Airbnb ist eine der am schnellsten wachsenden und sichtbarsten Plattformen für das Vermieten von Wohnungen und Zimmern. Die Idee hinter Airbnb ist es, die Vermietung von Wohnraum zu erleichtern und den Austausch zwischen Gastgebern und Gästen zu fördern. Und das kommt an! Die rege Nutzung der Plattform beweist dies. Doch was ist mit den Steuern? Muss ich als Vermieter auf Einnahmen von Airbnb Steuern zahlen? Wenn du dir diese Frage auch schon gestellt hast, bist du nicht allein.

Viele Menschen, die über Airbnb vermieten, sind sich nicht sicher, welche Regeln und Gesetze für die Steuern im Rahmen des Airbnb-Business gelten. In diesem Artikel werde ich mich deshalb mit dieser und vielen weiteren Fragen rund um das Thema Airbnb und Steuern widmen und dir einige Tipps und Tricks verraten.

Muss ich Airbnb Einnahmen versteuern?

Widmen wir uns also direkt der häufigsten und wichtigsten Frage: Muss man auf Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb überhaupt Steuern zahlen? Die kurze Antwort dazu lautet: Ja. Die längere Antwort dazu folgt jetzt: In Deutschland gilt generell, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig sind. Dies bedeutet, dass du grundsätzlich Steuern auf deine Airbnb-Einnahmen, genauer auf den Gewinn daraus, zahlen musst – egal, ob es sich um die Vermietung eines Zimmers, einer Wohnung in Kurzzeitvermietung, eines Ferienhauses, eines Zeltes im Garten oder eines Tiny Houses handelt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, die wir im Folgenden besprechen werden.

Unser Expertentipp:
Bitte beachte, dass die Regeln für die Steuerpflicht bei Airbnb in jedem Land unterschiedlich sein können. Wenn du also nicht in Deutschland ansässig bist, solltest du dich vorher genau informieren, welche Regeln in dem entsprechenden Land gelten. In diesem Artikel werde ich mich jedoch hauptsächlich mit der Situation in Deutschland befassen.

Welche Steuern fallen bei der Vermietung einer Airbnb-Unterkunft an?

In Deutschland sind für Airbnb-Unterkünfte einige Steuern relevant: die Einkommenssteuer, Bettensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Gehen wir sie kurz durch:

Einkommenssteuer

Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine direkte Steuer, die vom Staat auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. In Deutschland liegt der maximale Einkommenssteuersatz bei 42 Prozent. Dieser Satz gilt für alle natürlichen Personen inklusive Personengesellschaften, also auch für GbR und OHG. Juristische Personen, also Aktiengesellschaften (AG), Unternehmergesellschaften haftungsbeschränkt (UG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zahlen hingegen 15 Prozent Körperschaftssteuer plus den Solidaritätszuschlag auf ihren Jahresüberschuss. Auch die Einkünfte aus der Vermietung über Airbnb werden im Rahmen der Einkommenssteuer angerechnet.

Bettensteuer bzw. Belegungssteuer

Die Bettensteuer wird in Deutschland in einigen Gemeinden und Städten erhoben und fällt in ihrer Höhe unterschiedlich aus. Hier empfehle ich, dass du prüfst, ob und in welcher Höhe die Bettensteuer in der Region anfällt, in der du über Airbnb vermietest. Mehr Details zu dieser Steuer findest du zudem in meinem Artikel „Bettensteuer bei Ferienwohnung und Ferienhaus”.

Umsatzsteuer

Bei Einnahmen über 22.000 Euro im Jahr fällt in Deutschland außerdem die Umsatzsteuer an. Für kurzfristige Vermietungen über Airbnb gilt bei der Umsatzsteuer ein reduzierter Steuersatz von 7%.

Gewerbesteuer

Wenn du bestimmte Sonderleistungen, wie beispielsweise einen Frühstücksservice, anbietest, fällt laut Gesetz auch bei Vermietungen über Airbnb die Gewerbesteuer an. Sobald deine Vermietung ähnlich wie in einem Hotel funktioniert und nicht mehr nur rein private Vermietungen ohne Service abwickelt, handelt es sich bei der Vermietung um eine gewerbliche Tätigkeit. Und für diese gilt in Deutschland die Gewerbesteuer. Sie wird mit einem Hebesatz berechnet, der von jeder Gemeinde oder Stadt selbst festgelegt wird. Auch hier musst du dich also in deiner Region über den entsprechenden Steuersatz informieren.

Welche Steuerfreibeträge gibt es für die Einnahmen über Airbnb?

Das Wichtigste bei der Versteuerung von Airbnb-Einnahmen ist, die Freibeträge zu kennen und genau zu wissen, wann Steuern anfallen und wann nicht. Schauen wir uns dies nun genauer an:

Grundfreibetrag

Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass es in Deutschland einen sogenannten Grundfreibetrag gibt. Dieser liegt für Ledige aktuell bei 11.604  Euro im Jahr und für Verheiratete bei insgesamt 23.208 Euro (Stand: 2024). Das bedeutet, dass du erst Steuern zahlen musst, sobald deine Einnahmen diese Grenze überschreiten. Wenn deine Einnahmen inklusive der Einnahmen von Airbnb also unter den 11.604 Euro im Jahr liegen, musst du keine Steuern auf die Airbnb-Einnahmen zahlen.

Freigrenze für Vermietung bei Eigennutzung

Des Weiteren gibt es eine Freigrenze für Vermieter, die nur einzelne Zimmer oder Wohnungen im selbst genutzten Haus anbieten. Hier gilt ein Freibetrag von 520 Euro. Bist du also nur gelegentlicher Vermieter und nimmst nicht mehr als 520 Euro mit der Vermietung über Airbnb oder andere Plattformen ein, musst du die Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben.

Kleinunternehmerregelung

Wie auch bei anderen Einnahmen gilt auch bei den Steuern für Airbnb-Einnahmen die Kleinunternehmerregelung. Das heißt, bis zu einem jährlichen Umsatz von 22.000 Euro (Stand: 2024) wird keine Umsatzsteuer fällig.

Freibetrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften

Zählt deine Vermietung über Airbnb als eine gewerbliche Tätigkeit, fällt, wie bereits erwähnt, die Gewerbesteuer an. Doch auch hier gibt es einen Freibetrag, der aktuell bei 24.500 Euro liegt (Stand: 2024). Erst, wenn deine Einnahmen diese Grenze überschreiten, musst du also Gewerbesteuer zahlen.

Liebhaberei

Nicht zuletzt kann eine Vermietung über Airbnb vom Finanzamt auch als sogenannte Liebhaberei eingestuft werden. Dies wird individuell entschieden und gilt dann, wenn das Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung erkennt. In diesem Fall sind die Einnahmen über Airbnb von der Steuer ausgenommen und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie hoch ist die Airbnb-Steuer in Deutschland?

Die Höhe der Steuern ist von vielen Faktoren abhängig und variiert vor allem je nach Höhe der Einnahmen, die du mit der Vermietung über Airbnb erzielst, sowie der Region, in der du die Vermietung betreibst. Die genaue Höhe der Steuern, die du zahlen musst, ist also ganz individuell und sollte von einer Steuerberatung deines Vertrauens genau ermittelt werden. Eines ist jedoch sicher: Je mehr Einnahmen du über Airbnb hast, desto höher fallen auch deine Steuern aus.

Wieviel muss man bei der Vermietung über Airbnb an Steuern zahlen?

Die Höhe der Steuern ist von vielen Faktoren abhängig und variiert vor allem je nach Höhe der Einnahmen, die du mit der Vermietung über Airbnb erzielst, sowie der Region, in der du die Vermietung betreibst. Wieviel Steuern du genau zahlen musst, ist also ganz individuell und sollte von einer Steuerberatung deines Vertrauens genau ermittelt werden. Eines ist jedoch sicher: Je mehr Einnahmen du hast, desto höher fallen auch deine Steuern für deine Airbnb-Vermietung aus.

Steuern bei Airbnb
Wieviel Steuern du auf deine Vermietung über Airbnb zahlen musst, ist immer abhängig von den Einnahmen.

Wie kann ich bei der Vermietung über Airbnb Steuern sparen?

Als Airbnb-Vermieter hast du die Möglichkeit, deine Steuerlast zu senken, indem du sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Vermietung über Airbnb stehen, in deiner Steuererklärung geltend machst. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Reinigung, Instandhaltung, Möbel, Versicherungen und Gebühren, die an Airbnb gezahlt werden. Diese Ausgaben können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden und mindern somit deinen steuerpflichtigen Gewinn. Es ist wichtig, dass du alle Belege sorgfältig sammelst und aufbewahrst, um diese bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Mehr zum Thema findest du in meinem Artikel Airbnb Einnahmen versteuern – So geht’s”.

Warum benötigt Airbnb meine Steuernummer?

Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ab dem 1. Januar 2023 bei Airbnb für Gastgeber verpflichtend. Mit der sogenannten „DAC7“-Richtlinie wurde die Meldepflicht für digitale Plattformen angepasst, die auch die Steuerinformationen auf Airbnb betreffen. Auf Airbnb heißt es dazu: „Airbnb ist verpflichtet, Steuerinformationen zu erheben und Gastgeber:innen-Daten für alle EU-Inserate und für Gastgeber:innen mit Wohnsitz in der EU an die Steuerbehörden zu melden.“ (Quelle: Airbnb) Um dem nachzukommen, musst du in deinem Gastgeber-Konto bei Airbnb deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unter „Zahlungen & Auszahlungen” im Bereich für Steuerinformationen angeben. Damit diese dann gespeichert wird, muss sie zudem von der Europäischen Kommission verifiziert werden.

Werden Daten von Airbnb an das Finanzamt weitergegeben?

Wie eben bereits erwähnt, ist Airbnb ab dem Jahr 2023 im Rahmen der „DAC7”-Richtlinie dazu verpflichtet, Daten an das Finanzamt weiterzugeben. Dabei handelt es sich um eine jährliche Meldepflicht, das heißt, die Daten über deine Einkünfte des vergangenen Jahres sowie weitere verpflichtende Informationen werden dann im Januar 2024 von Airbnb an das Finanzamt weitergegeben.

Mein Fazit: Mit Know-how ist das Thema Airbnb und Steuern leicht zu handhaben 

Fassen wir zusammen: Wenn du Einnahmen mit der Vermietung einer Unterkunft über Airbnb erzielst, musst du Steuern zahlen. Du solltest dabei in jedem Fall die Grenzen für steuerfreie Einnahmen kennen und Ausgaben absetzen, die im Rahmen der Vermietung anfallen, um deine Steuerlast zu senken. Mit der neuen Richtlinie sind deine Einnahmen über Airbnb zudem wesentlich transparenter für das Finanzamt, sodass alle deine Angaben aus der Steuererklärung ebenfalls über die Daten von Airbnb überprüft werden können. Im Zweifelsfall rate ich deshalb immer, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Dann klappt es auch mit der Steuer und dein Airbnb wird zu einem lohnenswerten Erfolg!

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Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Edurne

    Besten Dank Oliver! Wie soll ich alle Kosten (Zinsen, Nebenkosten, Versicherung, etc. ) in Anlage V für die Vermietung eines Zimmers über airbnb angeben? Proportional zu vermietete Tage im Jahr? Oder Proportional zu Quadratmeter? Oder Proportional an beide? Oder etwas anderes?
    Besten Dank im Voraus, Edurne

    1. Oliver Lehne

      Hallo Edurne,
      die Anlage V in der Steuererklärung solltest du dir von deinem Steuerberater des Vertrauens erklären lassen. Dafür sind wir die falsche Anlaufstelle und dürfen steuerlich nicht beraten. VG Oliver

  2. Bernhard Lüders

    Wenn ich das richtig interpretiere, muss ich für Airbnb keine Gewerbesteuer zahlen, wenn ich vermiete ohne weitere Serviceleistungen wie zB ein Hotelbetrieb. Das ist doch ein enormer Vorteil. Wenn ich also eine GmbH oder UG Gründe, halbiert sich der Steuersatz und die Marge erhöht sich um ca. 15%. Da muss ich doch ein besonderes Augenmerk auf diesen Punkt richten.

    1. Oliver Lehne

      Hallo Bernhard,
      deinen Sachverhalt kann ich so natürlich nicht beurteilen und schon gar nicht eine steuerliche Beratung dazu geben. Diese nehme ich hier in keiner Weise vor. In der Tat kann es von Vorteil sein Ferienimmobilien steuerlich als Vermietung und Verpachtung zu betrachten. Dieses wird auch häufig so praktiziert. Ob dies in deinem Fall möglich ist, sollte ein Steuerprofi einschätzen. Nehme Kontakt mit dem Steuerberater deines Vertauens auf. Dieser kann und darf dir mehr dazu erzählen. Viel Erfolg. Oliver

  3. Mantilla

    Hallo! Danke erstmal für den informativen Beitrag! Ich wollte gerne wissen, ob es am Anfang Sinn macht, die Einnahmen aus Ferienunterkünften über die Anlage V abzusetzen und noch kein eigenes Gewere anzumelden, oder ob man gleich als Einzelunternehmerin starten kann / sollte?

    Danke und liebe Grüße
    Michelle

    1. Oliver Lehne

      Hallo liebe Michelle,
      das ist wirklich eine gute Frage, mit der Jeder irgendwann konfrontiert wird. Es ist auch in jedem Fall eine Frage für den Steuerberater deines Vetrauens. Ich kenne sehr viele Kurzzeit-Vermieter, die kein Gewerbe angemeldet haben und dann läuft es eben über die besagte Anlage V. Das kann Vorteile und Nachteile mit sich bringen. Wenn du nur einen kleineren Vermietungsumfang hast, ist es unter Umständen hilfreich es lediglich unter Vermietung / Verpachtung laufen zu lassen. Es hängt aber auch davon ab, wie bei dir die Bedörden vor Ort agieren. Man sollte meinen, das muss ja irgendwie überall einheitlich praktiziert sein…, defakto ist dies aber nicht der Fall. Lass dich steuerlich beraten! Lieben Gruß – Oliver

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