien Ferienwohnung?

Bevor wir mit dem Bau und der Einrichtung von barrierefreien Ferienwohnungen und -häusern ins Detail gehen, sollten wir uns anschauen, was die Vorteile der Barrierefreiheit sind.

Vorteil #1: Du erweiterst deine Zielgruppe!

Laut dem Statistischen Bundesamt leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland. Weltweit sind es der Weltgesundheitsorganisation zufolge sogar über eine Billion Menschen, also rund 15% der Weltbevölkerung. Auch diese Menschen möchten Urlaub machen, warum also nicht in deiner Ferienimmobilie?!

Vorteil #2: Du hängst deine Konkurrenz ab!

Viele Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind heutzutage nicht barrierefrei und bieten damit nicht die Vorteile, die du mit deiner barrierefreien Ferienimmobilie bietest. Also lass deine Konkurrenz hinter dir und biete deinen Gästen den Komfort, den sie brauchen!

Vorteil #3: Du kannst dein Angebot optimieren!

Mit einem barrierefreien Fokus, kannst du zusätzlich ganz neue Serviceleistungen anbieten. Wie wäre es beispielsweise mit einer Liste barrierefreier Ausflugsziele in der Nähe? Oder einem Offroad-Rollstuhl, mit dem deine Gäste die Gegend erkunden können? Die Möglichkeiten sind vielfältig!

Welches sind die Gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit?

Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind Wohnungen, Häuser oder andere bauliche Anlagen generell dann barrierefrei, “wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.” (BGG Abschnitt 1 §4) Die speziellen Anforderungen im Sinne der Barrierefreiheit sind für bauliche Angelegenheiten in der DIN-Norm 18040 genauestens festgelegt und bilden die Grundlage für die Beurteilung von Wohngebäuden hinsichtlich einer barrierefreien Nutzung.

Tourismus barrierefrei – Kriterien und Anforderungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat speziell im Sinne eines uneingeschränkten Tourismus das Projekt “Reisen für alle” ins Leben gerufen. Mit diesem Projekt wurde ein Kennzeichensystem eingeführt, das Unterkünfte anhand ihrer Eignung für verschiedenste Behinderungen und Beeinträchtigungen kenntlich macht. Du kannst deine Ferienimmobilie ebenfalls zertifizieren lassen und deinen Gästen auf einen Blick zeigen, für welche Beeinträchtigungen deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus geeignet ist. Alle Kriterien, die deine Immobilie dafür erfüllen muss, findest du in der Liste der Qualitätskriterien von “Reisen für Alle” zusammengefasst. Wenn du die entsprechenden Kriterien erfüllt hast, kannst du eine Prüfung beantragen und dir die Kennzeichnungen ausstellen lassen. Diese sind dann für drei Jahre gültig und können nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden.

Damit du den Aufwand für deine Ferienimmobilie ungefähr einschätzen kannst, schauen wir uns zwei Beispiele an:

Rollstuhlfahrer am Strand - Barrierefreier Urlaub
Mit einer rollstuhlgerechten Einrichtung wird der Urlaub barrierefrei

Beispiel „Rollstuhlgerecht“

Die wohl aufwendigste Maßnahme ist die rollstuhlgerechte Einrichtung. Hier sind kleinere Ergänzungen, aber auch oft größere Baumaßnahmen erforderlich, um eine vollkommen barrierefreie Immobilie anzubieten. Hier ein Auszug aus den Kriterien:

  • Parkplatz für Menschen mit Behinderung muss vorhanden sein
  • Wege müssen mindesten 150 cm breit sein und eine leicht begeh- und befahrbare Oberfläche haben
  • Neigung des Bodens darf 6% nicht überschreiten
  • Türen müssen mindestens 90 cm breit sein
  • Schwellen dürfen maximal 2 cm hoch sein
  • Bewegungsflächen müssen mindestens 150 x 150 cm groß sein
  • Doppel- oder Mehrbettzimmer müssen vorhanden sein
  • Bett muss mindestens 15 cm unterfahrbar sein
  • WC-Höhe muss zwischen 46 und 48 cm liegen
  • Haltegriffe müssen rechts und links vom WC vorhanden sein
  • Waschbecken und Tische dürfen maximal 80 cm hoch sein und müssen mindestens 67 cm unterfahrbar sein
  • Duschsitz muss vorhanden sein
  • Spiegel müssen im Stehen und Sitzen einsehbar sein

Beispiel „Gehörlose Menschen“

Viel weniger aufwendig ist beispielsweise die barrierefreie Einrichtung für gehörlose Menschen. Hier sind lediglich ein paar Anpassungen nötig, damit du den betroffenen Menschen einen Urlaub in deiner Immobilie ermöglichen kannst. Hier die wichtigsten Kriterien:

  • akustischer Alarm (z.B. Türklingel) muss ebenfalls optisch wahrnehmbar sein
  • Doppel- oder Mehrbettzimmer müssen vorhanden sein
  • Mindestens eine verfügbare Steckdose muss in der Nähe des Bettes vorhanden sein
  • Tische müssen hell und blendfrei beleuchtet sein
  • Gesichtsfeld darf nicht von stehenden oder hängenden Lampen gestört werden

Gibt es Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen?

Wenn du dich für einen umfangreichen Umbau deiner Immobilie entscheidest, kannst du verschiedene Förderungen nutzen, um das Projekt zu finanzieren. Es gibt beispielsweise verschiedene Programme bei der KfW, die du nutzen kannst. Du kannst dir den Umbau hier per Kredit oder Zuschuss fördern lassen und deine Baukosten relativ schnell und durchaus unkompliziert finanzieren. Alle weiteren Informationen dazu findest du bei den Förderungen zur Barrierereduzierung der KfW oder bei der Unternehmensfinanzierung. 

Qualitätsbewertung vom Gast

Wenn dein Ferienhaus oder deine Ferienwohnung schließlich barrierefrei ist und du sichergehen möchtest, dass deine Einrichtung oder dein Umbau nicht nur den Ansprüchen der Zertifizierungen, sondern auch den Bedürfnissen deiner Gäste entsprechen, lass deine Maßnahmen doch einfach bewerten. Stelle deinen Gästen beispielsweise einen Fragebogen zur Verfügung, in dem du nach der Qualität und dem Nutzen deiner Einrichtung hinsichtlich der Barrierefreiheit fragst. So kannst du deine Immobilie immer mehr optimieren und für deine Gäste attraktiv gestalten.

Mein Fazit: Mach deine Ferienimmobilie barrierefrei!

Wie du gesehen hast, gibt es einige Vorteile, die für eine barrierefreie Ferienimmobilie sprechen und auch die Umsetzung ist in bestimmten Fällen schon mit kleineren Maßnahmen machbar. Wer also die Möglichkeit hat, sollte seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus für alle Menschen zugänglich und bequem machen. So gewinnst du neue zufriedene Gäste und kannst dir gegenüber der Konkurrenz einen vielleicht entscheidenden Vorsprung sichern! 

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