Vielen ist der DTV (Deutscher Tourismus Verband) im Rahmen der Klassifizierungen von Ferienobjekten bereits bestens bekannt. Der Deutsche Tourismusverband ist aber weitaus mehr als ein Klassifizierender von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Hier erfährst du nun etwas mehr.

Bereits 1902 als Bund Deutscher Verkehrsvereine gegründet, ist der Deutsche Tourismusverband e.V. heute ein Bündnis sowohl regional als auch landesweit tätiger Tourismusorganisationen, das sich für die Entwicklung des Tourismus in Deutschland einsetzt und durch eine Vielzahl von Leistungen, z.B. Klassifizierungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, aber auch Beratung in Rechtsfragen, das Bereitstellen von Informationen und Musterverträgen über die Webseite des DTV Mitglieder aktiv unterstützt.

Der Deutsche Tourismusverband ist eine wichtige Institution, die die Entwicklung des Tourismus in Deutschland aktiv fördert und am wachsenden Stellenwert des innerländlichen Tourismus einen bedeutenden Anteil trägt.

Tourismusstandort Deutschland – Der DTV wahrt Qualität

Insbesondere das Qualitätsmanagement, dazu gehören auch die Klassifizierungen von Pensionszimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern durch die DTV Service GmbH (DTVS) aber auch die i-Marke (Qualitätssiegel für Touristeninformationen) tragen maßgeblich zu einem hohen Standard in der deutschen Tourismuswelt bei.

Wann kann meine Unterkunft klassifiziert werden?

Der DTV arbeitet mit einem Punktesystem. Je mehr Punkte du erreichst, desto höher fällt die Sterneklassifizierung aus. Erhält deine Unterkunft 100 bis 249 Punkte, befindet Sie sich in der 1. Kategorie und erhält einen Stern. Zwischen 250 und 499 Punkten erhältst du 2 Sterne, zwischen 500 und 699 Punkten 3, zwischen 700 und 899 Punkten 4 und ab 900 Punkten 5.

Achtung: Auch Minuspunkte werden vergeben!

Der DTV schreibt sogenannte Mindestkriterien vor, die (wie der Name schon sagt) mindestens erfüllt sein müssen, damit deine Unterkunft überhaupt klassifiziert werden kann. Sobald eine Mindestanforderung nicht erfüllt wird, ist keine Klassifizierung möglich.

Unter anderem zählt hierzu der saubere Zustand des Objekts und die regelmäßige Reinigung. Die Unterkunft muss eine in sich abgeschlossene Einheit sein und über eine separate Eingangstür verfügen – ein Zimmer in deiner privaten Unterkunft (z.B. für Monteure) kann also nicht klassifiziert werden. Außerdem muss die Wohnfläche pro Person mindestens 8 qm betragen und jeder Raum muss über ein Außenfenster verfügen (außer Küche, Sanitärbereich, Flur/Diele und Abstellkammer).  Weitere Mindestanforderungen sind:

  • Regulierbare Heizquelle in jedem Raum, außer Diele/Flur und Abstellkammer. Ein Kamin oder Ofen darf nicht als ausschließliche Heizquelle der Unterkunft dienen
  • Kochgelegenheit, Kühlschrank, Spüle mit Warmwasser, Kaffeemaschine und Küchenutensilien (Pfannen, Töpfe, …) vorhanden. Außerdem muss natürlich auch genügend Besteck und Geschirr vorhanden sein
  • Essgelegenheit mit ausreichender Sitzmöglichkeit vorhanden (Couch- oder Campingtisch zählen nicht dazu)
  • Ausreichende und zweckmäßige Beleuchtung, jeder Raum verfügt über Steckdosen
  • Uhr und Spiegel vorhanden
  • Reinigungsutensilien (Grundausstattung), z.B. Besen, Putzeimer, … vorhanden/stehen zur Verfügung
  • die Unterkunft befindet sich nicht (komplett) im Keller, sie darf nicht nur Kellerfenster haben (außer bei Teilkellerwohnungen und Souterrainwohnungen, dafür gibt es aber nochmal gesonderte Regelungen)
  • Gute, gepflegte Betten und Matratzen. Kopfkissen, Oberbetten sowie Hygienebezüge sind vorhanden

Sternekriterien für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Wenn alle Mindestkriterien erfüllt sind, kannst du dir Gedanken darüber machen, welche Sterneklassifizierung du anstreben möchtest.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um die nächsthöhere Sterne-Kategorie zu erreichen. Die Kategorien bauen aufeinander auf, sprich du kannst nur eine 3-Sterne-Kategorie erreichen, wenn du auch alle 2-Sterne-Kriterien erfüllt hast.

1-Sterne Klassifizierung 

  • Alle Mindestkriterien (s.o.) erfüllt

2-Sterne Klassifizierung  

  • Aktuelle Informationsmappe (einfache Prospektsammlung reicht nicht aus)
  • Kleiderschrank mit reichlich Stauraum und Kleiderstange inkl. Kleiderbügel
  • Kabel-/Sat- oder DVB-T im Objekt vorhanden

3-Sterne Klassifizierung   

  • Alle Kriterien aus Klasse 2
  • Keine Etagenbetten als Schlafgelegenheit für Erwachsene
  • Ganzkörperspiegel sowie Haartrockner vorhanden
  • Backofen od. Mikrowelle (kein Minibackofen) vorhanden

4-Sterne Klassifizierung    

  • Alle Kriterien aus Klasse 3
  • Kein kombinierter Wohn- / Schlafraum (außer offener, moderner Schlafraum mit baulicher Trennung und Belegung von max. 2 Personen und Maisonettenwohnung; lediglich durch Empfehlung des Prüfers möglich)
  • Musikabspielmöglichkeit vorhanden (z. B. hochwertige Bluetooth-Soundanlage, gehobene Stereoanlage)
  • Eigene Internetpräsenz vorhanden
  • Verdunkelungsmöglichkeit in Schlafzimmern gegeben (z.B. Rolläden, Fensterläden, Rollovorrichtungen und Übervorhänge)
  • Handtücher & Bettwäsche vorhanden
  • Spülmaschine in Küche
  • Sitzgruppe im Wohnzimmer

5-Sterne Klassifizierung     

  • Alle Kriterien aus Klasse 4
  • Waschmaschine wird bereitgestellt
  • fest installierter Safe vorhanden
  • kein Schlafzimmer als Durchgangszimmer

Bedeutungen für Ihren Gast und Definitionen der Sternekategorien

1 Stern: Erforderliche Grundausstattung ist vorhanden, altersbedingte Abnutzungen sind jedoch möglich. Einfach und zweckmäßig ausgestattet mit einfachem Komfort.

2 Sterne: Gute, zweckmäßige Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Solide Qualität und guter Erhaltungszustand.

3 Sterne: Optisch ansprechender Gesamteindruck bei ansprechender Qualität sowie gutem Komfort. Die Gesamtausstattung ist wohnlich.

4 Sterne: Gehobener Komfort, ansprechende Qualität sowie aufeinander abgestimmter Gesamteindruck. Die Gesamtausstattung ist höherwertig.

5 Sterne: Exklusiver Komfort bei erstklassiger Gesamtausstattung. Herausragende Qualität mit sehr außergewähnlichem und gepflegtem Gesamteindruck sowie großzügiges Angebot.

Weitere Vorteile für Vermieter mit Klassifizierung

Konkurrenz
Du hebst dich durch eine Sterneklassifizierung automatisch von deiner Konkurrenz ab. Ein Gast entscheidet sich eher für eine Unterkunft mit Sternen, als für eine ohne Sterne, auch wenn der Preis der selbe ist.

Sicherheit
Du vermittelst deinem potentiellen Gast eine gewisse Sicherheit, denn niemand möchte eine Unterkunft buchen und vor Ort böse Überraschungen erleben. Mit Hilfe der professionellen Prüfung der Unterkunft weiß der Gast, dass die Unterkunft nicht nur auf den Fotos schick aussieht, sondern, dass auch er die Unterkunft genau so vorfinden wird.

Beratung 
Du Profitierst auch vom Beratungsservice des DTV. Unter anderem kannst du dir Tipps zur Preiskalkulation oder auch Informationen zum Umgang mit Beschwerden einholen. Rechtliche Beratungen werden von der DTV nicht durchgeführt. Nichtsdestotrotz erhätst du von den geschulten Beratern gerne ein paar wertvolle rechtliche Grundlagentipps.

Eigenes Portal
Der DTV verfügt über ein eigenes Unterkunftsportal: sterneferien.de. Hier sind nur Ferienwohnungen und Ferienhäuser mit DTV-Sterne eingetragen – egal ob 1 Stern und 5. Darüber hinaus findest du auf der Website weitere nützliche Tipps und Visualisierungen zu der Sterneklassifizierung.

Werbung 
Du kannst außerdem Werbemittel mit DTV-Sternen bestellen – zum Beispiel ein Sterne-Schild für deine Ferienwohnung. Hier gibt es mehrere Varianten. Aber auch „Standard“-Werbemittel wie Schlüsselanhänger, Etikettenaufkleber oder eine Gültigkeitsplakette können bestellt werden. Auf deiner Website kannst du außerdem schicke Zertifikate präsentieren (siehe Foto).

DTV-Klassifizierung Logo
So sieht das digitale Zertifikat für eine DTV-Klassifizierung aus

Kosten und Gültigkeit der Klassifizierung

Eine DTV-Klassifizierung ist immer „nur“ 3 Jahre gültig. So kann der DTV sicherstellen, dass der Vermieter die Unterkunft nicht vernachlässigt hat und die vergebenen Sterne immer noch ihre Gültigkeit haben. Für 3 Jahre wird eine  Lizenzgebühr in Höhe von einmalig 30,00 € (netto) erhoben. Des Weiteren legt die zuständige Tourismusorganisation vor Ort eine einmalige Bearbeitungsgebühr für die Prüfung fest (zwischen 60 – 90 Euro netto für eine sorgfältige Prüfung). Die Gesamtkosten für die Klassifizierung einer Unterkunft belaufen sich daher auf ca. 100 – 130 Euro netto.

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