Das neue Coronavirus Covid-19 löst nicht nur im Gesundheitswesen gerade eine Welle aus, in vielen Bereichen hat es nun erhebliche Auswirkungen: Der DAX sinkt, Schulen und öffentliche Einrichtungen bleiben geschlossen und auch der Tourismus bekommt die Folgen erheblich und unmittelbar zu spüren. Gerade in den ersten betroffenen Regionen Europas, wie jetzt zum Beispiel in Italien, kommt es beinahe explosionsartig zu Stornierungen von Buchungen auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Wir müssen uns auch als Vermieter von Ferienimmobilien auf eine neue Situation einstellen, denn es werden in Zukunft vermutlich viele Regionen betroffen sein, auch in Deutschland. Was du als Ferienhausvermieter jetzt wissen musst und welche Rechte du in Anspruch nehmen kannst, habe ich dir hier zusammengefasst:
Im Bereich der Stornierungen sind zwei Rechtsgrundlagen ausschlaggebend: das Reisevertragsrecht oder das Mietrecht.
Die Voraussetzung der Anwendung des Reisevertragsrechts ist die Erbringung oder eine Vermittlung einer Gesamtheit von Reiseleistungen.
Für Pauschalreisen mit Reiseveranstalter gilt daher Reisevertragsrecht. Dieses gewährt den Mietern ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn außerordentliche Umstände vorliegen, und auch der Veranstalter kann aus diesen Gründen den Reisevertrag kündigen. Alle Zahlungen, die bereits getätigt wurden, müssen in diesem Fall vom Veranstalter zurückerstattet werden. Diese außerordentlichen Umstände können derzeit beispielsweise in Norditalien vorliegen, wo sich das Coronavirus immer weiter ausbreitet und ganze Städte abgeriegelt wurden und dies wird in Kürze auch in weiteren Regionen europäischer Länder und vermutlich auch in Deutschland der Fall sein. Die John-Hopkins Universität stellt dazu eine intererssante Karte mit den betroffenen Regionen des Coronavirus bereit. Hier kannst du nachsehen, ob deine Region betroffen ist, in der du dein Ferienhaus oder deine Ferienwohnung vermietest.
Für private Vermietungen oder Vermietungen durch den Eintümer gilt dagegen nicht das Reisevertragsrecht, sondern das Mietrecht. Dieses verpflichtet den Mieter zur Zahlung des Mietpreises, unabhängig davon, warum und wann er die Buchung storniert. Im Falle einer Stornierung sieht das Mietrecht Stornogebühren vor, die bis zu 90% des Mietpreises betragen können. Die übrigen 10% sind den Einsparungen bei Strom oder Heizung seitens des Vermieters zuzuschreiben. Der sprunghafte Anstieg der Stornierungen aufgrund des Coronavirus ist nun durchaus nachvollziehbar, allerdings müssen diese Stornierungen aus Vermietersicht nicht anders behandelt werden als andere Stornierungsgründe. Das was vereinbart wurde gilt auch im Falle des Coronavirus, im Falle einer Epedemie oder auch Pandemie und wenn nichts individualisiertes vereinbart wurde, gilt immer das Mietrecht.
Um das Verhältnis zu deinen Gästen jedoch nicht zu schädigen, kannst du Preissenkungen aus Kulanz in eigenem Ermessen gewähren. Genaueres zu den Rahmenbedingungen bei Stornierungen findest du in meinem Artikel “Stornierungsbedingungen bei Ferienwohnung und Ferienhaus”.
Sicher ist es nachvollziehbar, wenn deine Gäste die Buchung für stark betroffene Regionen stornieren möchten. Hier kannst du nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe du die Stornogebühren in dieser besonderen Situation einforderst. Rein rechtlich gesehen gilt für den ganz großen Teil der Vertragsparteien, bei Buchungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern das Mietrecht und da ändert auch das Coronavirus nichts drann. Sei verständnivoll mit Deinem Gast, denn er storniert aus Angst. Finde eine gute Lösung, die auch für dich tragbar ist.
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Du möchtest auf deiner Website die Belegzeiten deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses darstellen und zuverlässig neue Gästeanfragen oder Direktbuchungen erhalten? Dann lass dich von uns bezüglich deines Webauftritts beraten. Wir haben schon über 200 Vermieter-Websites erstellt und finden garantiert auch für dich die perfekte Lösung!