Regelmäßig werden die Rechte für Verbraucher überprüft und angepasst, um den Handel fair und gerecht zu gestalten. Auch wir als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern müssen darauf achten, die Verbraucherrechte zu gewährleisten und unser Angebot den aktuellen Richtlinien anzupassen. Zuletzt wurde mit der Änderung der sogenannten „Omnibus-Richtlinie“ eine weitere Anpassung der EU-weiten Verbraucherrechte vorgenommen, die auch einige Aspekte der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser betrifft. In diesem Artikel schauen wir uns also an, was sich beim Verbraucherrecht geändert hat, was es als Vermieter von Ferienwohnung oder Ferienhaus dabei zu beachten gilt und welche Maßnahmen wir zur korrekten Umsetzung dieser Richtlinien ergreifen müssen.

Was ist die Omnibus-Richtlinie?

Die Omnibus-Richtlinie hat das Ziel, Verbraucherrechte geltend zu machen. Vor allem im Online-Handel, aber auch in anderen Bereichen des Handels sollen Verbraucher mithilfe der Richtlinie, die Informationen bekommen, die sie für den Abschluss eines Kaufes benötigen. Betrug und Irreführungen sollen damit für den Verbraucher ausgeschlossen werden. Zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften wurde die Omnibus-Richtlinie zuletzt im Mai 2022 angepasst. Ab dem 28. Mai 2022 gelten damit weitere Informationspflichten, um die Verbraucher noch besser zu schützen. Diese vier Richtlinien wurden geändert und in nationales Recht umgesetzt:

  • Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG) siehe auch Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)
  • Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
  • Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG)

Somit müssen zahlreiche Änderungen im Zivilrecht, im Wettbewerbsrecht und in der Preisangabenverordnung vorgenommen werden. Worauf du dabei als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern achten musst, schauen wir uns nun an.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Bevor es um die konkreten Änderungen für uns Vermieter geht, lass uns jedoch noch einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen der Omnibus-Richtlinie werfen. So bekommen wir ein Gefühl dafür, worauf es bei den Aspekten des Verbraucherschutzes ankommt und worauf wir achten sollten.

  • Preisangaben von Rabatten: Bei der Angabe von Rabatten muss der niedrigste Preis als Ausgangswert angegeben werden, der in den letzten 30 Tagen vor der Rabattaktion gültig war.
  • Kundenbewertungen: Jede Kundenbewertung muss ab jetzt auf Echtheit geprüft werden, das heißt, sie muss von einem Kunden stammen, der auch tatsächlich das Produkt oder die Dienstleistung genutzt hat. Zudem muss angegeben werden, wie die Echtheit überprüft wurde.
  • Widerrufsrecht: Ab jetzt müssen beim Verkauf digitaler Produkte auf die Mängelhaftung hingewiesen und umfangreiche Informationen zur Funktionalität und Kompatibilität des Produktes geliefert werden. Zudem wird beim Widerruf nun zwischen Zahlungen mit finanziellen Mitteln und personenbezogenen Daten (beispielsweise E-Mail-Adressen) unterschieden.
  • Online-Handel: Im Online-Handel, in Suchmaschinen und auf Vergleichsportalen muss ab sofort angezeigt werden, welche Parameter für das Ranking der Suchergebnisse genutzt werden. Außerdem muss angezeigt werden, ob der Verkauf durch ein Unternehmen oder eine Privatperson erfolgt.
  • Schadensersatz: Erstmals können Verbraucher Schadensersatz verlangen, wenn gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen wird.

Maßnahmen zur Umsetzung der Omnibus-Richtlinie für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern

Wie bereits erwähnt, betreffen uns als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses diese neuen Regelungen ebenso in einigen Punkten. Die folgenden Einstellungen solltest du daher prüfen, um das neue EU/EWR-Verbraucherrecht, also die Omnibus-Richtlinie, umzusetzen und zu befolgen:

Korrekte Angabe von Rabatten

Wenn du eine Preissenkung ankündigst, muss nach den geltenden Vorschriften der vorherige Preis angegeben werden. Dieser vorherige Preis muss dabei der niedrigste Preis sein, der während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor Beginn der Preissenkung angeboten wurde (Artikel 6a Omnibus-Richtlinie). Die Rabatte müssen zudem echte Einsparungen für die Gäste sein und für einen angemessenen Zeitraum auf deiner Webseite oder den von dir genutzten Portalen verfügbar sein.

Prüfe deine Kundenbewertungen

Eine weitere Informationspflicht als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses kommt bei den Bewertungen auf dich zu. Die Echtheit der Kundenbewertungen muss sichergestellt werden und die Information, ob und wie die Prüfung der Bewertung erfolgte, muss dazu angegeben werden. Wichtig ist, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die deine Ferienwohnung tatsächlich genutzt haben. Dies legt der neu eingeführte § 5b Absatz 3 UWG fest und stellt so eine wichtige Maßnahme gegen gekaufte Bewertungen dar. Wichtig ist hier: Um Bewertungen von Drittanbietern (also beispielsweise von Buchungsportalen) musst du dich nicht kümmern, dies muss der Portalanbieter selbst erledigen. Zudem ist die Prüfung der Kundenbewertungen keine Pflicht. Solltest du die Bewertungen nicht prüfen, musst du dies jedoch ebenfalls kenntlich machen.

Überarbeite dein Widerrufsrecht (falls vorhanden)

Solltest du neben deiner Vermietung auch digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – beispielsweise in Form von E-Books oder anderen Downloads – solltest du auch deine Widerrufsbelehrung überarbeiten. Zunächst entfällt durch die Modernisierung der Omnibus-Richtlinie die Angabe einer Faxnummer in der Widerrufsbelehrung. Diese kannst du also getrost entfernen. Bietest du zudem digitale Inhalte oder Leistungen an, die nicht mit finanziellen Mitteln, sondern mit personenbezogenen Daten „bezahlt“ werden, muss in der Widerrufsbelehrung klargemacht werden, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Leistung erbracht wurde (beispielsweise bei einem Download).

Verbraucherrechte bei Ferienimmobilien
Damit die Vermietung deiner Ferienwohnung reibungslos funktioniert und erfolgreich ist, ist eine Vertrauensbasis durch ausführliche Informationen und die Gewährleistung der Verbraucherrechte ausschlaggebend!

Mein Fazit: Informiere deine Gäste und schaffe Vertrauen

Die neuen Regelungen der Omnibus-Richtlinie, die am 28. Mai 2022 in Kraft tritt, sind nicht nur eine gute Nachricht für deine Gäste, sondern auch für alle ehrlichen Vermieter von Ferienunterkünften. Dubiosen Praktiken einiger schwarzer Schafe, die sich fragwürdige Vorteile gegenüber den Ehrlichen geschaffen haben, wird hiermit ein Riegel vorgeschoben. Überprüfe daher deine Einstellungen auf deiner Webseite und aktualisiere sie entsprechend deiner Unterkunftsart. Die Gäste, die die Bewertungen auf deiner Webseite sehen, werden es mit Vertrauen und Loyalität danken und Vertrauen ist der Schlüssel zum Erfolg – in jeder Branche!

Echtes Experten Know-how direkt in dein Postfach:
Erhalte wertvolle Tipps & Tricks für die Vermarktung deiner Ferienunterkunft
Dir gefällt der Inhalt? Dann teile ihn gerne!

Schreibe einen Kommentar