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Titelfoto Ferienwohnung & Ferienhaus anmelden

Ferienwohnung oder Ferienhaus anmelden: Der komplette Leitfaden für Vermieter (2026)

Eine Ferienwohnung anzumelden klingt komplizierter, als es ist – wenn man weiß, welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind. Dieser Artikel führt dich durch alle wichtigen Behördengänge: von der Anmeldung bei der Gemeinde über die Frage der Gewerbeanmeldung bis hin zum Rundfunkbeitrag. Außerdem erfährst du, welche Sonderregelungen für Großstädte, Frühstücksservice oder Neubauten gelten – damit du als Vermieter von Anfang an auf der sicheren Seite bist.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachte! Der Artikel stellt in keiner Weise eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen erhältst du hier lediglich aus meiner persönlichen Sicht und Erfahrung als Vermieter-Coach.

Eine eigene Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zu vermieten kann eine attraktive Einnahmequelle sein. Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt haben es deutlich einfacher gemacht, Gäste aus aller Welt zu empfangen und Immobilien kurzfristig zu vermieten.

Bevor du jedoch mit der Vermietung startest, solltest du dich mit den rechtlichen Anforderungen für Ferienvermieter in Deutschland beschäftigen. In vielen Fällen musst du deine Unterkunft bei der Gemeinde anmelden oder registrieren lassen, bevor du Gäste aufnehmen darfst.

Außerdem gelten inzwischen neue EU-Regeln für Kurzzeitvermietungen, die zusätzliche Anforderungen für Vermieter und Plattformen mit sich bringen können.

In diesem Leitfaden erfährst du:

  • ob du eine Ferienwohnung anmelden musst
  • welche Behörden zuständig sind
  • welche neuen EU-Regeln für Vermieter gelten
  • wann eine Genehmigung erforderlich ist
  • welche steuerlichen Pflichten entstehen

So kannst du deine Ferienwohnung rechtssicher und erfolgreich vermieten.

Muss man eine Ferienwohnung anmelden?

In vielen Städten und Gemeinden in Deutschland musst du eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus offiziell anmelden.

Die Anmeldung dient mehreren Zwecken:

  • Erfassung touristischer Unterkünfte
  • Verwaltung von Kurtaxe oder Tourismusabgaben
  • Kontrolle von Zweckentfremdung von Wohnraum
  • statistische Erfassung von Übernachtungen

Je nach Region kann die Anmeldung bei unterschiedlichen Behörden erfolgen, zum Beispiel:

  • Gemeinde oder Stadtverwaltung
  • Ordnungsamt
  • Bauamt
  • Tourismusverband

Ob eine Anmeldung erforderlich ist, hängt stark von der jeweiligen Kommune und den lokalen Vorschriften ab.

Gerade in touristischen Regionen ist eine Registrierung inzwischen üblich.

Neue EU-Verordnung für Kurzzeitvermietung

Seit 2024 gilt in der Europäischen Union eine neue Verordnung zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen.

Diese Regelung soll den Markt für Ferienwohnungen transparenter machen und sicherstellen, dass Behörden besser kontrollieren können, wie Wohnungen kurzfristig vermietet werden.

Die wichtigsten Punkte der EU-Verordnung:

  • Vermieter müssen sich häufig registrieren lassen
  • Plattformen wie Airbnb müssen Vermietungsdaten an Behörden übermitteln
  • Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten zur Kontrolle von Kurzzeitvermietungen
  • Ferienwohnungen können eine offizielle Registrierungsnummer benötigen

Die konkrete Umsetzung erfolgt weiterhin durch nationale Gesetze und lokale Behörden.

Mehr Informationen dazu findest du im Artikel:

Die neue EU-Verordnung (KVDG) für deutsche Gastgeber

Darf man jede Wohnung als Ferienwohnung vermieten?

Nicht jede Wohnung darf automatisch als Ferienwohnung genutzt werden.

Viele Städte haben sogenannte Zweckentfremdungsverbote eingeführt. Diese sollen verhindern, dass regulärer Wohnraum dauerhaft dem Mietmarkt entzogen wird.

Besonders betroffen sind:

  • Großstädte
  • touristische Regionen
  • Regionen mit Wohnraummangel

Bevor du eine Wohnung als Ferienunterkunft vermietest, solltest du deshalb unbedingt prüfen:

  • Ist Ferienvermietung in deiner Stadt erlaubt?
  • Brauchst du eine Genehmigung?
  • Gibt es eine Registrierungspflicht?
  • Wird eine Wohnraum-ID benötigt?

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss teilweise mit hohen Bußgeldern rechnen.

Frühstück als Service in Ferienwohnungen beim Anmelden berücksichtigen
Wer seinen Gästen Speisen und Getränke servieren möchte, muss zusätzliche Regelungen beachten

Schritt-für-Schritt: Ferienwohnung anmelden

Damit du deine Ferienwohnung rechtssicher vermieten kannst, solltest du einige wichtige Schritte beachten.

Ferienvermietung bei der Gemeinde prüfen

Der erste Schritt ist immer die Rücksprache mit der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung.

Hier erfährst du:

  • ob Ferienvermietung erlaubt ist
  • ob eine Registrierung erforderlich ist
  • welche Unterlagen benötigt werden

Viele Städte haben inzwischen eigene Registrierungsverfahren für Ferienwohnungen eingeführt.

Ferienwohnung offiziell registrieren

Wenn deine Stadt eine Anmeldung verlangt, musst du deine Unterkunft meist als Beherbergungsbetrieb oder Ferienunterkunft registrieren.

Typische Angaben bei der Anmeldung sind:

  • Adresse der Ferienwohnung
  • Name des Vermieters
  • Anzahl der Betten
  • maximale Gästezahl
  • Beginn der Vermietung

Diese Daten ermöglichen es der Kommune, touristische Übernachtungen zu erfassen und Kurtaxe korrekt abzurechnen.

Gewerbepflicht prüfen

Viele Vermieter fragen sich, ob sie für ihre Ferienwohnung ein Gewerbe anmelden müssen.

Grundsätzlich gilt die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung häufig noch als private Vermögensverwaltung.

Wann eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, erfährst du im Artikel:

Ferienwohnung privat oder gewerblich vermieten: Ab wann ein Gewerbe nötig ist

Anmeldung beim Finanzamt

Sobald du Einnahmen aus der Vermietung erzielst, musst du diese beim Finanzamt angeben.

Dabei spielen verschiedene steuerliche Themen eine Rolle:

  • Einkommensteuer
  • eventuell Umsatzsteuer
  • eventuell Gewerbesteuer

Viele Vermieter versteuern ihre Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Gästemeldung beachten

Als Vermieter bist du verpflichtet, bestimmte Gästedaten zu erfassen.

Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz.

In der Regel müssen folgende Daten dokumentiert werden:

  • Name des Gastes
  • Anschrift
  • Aufenthaltsdauer

Die Daten werden häufig über Meldescheine oder digitale Gästemeldesysteme erfasst. Lese auch meinen Artikel zum Thema:

Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe

Welche Unterlagen braucht man für die Anmeldung?

Je nach Gemeinde können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein.

Typischerweise werden folgende Dokumente verlangt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eigentumsnachweis oder Mietvertrag
  • Grundriss der Unterkunft
  • Angaben zur Bettenzahl
  • Anmeldeformular der Gemeinde

In einigen Städten kann zusätzlich eine Registrierungsnummer für Ferienwohnungen erforderlich sein.

Was kostet die Anmeldung einer Ferienwohnung?

Die Kosten für die Anmeldung unterscheiden sich je nach Stadt.

In vielen Gemeinden ist die Registrierung kostenlos oder sehr günstig.

Typische Kosten können sein:

  • Anmeldung bei der Gemeinde: kostenlos bis etwa 50 €
  • Gewerbeanmeldung (falls nötig): etwa 20–60 €
  • Genehmigungen oder Verwaltungsgebühren

Zusätzlich können laufende Kosten entstehen, etwa durch Kurtaxe-Abrechnung oder Steuerberatung.

Welche Behörden sind für Ferienwohnungen zuständig?

Je nach Region können mehrere Behörden an der Anmeldung beteiligt sein.

Typische Ansprechpartner sind:

  • Gemeinde oder Stadtverwaltung
  • Ordnungsamt
  • Bauamt
  • Gewerbeamt
  • Finanzamt
  • Tourismusverband

Die wichtigste erste Anlaufstelle ist meist die örtliche Gemeinde oder Stadtverwaltung.

Sonderregeln in einigen Bundesländern

In einigen Bundesländern gelten zusätzliche Vorschriften für Ferienwohnungen.

Ein Beispiel ist Nordrhein-Westfalen.

Hier gilt das Wohnraumstärkungsgesetz, das Kommunen erlaubt, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.

In einigen Städten kann deshalb eine Wohnraum-Identifikationsnummer erforderlich sein, wenn Wohnungen kurzfristig an Feriengäste vermietet werden.

Diese Regelung soll verhindern, dass reguläre Mietwohnungen dauerhaft als Ferienunterkünfte genutzt werden.

Welche Steuern fallen bei Ferienwohnungen an?

Wer eine Ferienwohnung vermietet, muss in der Regel Einnahmen versteuern.

Dabei spielen mehrere Steuerarten eine Rolle.

Einkommensteuer

Die Einnahmen aus der Vermietung müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Viele Kosten können steuerlich abgesetzt werden, zum Beispiel:

  • Renovierungen
  • Möbel
  • Reinigungskosten
  • Plattformgebühren
  • Strom und Wasser
  • Internetkosten

Umsatzsteuer

Bei gewerblicher Vermietung kann Umsatzsteuer auf Übernachtungen anfallen.

Viele Vermieter nutzen jedoch die Kleinunternehmerregelung, wenn ihre Einnahmen unter der gesetzlichen Grenze liegen. Hierzu mehr in meinem Artikel:

Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen & Ferienhaus

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer fällt nur an, wenn deine Vermietung tatsächlich als Gewerbebetrieb eingestuft wird.

Checkliste: Ferienwohnung anmelden

Diese Checkliste hilft dir, alle wichtigen Schritte zu beachten.

✔ Ferienvermietung bei der Gemeinde prüfen
✔ Unterkunft registrieren lassen
✔ EU-Regeln für Kurzzeitvermietung beachten
✔ Gewerbepflicht prüfen
✔ Einnahmen beim Finanzamt melden
✔ Gästemeldung durchführen

Wenn du diese Punkte erfüllst, kannst du deine Ferienwohnung rechtssicher vermieten. Schaue auch einfach mal bei unseren kostenlosen Mutervorlagen und Checklisten nach.

Häufige Fehler bei der Ferienvermietung

Viele neue Vermieter machen ähnliche Fehler.

Vermietung ohne Anmeldung

Wer seine Ferienwohnung ohne Anmeldung vermietet, riskiert Bußgelder oder Abmahnungen.

Lokale Vorschriften ignorieren

Besonders in touristischen Regionen gelten häufig strenge Regeln.

Steuerpflicht unterschätzen

Auch kleine Einnahmen aus Ferienvermietung müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Gewerbepflicht falsch einschätzen

Viele Vermieter wissen nicht, wann ihre Tätigkeit als Gewerbe gilt.

Im Zweifel solltest du dich bei Gemeinde oder Steuerberater informieren.

Fazit: Ferienwohnung anmelden und EU-Regeln beachten

Wer eine Ferienwohnung vermieten möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren.

Die wichtigsten Schritte sind:

  1. Ferienvermietung bei der Gemeinde prüfen
  2. Unterkunft registrieren lassen
  3. neue EU-Regeln für Kurzzeitvermietung beachten
  4. Gewerbepflicht prüfen
  5. Einnahmen korrekt versteuern

Wenn du diese Punkte beachtest, kannst du deine Ferienwohnung legal und langfristig erfolgreich vermieten.

Häufig gestellte Fragen

In vielen Städten ja. Ob eine Anmeldung erforderlich ist, hängt von den lokalen Vorschriften der jeweiligen Gemeinde ab.

Nicht immer. In vielen Fällen gilt die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung als private Vermögensverwaltung.

Meist ist die Gemeinde oder Stadtverwaltung der erste Ansprechpartner.

Je nach Region können Bußgelder oder Vermietungsverbote drohen.

Zuletzt aktualisert am
7/3/2026

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.

Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.

Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.

Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.

Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.

Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.

Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.

Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.

Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.

Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.

Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.

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