Sobald du dein Ferienobjekt der Öffentlichkeit präsentierst, sei es auf deiner Website, auf einem Portal oder auf deinen eigenen Drucksachen (Flyer, Vitienkarten etc.), solltest du unbedingt darauf achten, dass du Rechte Dritter nicht verletzt und auch nicht gegen geltendes Recht verstößt. Die Folge kann sonst eine teure Abmahnung sein.

Wir möchten dir hier erläutern, auf was du bei der Bewerbung deines Ferienhauses oder deiner Ferienwohnung achten musst. Die Regeln sind eigentlich denkbar einfach, wir wissen aber dennoch, dass Probleme schnell entstehen und die fehlerhaften und nicht rechtskonformen Angaben schnell gemacht sind. Wir haben über die Jahre nicht wenige Vermieter kennengelernt, die tatsächlich eine Abmahnung erhalten haben. Die Gründe dafür waren recht unterschiedlich.

Bitte beachte: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Informationen basieren auf unseren eigenen Erfahrungen als Vermieter.

Frau bekommt schlechte Nachricht und regt sich auf
Fehlende oder falsche Angaben können böse Folgen haben

Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

Abmahnungen erhalten Vermieter u.a. aufgrund falscher Preisangaben. Obwohl das gesonderte Ausweisen einer Endreinigung oft noch gängige Praxis ist, stellt diese Kostenposition einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar, sofern diese nicht optional ist. Diese Vorgehensweise is klar wettbewerbswidrig!

Ein weiteres Problem ist das ungenaue Kommunizieren von Saisonzeiten: Zeiträume, in denen unterschiedliche Preise definiert werden, müssen exakt angegeben werden. Da reicht es nicht, wenn Angaben wie „Ostern, „Weihnachten“ oder „Sommerferien“ als Zeitraum komuniziert werden.

Verstoß gegen Urheberrechte

Obwohl dies eigentlich klar sein müsste, braucht man im Internet nicht lange nach Urheberrechtsverletzungen auf Vermieter-Webseiten suchen.

Informative und ansprechende Internetseiten laden gerade dazu ein, Textinhalte und Bilder zu kopieren und diese für eigene Zwecke zu verwenden. Hier ist höchste Vorsicht geboten: In der Regel ist sämtliches Text- und Bildmaterial urheberrechtlich geschützt und eine widerrechtliche Nutzung führt schneller als man denkt zur kostenintensiven Abmahnung.

Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum

Deine Vermieterwebsite muss über ein Impressum verfügen, welches die aktuelllen Anforderungen erfüllt. Außerdem muss dieses seitenweit erreichbar sein und darf sich nicht irgendwo auf einer nur über Umwege erreichbaren Unterseite auf deiner Homepage befinden. Auch Profile in Sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram etc.) sollten über ein Impressum verfügen!

Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzbestimmung

Wenn du eine Webstatistik pflegst oder soziale Plugins von Facebook und Co auf deiner Homepage verwendest, bei denen besucherrelevante Daten erhoben werden, so sollte auch dies im Rahmen einer Datenschutzbestimmung nach aktuellen Anforderungen auf deiner Vermieterwebsite kommuniziert werden. Daten werden heute immer in irgendeiner Form erhoben, wenn Webseiten besucht werden. Heute ist in Deutschland ein gesonderter Ausweis der Datenschutzbestimmung von Nöten. Diese im Impressum zu integrieren ist nicht mehr ausreichend und daher nicht mehr zulässig.

Nach einigen Rechtsprechungen zu diesem Thema muss bei einer berechtigten Abmahnung eine erforderliche Erheblichkeitsschwelle übertreten worden sein. Ob dies der Fall ist, obliegt im Klärungsfall den Gerichten.

Unser Tipp:

Kopiere niemals Textinhalte von anderen Webseiten oder Drucksachen um diese für eigene Zwecke zu verwenden. Sofern du nicht die entsprechenden Lizenzrechte besitzt, sollte dein verwendetes Text- und Bildmaterial aus deinen Händen stammen.
Tourismusabteilungen der Städte und Ferienregionen stellen Vermietern oft Materialien zur Verfügung. Häufig ist bei Nutzung eine Copyright-Angabe nötig.
Halte dich stets an die Preisangabeverordnung, zum einen um eine Preisklarheit für den potentiellen Mieter zu schaffen aber auch um Abmahnungen zu vermeiden.

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