Die Endreinigung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist in den vergangenen Jahren Thema in vielen Veröffentlichungen und Presseartikeln gewesen. Auch Unterkunftsportale, sowie Vermittler von Ferienunterkünften weisen ihre Vermieter vielerorts darauf hin, dass das Ausweisen einer Endreinigung als zwangsweise Kostenpauschale wettbewerbswidrig ist und dass man sich im schlimmsten Fall eine kostenpflichtige Abmahnung einhandelt.  Hier erfährst du, auf was du als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Feriehauses achte musst.  In kurz: Halte dich an die Regeln!

Die Preisangabenverordnung  regelt das Ausweisen der Endreinigung

Az. I ZR 291/89 § 1 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV 1985, (BGH, Urteil vom 06.06.1991)

Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung vermietet, muss in den Preisangaben die PAngV „Preisangabenverordnung“ beachten und darf die Endreinigungsgebühr nicht als zusätzliche Kostenpauschale im Mietvertrag ansetzen, sofern der Mieter nicht die Wahl hat, ob er das Ferienobjekt reinigen lassen möchte oder ob er die Reinigung selbst vornehmen möchte.

In der Praxis ist dies natürlich nur sehr schwierig umsetzbar, denn das Sauberkeitsbefinden ist so vielseitig, wie die Menschen eben sind. Darum geht es aber gar nicht!

Die PAngV dient auch in diesem Fall dem Verbraucher und der Preisklarheit. Das Ausweisen einer festen Endreinigungspauschale ist daher unzulässig.

Reinungskraft nimmt Endreinigung einer Ferienwohnung vor
Die Endreinigung - So berechnen Sie richtig

Die Endreinigung richtig angeben – So geht’s!

Du hast verschiedene Möglichkeiten die Endreinigungsgebühr im Rahmen deiner Preisgestaltung richtig darzustellen:

Beispiele – Endreinigungspauschale in den Preisangaben:

Ferienhaus A: Wochenpreis: 350 Euro zzgl. 40 Euro Endreinigung
(falsch und wettbewerbswidrig, abmahnfähig)

Ferienhaus B: Wochenpreis: 390 Euro inkl. Endreinigung
(richtig, wettbewerbskonform)

Ferienhaus C: 1 Tag: 90 Euro (ink. Endreinigung) jeder weitere Tag: 50 Euro
(richtig, wettbewerbskonform)

Ferienhaus D: Tagespreis: 50 Euro Endreinigung optional: 40 Euro
(richtig, wettbewerbskonform)

Unser Tipp und Fazit zum Thema Endreinigung

Halte dich nicht nur bei den Endreinigungskosten an die PAngV – auch wenn man immer noch viele Ferienhaus– Ferienwohnungsangebote mit falschen Angaben in Bezug auf die Endreinigung, Kostenpauschalen oder auch Saisonzeiten findet, heißt dies nicht, dass du genauso vorgehen solltest. Richtige Preisangaben machen dein Beherbergungsangebot ganz „klar“ attraktiver und die Preisklarheit dient dem Interessentengewinn. Hältst du dich an die Regeln, musst du auch nicht mit einer Abmahnu g rechnen.

Lese unseren aktuellen Blogbeitrag zum Thema Preisangabenverordnung für Vermieter und auf was du als Vermieter eines Ferienobjekts bei deinen Preisangaben achten musst.

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Dieser Beitrag hat 11 Kommentare

  1. Sven

    Hallo Oliver,
    wir haben folgendes Angebot entdeckt.
    Objektpreis 6 Übernachtungen
    Zeitraum 01.04.2024 – 07.04.2024 330,00€
    einmalige Nebenkosten Endreinigung55,00€
    einmalige Nebenkosten Agenturpauschale29,00€
    optionale Leistungen0,00€
    Gesamtsumme414,00€
    Müssten nicht hier auch diese Pauschale und die Reinigung im Preis, der bei Zeitraum steht enthalten sein?
    Denn beides ist nicht optional. Freue mich auf Antwort
    Viele Grüße Sven

    1. Oliver Lehne

      Hallo Sven,
      sofern ein Endpreis kommuniziert wurde, in dem die Endreinigung und andere nicht optionale Posten nicht enthalten sind, wäre das so vermutlich nicht zulässig, entspricht also nicht der Preisangabenverordnung. VG Oliver

  2. Gustav

    Wie verhält es sich mit der Reinigungsgebühr auf Airbnb? Ist diese Gesetzeskonform?

    1. Oliver Lehne

      Hallo Gustav, wenn du bei Airbnb eine Endreinigung angegeben hast, dann wird diese in den Endpreis einberechet, sodass der Buchende zu einem Preis inklusive Endreinigung bucht. Das ist komform mit der Preisangabenverordung. Viele Grüße – Oliver

  3. Stacks Dirk

    Hallo Dana,
    wir waren in einem Ferienhaus mit Endreinigungspauschale 154,-Euro plus Haustier Pauschalreinigung von 35,-Euro-.

    Jetzt 14 Tage nachdem wir zurück sind wurden von unserer Kaution in Höhe von 200,-Euro nochmals 50,-Euro einbehalten mit
    der Begründung, man musste mehr sauber machen wegen der Hundehaare.
    Das Haus wurde von uns bei Abreise komplett gesaugt.

    Lieben Gruß
    Dirk

  4. Cornelia Pohl

    Hallo
    Wir haben seit Jahren ein Hotelverwaltungsprogramm(easy booking). Da die Dame die meine Homepage verwaltet nun vor einiger Zeit sich entschlossen hat, die Preise ( immer aktuell wegen dem Hotelprogramm) direkt auf der Homepage anzuzeigen, ist nun nicht mehr möglich die erste Nacht wie bisher inkl. Endreinigung anzuzeigen.
    Somit fällt dem Gast erst bei der Buchung diese Differenz vom Tagespreis zur Gesamtendsumme auf. Ich finde das selber sehr ärgerlich. Welche Lösung macht hier am meisten Sinn?
    Vielen Dank.
    Gruß Cornelia Pohl

    1. Oliver Lehne

      Hallo Cornelia,
      ich kann dies so schlecht bewerten. Gibt es eine Preisrechnerfunktion über ein easy booking widget? Diese sollte ja den Preis konform und klar für die definierte Buchung darstellen. Alternativ und zusätzlich lässt sich ja sicherlich auf der Website eine Preistabelle abbilden, die ergänzend das Preisgefüge, wie von dir gewünscht, abbildet. Lieben Gruß – Oliver

  5. Enzo Kanawati

    Hallo Oliver,

    Wir haben eine Ferienwohnung über justaway.com gebucht.
    Dann kam eine Rechnung für Endreinigung, die nicht im Angebot zu sehen. Wir haben mit dem Reisebüro gesprochen und sie haben behauptet, dass die Endreinigung ganz unten im Angebot zu sehen ist. Darf es so sein oder musste Std Reisebüro klar im Angebot erwähnen, dass die Endreinigung extra ist?
    Vielen Dank für deine Rückmeldung!

    Viele Grüße,
    Enzo

    1. Oliver Lehne

      Hallo lieber Enzo,
      die Endreinigung muss (sofern nicht optional) Bestandteil des dargestellten Endpreieses sein, sonst ist es nicht konforn mit der Preisangabenverordnung.
      LG Oliver

  6. Dana

    Moin Moin, es geht immer wieder um die Endreinigung.
    Für jede Saisonzeit habe wir einen Mindestaufenthalt eingetragen. Im Preis sind enthalten:
    – Bettwäsche
    – Handtücher
    – WLAN
    – Energiekosten
    – Endreinigung (bei einer Mindestbuchung von 5 Übernachtungen)
    – eigener PKW Stellplatz

    Beispiel:
    Saison C, Mindestaufenthalt 3 Tage (im Preis ist Endreinigung aber erst ab 5 Übernachtungen).

    Auf der Rechnung steht dann Kurzübernachtungspauschal € 30,- (d.h. die Endreinigung). Logisch verstehen die Gäste das nicht richtig, die haben doch den Mindestaufenthalt erreicht, dann warum Kurzübernachtungspauschal. Was wäre dann eigentlich richtig?

    Viele Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Dana

    1. Oliver Lehne

      Hallo Dana,
      die jetzige Praxis ist nicht wirklich preisklar, deswegen wird es auch nicht verstanden. Je einfacher der Preis, desto besser.
      Wenn die meisten Aufenthalte aus Erfahrung heraus bei 5 oder bei über 5 Nächten liegen, würde ich die 30 Euro auf jeden Tag verteilen (mach dich 5 Euro pro Nacht teurer, das ist nicht von Nachteil!)
      Als Alternative kannst du die Endreinigung immer auf die erste Nacht legen, egal wie lange der Aufenthalt ist.

      So kannst du auf die Unterscheidung und auf die Kurzübernachtungspauschale verzichten und kommunizierst einen klareren Preis!
      Lieben Gruß
      Oliver

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