Sobald du als Vermieter einer Ferienwohnung oder Ferienhaus tätig wirst, musst du dich mit verschiedenen Bestimmungen und Gesetzen auseinandersetzen. Plane mit Bedacht und im Voraus. Berücksichtige Gesetze und die rechtlichen Vorgaben und keine Angst: Es ist auch „rechtlich“ kein Hexenwerk ein professioneller Gastgeber zu sein! Hier findest du eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze für Vermieter.
Gesetze für Vermieter – Eine Übersicht
- Gewerbeanzeigepflicht laut (Gewo)
Die Gewerbeanmeldung ist von keinerlei Voraussetzungen abhängig. Ob du nun 1 Zimmer oder 40 Zimmer vermietest, spielt keine Rolle! Warum? Die Gewerbeanmeldung setzt einen Prozess in Gang, der deine Vermietung definiert. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt und die zuständige Handelskammer. Du wirst von den Instanzen nach kurzer Zeit angeschrieben. Dieser Prozess klärt und definiert den eigentlichen Umfang deiner gewerblichen Tätigkeit. Aufgrund der dir zugesandten Formulare wird ermittelt, inwieweit du Steuern zahlen oder Abgaben an eine Kammer leisten musst. Weitere Details dazu findest du in unserem aktuellen Artikel: Eine Ferienwohnung richtig anmelden. - Gaststättenrechtliche Erlaubnis
Das Gaststättengesetz wurde 2005 zum Vorteil vieler Privatvermieter geändert: Eine gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht besteht seitdem nicht mehr. Du darfst unabhängig der Bettenanzahl Speisen und Getränke an deine Gäste verabreichen. Dies gilt jedoch nur für Hausgäste, die du auch beherbergst! Um Lebensmittel für Dritte zubereiten zu dürfen, benötigst du eine „Lebensmittelrechtliche Unterweisung“ laut § 43 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes. Diese Belehrung wird regelmäßig von den Gesundheitsämtern angeboten. Sollte dein Beherbergungsbetrieb (auch Privatvermietung) vom zuständigen Gesundheitsamt geprüft werden, musst du ein Nachweisheft vorweisen können, dass deine Teilnahme an dieser Unterweisung bestätigt! - Anmeldepflicht bei Nutzungsänderungen von Wohnraum
Sobald du Wohnraum als Ferienhaus oder Ferienwohnung vermietest, ändert sich in der Regel auch die Nutzungsart des Gebäudes oder der jeweiligen Wohnung. Du bist verpflichtet, diese Nutzungsänderung der zuständigen Behörde mitzuteilen. Kläre daher frühzeitig, ob eine Vermietung als Ferienwohnung, Pensionszimmer etc. in deiner Immobilie oder am Standort möglich ist. Solltest du neu bauen wollen und benötigst Informationen zu einem Baugenehmigungsverfahren, dann solltest du dich an die zuständige Baubehörde deines Landkreises oder deiner Stadt wenden. - Bauvorschrift der Länder
Die Größe deiner zur Vermietung stehenden Gäste-/Pensionszimmer ist gesetzlich vorgeschrieben. Demnach darf ein Einzelzimmer nicht kleiner als 8 m² und ein Doppelzimmer nicht kleiner als 12 m² sein. Ein Gespräch mit der zuständigen Baubehörde sollte zur Klärung in jedem Fall erfolgen. Ausnahmeregelungen sind unter Umständen möglich. Besondere Aufmerksamkeit solltest du dem Brandschutz widmen. - Mietpreisgestaltung anhand der Preisangabenverordnung
Laut der Preisangabenverordnung (PAngV) bist du verpflichtet, alle Preise klar und transparent anzugeben. Dies bedeutet, dass du den Endpreis inklusive aller Steuern und Gebühren auf deinen Buchungsplattformen und in deinen Angeboten ausweisen musst. Versteckte Kosten oder unklare Preisangaben können nicht nur zu Unzufriedenheit bei den Gästen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Achte darauf, auch Zusatzleistungen wie Endreinigung oder Bettwäsche klar zu benennen und deren Preise deutlich anzugeben. - Einkommenssteuerpflicht
Jeder Bürger, der Einnahmen und Gewinne erwirtschaftet, wird selbstverständlich auch besteuert. Ab dem Überschreiten eines Freibetrages fallen Einkommenssteuer, eventuell auch Gewerbesteuer an. Zur Klärung der steuerlichen Belange solltest du in jedem Fall mit deinem Steuerberater sprechen. - Umsatzsteuerpflicht
Sobald dein Jahresumsatz die gesetzliche Bemessungsgrenze überschreitet, wirst du in dem darauf folgenden Jahr umsatzsteuerpflichtig. Von diesem Zeitpunkt an musst du in deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen. Du hast dann auch die Möglichkeit in deinen eigenen Rechnungen die Vorsteuer wiederum geltend zu machen. Wer seine Umsatzsteuerpflicht nicht rechtzeitig bemerkt, kann auch rückwirkend zur Zahlung gebeten werden! Lese dazu unseren Artikel: Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen. - Gewerbesteuerpflicht
Stellt deine Vermietung ein Gewerbebetrieb dar, so musst du ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer an den Staat abführen. - Meldepflichten und Meldegesetze
Als Vermieter einer Ferienwohnung musst du zudem bestimmte Meldepflichten beachten, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Diese beinhalten in der Regel die Erfassung von Gästedaten wie Name, Adresse und Aufenthaltsdauer, die du dann an die örtlichen Behörden weiterleiten musst. Dies dient nicht nur statistischen Zwecken, sondern auch der Sicherheit. Du bist verpflichtet, ein Meldesystem zu führen und die Daten deiner Gäste sicher zu verwahren, um den Datenschutzrichtlinien gerecht zu werden. Versäumnisse bei der Erfüllung dieser Pflichten können zu Bußgeldern führen. Informiere dich deshalb bei deiner örtlichen Behörde über die spezifischen Anforderungen und stelle sicher, dass du alle notwendigen Schritte unternimmst, um diese zu erfüllen. - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass du als Vermieter die personenbezogenen Daten deiner Gäste sicher verwaltest und nur für den vorgesehenen Zweck nutzt. Dies umfasst Namen, Adressen, Kontaktdaten und Zahlungsinformationen. Du musst sicherstellen, dass diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und regelmäßig aktualisiert sowie gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Zudem musst du eine klare und verständliche Datenschutzerklärung bereitstellen, die darüber informiert, welche Daten du sammelst, wie du sie verarbeitest und welche Rechte deine Gäste in Bezug auf ihre Daten haben. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung musst du vor der Erfassung der Daten einholen und dokumentieren. Verstöße gegen die DSGVO können zu erheblichen Geldstrafen führen, daher ist es ratsam, dich umfassend über die Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mein Fazit: Die Gesetze für Vermieter sind überschaubar!
Der rechtliche Rahmen für die Vermietung von Ferienwohnungen mag zunächst komplex wirken, aber mit einer guten Planung und Vorbereitung kannst du dich problemlos zurechtfinden. Die wichtigsten Punkte, die du beachten musst, sind die Gewerbeanmeldung, die Einhaltung gaststättenrechtlicher Bestimmungen, die Anmeldung von Nutzungsänderungen, die Beachtung baurechtlicher Vorschriften und die steuerlichen Pflichten. Es ist essenziell, dass du dich frühzeitig informierst und bei Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch nimmst. Mit diesen Maßnahmen schaffst du eine solide Basis für deine Vermietung und kannst deinen Gästen einen professionellen und rechtlich einwandfreien Service bieten. Bleibe informiert und scheue dich nicht, Unterstützung zu suchen – so steht deinem Erfolg als Vermieter nichts im Wege!