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Gesetze für Vermieter | Rechtlicher Rahmen der Vermietung an Feriengäste

Sobald du als Vermieter einer Ferienwohnung oder Ferienhaus tätig wirst, musst du dich mit verschiedenen Bestimmungen und Gesetzen auseinandersetzen. Plane mit Bedacht und im Voraus. Berücksichtige Gesetze und die rechtlichen Vorgaben und keine Angst: Es ist auch "rechtlich" kein Hexenwerk ein professioneller Gastgeber zu sein! Hier findest du eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze für Vermieter.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachte! Der Artikel stellt in keiner Weise eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen erhältst du hier lediglich aus meiner persönlichen Sicht und Erfahrung als Vermieter-Coach.

Gesetze für Vermieter – Eine Übersicht

Die deutsche Gesetzgebung regelt die Vermietung von Ferienimmobilien an Feriengäste in verschiedenen Gesetzen und  Paragraphen. Im jedem individuellen Fall ist ein von Berufswegen beauftragter Berater aufzusuchen um Sachverhalte verbindlich klären zu können. Wir möchten dir dabei helfen, deine Prozesse schneller voranzutreiben und möchten dich zusammenfassend und allgemein aus unser Praxis informieren. Hier die wichtigsten Gesetze und Pflichten:

  • Gewerbeanzeigepflicht laut (Gewo)
    Die Gewerbeanmeldung ist von keinerlei Vorraussetzungen abhängig. Ob du nun 1 Zimmer oder 40 Zimmer vermietest spielt keine Rolle! Warum? Die Gewerbeanmeldung setzt einen Prozess in Gang, der deine Vermietung definiert. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt und die zuständige Handelskammer. Du wirst von den Instanzen nach kurzer Zeit angeschrieben. Dieser Prozess klärt und definiert den eigentlichen Umfang deiner gewerblichen Tätigkeit. Aufgrund der dir zugesandten Formulare wird ermittelt, in wie weit du Steuern zahlen oder Abgaben an eine Kammer leisten musst. Weitere Details dazu findest du in unserem aktuellen Artikel: Eine Ferienwohnung richtig anmelden.
  • Gaststättenrechtliche Erlaubnis
    Das Gaststättengesetz wurde 2005 zum Vorteil vieler Privatvermieter geändert: Eine gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht besteht seitdem nicht mehr. Du darfst unabhängig der Bettenanzahl Speisen und Getränke an deine Gäste verabreichen. Dies gilt jedoch nur für Hausgäste, die du auch beherbergst! Um Lebensmittel für Dritte zubereiten zu dürfen, benötigst du eine "Lebensmittelrechtliche Unterweisung" laut § 43 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes. Diese Belehrung wird regelmäßig von den Gesundheitsämtern angeboten. Sollte dein Beherbergungsbetrieb (auch Privatvermietung) vom zuständigen Gesundheitsamt geprüft werden, musst du ein Nachweisheft vorweisen können, dass deine Teilnahme an dieser Unterweisung bestätigt!
  • Anmeldepflicht bei Nutzungsänderungen von Wohnraum
    Sobald du Wohnraum als Ferienhaus oder Ferienwohnung vermietest, ändert sich in der Regel auch die Nutzungsart des Gebäudes oder der jeweiligen Wohnung. Du bist verpflichtet diese Nutzungsänderung der zuständigen Behörde mitzuteilen. Kläre daher frühzeitig, ob eine Vermietung als Ferienwohnung, Pensionszimmer etc. in deiner Immobilie oder am Standort möglich ist. Solltest du neu bauen wollen und benötigst Informationen zu einem Baugenehmigungsverfahren, dann solltest du dich an die zuständige Baubehörde deines Landkreises oder deiner Stadt wenden.
  • Bauvorschrift der Länder
    Die Größe deiner zur Vermietung stehenden Gäste-/Pensionszimmer ist gesetzlich vorgeschrieben. Demnach darf ein Einzelzimmer nicht kleiner als 8m² und ein Doppelzimmer nicht kleiner als 12 m² sein. Ein Gespräch mit der zuständigen Baubehörde sollte zur Klärung in jedem Fall erfolgen. Ausnahmeregelungen sind unter Umständen möglich. Besondere Aufmerksamkeit solltest du dem Brandschutz widmen.
  • Mietpreisgestaltung anhand der Preisangabenverordnung
    Laut der Preisangabenverordnung (PAngV) bist du verpflichtet, alle Preise klar und transparent anzugeben. Dies bedeutet, dass du den Endpreis inklusive aller Steuern und Gebühren auf deinen Buchungsplattformen und in deinen Angeboten ausweisen musst. Versteckte Kosten oder unklare Preisangaben können nicht nur zu Unzufriedenheit bei den Gästen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Achte darauf, auch Zusatzleistungen wie Endreinigung oder Bettwäsche klar zu benennen und deren Preise deutlich anzugeben.
  • Einkommenssteuerpflicht
    Jeder Bürger, der Einnahmen und Gewinne erwirtschaftet, wird selbstverständlich auch besteuert. Ab dem Überschreiten eines Freibetrages fallen Einkommenssteuer, eventuell auch Gewerbesteuer an. Zur Klärung der steuerlichen Belange solltest du in jedem Fall mit deinem Steuerberater sprechen.
  • Umsatzsteuerpflicht
    Sobald dein Jahresumsatz die gesetzliche Bemessungsgrenze überschreitet, wirst du in dem darauf folgenden Jahr umsatzsteuerpflichtig. Von diesem Zeitpunkt an musst du in deinen Rechnungen die Mehrwersteuer ausweisen. Du hast dann auch die Möglichkeit in deinen eigenen Rechnungen die Vorsteuer wiederum geltend zu machen. Wer seine Umsatzsteuerpflicht nicht rechtzeitig bemerkt, kann auch rückwirkend zur Zahlung gebeten werden! Lese dazu unseren Artikel: Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen.
  • Gewerbesteuerpflicht
    Stellt deine Vermietung ein Gewerbebetrieb dar, so musst du ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer an den Staat abführen.
  • Meldepflichten und Meldegesetze
    Als Vermieter einer Ferienwohnung musst du zudem bestimmte Meldepflichten beachten, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Diese beinhalten in der Regel die Erfassung von Gästedaten wie Name, Adresse und Aufenthaltsdauer, die du dann an die örtlichen Behörden weiterleiten musst. Dies dient nicht nur statistischen Zwecken, sondern auch der Sicherheit. Du bist verpflichtet, ein Meldesystem zu führen und die Daten deiner Gäste sicher zu verwahren, um den Datenschutzrichtlinien gerecht zu werden. Versäumnisse bei der Erfüllung dieser Pflichten können zu Bußgeldern führen. Informiere dich deshalb bei deiner örtlichen Behörde über die spezifischen Anforderungen und stelle sicher, dass du alle notwendigen Schritte unternimmst, um diese zu erfüllen.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass du als Vermieter die personenbezogenen Daten deiner Gäste sicher verwaltest und nur für den vorgesehenen Zweck nutzt. Dies umfasst Namen, Adressen, Kontaktdaten und Zahlungsinformationen. Du musst sicherstellen, dass diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und regelmäßig aktualisiert sowie gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Zudem musst du eine klare und verständliche Datenschutzerklärung bereitstellen, die darüber informiert, welche Daten du sammelst, wie du sie verarbeitest und welche Rechte deine Gäste in Bezug auf ihre Daten haben. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung musst du vor der Erfassung der Daten einholen und dokumentieren. Verstöße gegen die DSGVO können zu erheblichen Geldstrafen führen, daher ist es ratsam, dich umfassend über die Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Auch Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern müssen sich an eine Reihe von Gesetzen und rechtlichen Bedingungen halten.

Mein Fazit: Die Gesetze für Vermieter sind überschaubar!

Der rechtliche Rahmen für die Vermietung von Ferienwohnungen mag zunächst komplex wirken, aber mit einer guten Planung und Vorbereitung kannst du dich problemlos zurechtfinden. Die wichtigsten Punkte, die du beachten musst, sind die Gewerbeanmeldung, die Einhaltung gaststättenrechtlicher Bestimmungen, die Anmeldung von Nutzungsänderungen, die Beachtung baurechtlicher Vorschriften und die steuerlichen Pflichten. Es ist essenziell, dass du dich frühzeitig informierst und bei Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch nimmst. Mit diesen Maßnahmen schaffst du eine solide Basis für deine Vermietung und kannst deinen Gästen einen professionellen und rechtlich einwandfreien Service bieten. Bleibe informiert und scheue dich nicht, Unterstützung zu suchen – so steht deinem Erfolg als Vermieter nichts im Wege!

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.

Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.

Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.

Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.

Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.

Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.

Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.

Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.

Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.

Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.

Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.

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