Viele Vermieter in Deutschland sind über dieses Thema bereits bestens informiert, ich würde aber sagen, zu viele sind es nicht und da ich im Rahmen meiner Beratungen für Vermieter von Unterkünften immer wieder mit Fragen zu diesem Thema konfrontiert werde, möchte ich dich in diesem Blogartikel ausführlich über das Thema Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland informieren.

Bundesverfassungsgericht beschließt Beitragsänderung

Das Bundes­verfassungs­ge­richt stellte in seinem Be­schluss vom 20. Juli 2021 eine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch das Land Sachsen-Anhalt fest­, als es im Dezember 2020 keine Beschlussfassung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag im Landtag herbeigeführt hat. ARD, ZDF und Deutsch­land­radio hatten darauf­hin eine Ver­fassungs­be­schwerde ein­gelegt, der durch die Verfassungsrichter stattgegeben wurde. Die Folge: Erhöhung des Rund­funk­bei­trags ab 20. Juli 2021.

Wer erhebt den Rundfunkbeitrag ehemals GEZ?

Im Zuge der Umstellung der Rundfunkfinanzierung zum Jahreswechsel 2012/2013 wurde aus der beliebten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die neue Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten: der “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” mit Hauptsitz in Köln. Die veraltete Struktur der damaligen GEZ-Gebühren, die fast ausschließlich Gebühren nutzungsabhängig nach Empfangsgeräten definierte, war schon lange überholt und auch deshalb unbeliebt. Die neuen Rundfunkbeiträge, die unabhängig von genutzten Empfangsgeräten erhoben werden, sind meiner Meinung nach einfach verständlich und für viele „kleine“ Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern von Vorteil: Man könnte vereinfacht sagen: “Aus komplizierten Gebühren wurden vereinfachte Beiträge”.

Unser Video zum Thema Rundfunkbeitrag für Ferienimmobilien

(dieses Video berücksichtigt die Beitragshöhe bis 20. Juli 2021)

Was muss man bezahlen, wenn man eine oder mehrere Ferienwohnungen besitzt und/oder vermietet?

Grundsätzlich entrichtet ja bereits jeder private Haushalt einen einmaligen Rundfunkbeitrag in Höhe von aktuell 18,36 Euro (Stand: August 2021). Ganz egal, wie viele Personen in diesem Haushalt leben und in welchem Umfang und Menge Empfangsgeräte bereitgestellt werden.

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern unterscheiden wir 2 Fälle:

1. Das Ferienobjekt wird selbst genutzt

In diesem Fall wird die selbstgenutzte Immobilie wie ein Zweitwohnsitz gesehen. Der zu zahlende Beitrag entspricht einem weiteren vollen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro.

Rundfunkbeitrag für Ferienwohnung und Ferienhaus
Zweitwohnsitz bedeuted zweiter Rundfunkbeitrag in voller Höhe

2. Das Ferienobjekt wird vermietet

Die Regelung für vermietete Ferienhäuser und Ferienwohnungen sieht Folgendes vor:

Ferienwohnungsvermietung ohne weitere Betriebsstätte
Befindet sich die Ferienwohnung im selben Haus oder im Gebäudekomplex auf dem selben Grundstück, auf dem auch der Vermieter seinen privaten Haushalt führt, so ist der private Haushalt als Betriebsstätte zu sehen, für die aber kein Beitrag erhoben wird, da bereits ein Beitrag für den Privathaushalt geleistet wird. Die erste Ferienwohnung ist immer beitragsfrei, erst ab der zweiten zu vermietenden Einheit wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe eines Drittelbeitrages von 6,12 Euro für jede weitere Ferienwohnung erhoben.

Ferienwohnungsvermietung mit Betriebsstätte
Befindet sich die zu vermietende Ferienwohnung nicht in dem Haus, in dem du selbst auch privat wohnst, sondern irgendwo anders in Deutschland, handelt es sich um eine Betriebsstätte: “eine ortsfeste Raumeinheit, die du nicht ausschließlich privat nutzt.”
Wir nehmen mal an, dass du dort keine bis höchstens 8 Mitarbeiter beschäftigst (dies dürfte zu 99 % unter meinen Lesern zutreffend sein), so zahlst du für diese Betriebsstätte einen weiteren Rundfunkbeitrag in Höhe eines Drittelbeitrages von 6,12 Euro. Das erste Ferienobjekt ist auch in dieser Vermietungssituation beitragsfrei. Für jede weitere Ferienwohnung, die dieser Betriebsstätte zugehörig ist, wird ein weiterer Drittelbetrag in Höhe von 6,12 Euro erhoben.

Saisonbetriebe

Eine Besonderheit ergibt sich, wenn deine Unterkünfte nicht ganzjährig vermietet werden können. Schon zu GEZ-Zeiten konnte man sich von den Gebühren freistellen lassen, wenn ein Betrieb über einen längeren Zeitraum schließt. Solltest du die Vermietung deiner Ferienwohnungen oder Ferienhäuser über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten einstellen (z.B. über die Wintermonate), so kannst du dich von den Rundfunkbeiträgen für diesen Zeitraum freistellen lassen. Dies ist allerdings nicht ganz so einfach: Wenn du die Schließung nicht von öffentlicher oder amtlicher Stelle nachweisen kannst.

Weitere Informationen erhältst du hier auf der Webseite des Beitragsservice.

Mein Fazit zum Rundfunkbeitrag für Ferienimmobilien:

Vermieter, die nur eine Ferienwohnung im eigenen Wohnhaus vermieten, müssen keinen weiteren Rundfunkbeitrag leisten. Das ist doch schön! Auch wenn du nur eine Ferienwohnung oder nur ein Ferienhaus jenseits deines Wohnsitzes an Gäste vermieten, sind die monatlichen Kosten mit 6,12 Euro moderat. Der aktuelle Rundfunkbeitrag mit Erhöhung zum 1. August 2021 gilt bis zu einer staats­ver­trag­lichen Neu­re­gelung durch den Ge­setz­ge­ber.

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Dieser Beitrag hat 99 Kommentare

  1. Sigrid

    Hallo Oliver,
    wir vermieten eine Ferienwohnung mit 2 Schlafzimmern im Erdgeschoss unseres selbst genutzten Hauses.
    Bisher hatten wir nur Feriengäste oder Monteure mit einem Wohnsitz in Deutschland und haben für die FW keinen Rundfunkbeitrag gezahlt.
    Jetzt haben wir 2 Mieter aus Albanien mit Arbeitserlaubnis, die sich bei uns angemeldet haben, sie sind auf Wohnungssuche.
    Sie haben beide ein Schreiben vom Beitragsservice wegen den Rundfunkbeiträgen bekommen.
    Muss jetzt jeder den vollen Beitrag zahlen, obwohl sie in einer Ferienwohnung wohnen ?
    Auf die Antwort bin ich gespannt. Schon mal vielen Dank.
    Sigrid

    1. Oliver Lehne

      Hallo Sigrid,
      wenn die beiden einen Bescheid bekommen haben,
      kann sich dieser theoretisch nur auf deren Erst- beziehungsweise Zweit-Wohnsitz oder Betriebsstätte in Deutschland beziehen und damit habt ihr wiederum nichts zu tun, denn die beiden haben in eurer Ferienwohnung ja keinen Wohnsitz, oder? Wenn doch, dann sieht es anders aus und dann ist auch klar warum Eure Gäste Post vom Beitragsservice bekommen haben. In diesem Fall müssen Sie vermutlich zahlen, denn sie sind mit einem „Wohnsitz“ oder „Zweitwohnsitz“ eben beitragspflichtig! Für Euch ergibt sich aber dannn eine ganz andere Fragestellung: Ist Eure Ferienwohnung dann überhaupt eine Ferienwohnung, wenn jemand ganz herkömmlich dort wohnt und nicht wie in der Ferienwohnung üblich, nur vorrübergehend (Nutzungsart). Das passt nicht zusammen! Lieben Gruß – Oliver

      1. Sigrid

        Hallo Oliver,
        bisher hatten wir nur Feriengäste und Monteure und wir haben keinen Rundfunkbeitrag für die FW gezahlt.
        Die Beiden sind auf der Suche nach einer Wohnung und als Übergang bei uns, also denke ich es ist immer noch eine Ferienwohnung. Sie müssen sich ja irgendwo in Deutschland anmelden.
        Müssen denn jetzt Beide den vollen Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl es nur eine Wohnung ist ?
        Lieben Gruß
        Sigrid

        1. Oliver Lehne

          Hallo Sigrid,
          die beiden führen dann gemeinsam einen Haushalt, es muss dannn auch nur ein Beitrag gezahlt werden. Einer müsste dann bezahlen und der andere sollte Kontakt mit dem Beitragsservice aufnehmen und darauf hinweisen, dass der Haushalt bereits einen Beitrag unter der Beitragsnummer: XXX leistet. Viele Grüße – Oliver

          1. Sigrid

            DANKE und lieben Gruß
            Sigrid

  2. Chris.

    Moin,

    aus aktuellem Anlass bin ich auf diese Diskussion gestossen, und habe folgende Konstellation:

    – Haus plus Fewo im DG plus Bungalow auf selbem Grundstück, per Mauer mit Haus verbunden 😉
    – dafür wurden zweimal Rundfunkbeitrag berechnet
    – nun ist das Haus vererbt worden, man solle alles neu anmelden.
    – Fewo im Haus wird (schon seit ca. 2 Jahren) bis auf weiteres *nicht* mehr vermietet und nur noch als Kinder-Besuchszimmer genutzt
    – Bungalow wird von externer Agentur vermarktet und ab Fruehjahr im Folgejahr wieder vermietet, über Winter keine Vermietung

    Die Fragen dazu:

    – mMn ist nur *ein* Rundfunkbeitrag fällig, denke ich richtig?
    – wie beantragt/meldet man das beim Rundfunkservice am besten?

    Danke für Eure Tips!

    1. Oliver Lehne

      Hallo Chris,
      wenn der Bungalow keine eigene Adresse besitzt und unter der selben läuft wie das Haus, würde ich den Bungalow vielleicht auch als „Anbau“ bezeichnen. Dann sehe ich gute Chancen nur einen Beitrag leisten zu müssen. Anträge bekommst du online auf der Website des Beitragsservice von ARD ZDF & Deutschlandradio (ist im Blogartikel verlinkt). Viele Grüße – oliver
      Lieben Gruß – oliver

  3. Liane

    Ich vermiete seit 20 Jahren in unserem eigenen Haus, im Erdgeschoss eine Ferienwohnung, die ausschließlich nur von Gästen genutzt wird. Somit habe ich 20 volle Jahre GEZ Gebühren bezahlt. Erst im letzten Herbst las ich im Internet von dieser Beitragsbefreiung. Ich schrieb die GEZ an und bat um die sogenannte Befreiung.
    Durch Corona konnte ich mehr als 12 Monate nicht vermieten. Aus diesem Grund, stellte ich eine Aussetzung der GEZ Gebühren für die Ferienwohnung. Erst nach 3 Anläufen , wurde mir dies bewilligt, bzw verrechnet.
    Die GEZ frug mich, wie viele Zimmer sich in der Ferienwohnung befinden. Ich schrieb, dass in der Ferienwohnung sich 2 Schlafzimmer, mit je 2 Betten befinden. Wohlgemerkt in dieser einer Ferienwohnung, denn ich habe nur eine im Haus, keine weitere. Plötzlich schrieb mir die GEZ, ich hätte eine Ferienwohnung und 2 Gästezimmer. Sie haben mir praktisch einen Strick daraus gedreht, obwohl sich bei mir nichts verändert hat. Dieselbe Anschrift = eine Ferienwohnung ( im Internet einsehbar für jedermann, auch die GEZ ). Wir entrichten den vollen Betrag für unsere Wohnung, die sich oben im Haus befindet. Ich hatte im Dezember eine Anwältin mit hinzugezogen, die man jedoch vergessen kann. Sie schrieb mir, dass die GEZ eine öffentliche Behörde sei und ich den Beitrag zahlen muss.
    Denn ich erhielt vorige Woche ein Schreiben, indem die GEZ mir mit der Zwangsvollstreckung droht, wenn ich nicht umgehend den Beitrag plus Mahngebühren, bezahle.
    Darauf hin rief ich bei der GEZ an und versuchte dieses Missverständnis, welches die GEZ verursacht hat, zu klären. Die Dame dort machte es hochkompliziert, dabei hat sich bei mir seit 20 Jahren nichts geändert.
    Doch ich bekomme einfach keine weitere Antwort von der GEZ. Das Ganze hatte ich wieder schriftlich eingereicht. Sie warten solange, bis das Quartal nächste Woche zu Ende geht, um mich dann zwangs zu vollstrecken. Es ist unfassbar, wie stur und dumm = unwissend sich die GEZ stellt, nur damit sie bei mir doppelte Beträge weiterhin kassieren kann.
    Selbst die Anwältin kam nicht weiter, bzw sie riet mir, dass ich zahlen soll. Ich frage mich, warum ich mir eine Anwältin genommen habe, die mir nicht helfen kann, oder will.
    Nun frage ich Sie, was ich tun soll, denn ich bin mit meinen Nerven am Ende.

    1. Oliver Lehne

      hallo liebe Liane,
      tja, was soll ich sagen, aber erst mal eine Tatsache bzw. Frage vorweg.
      Du vermietest in den selben Haus, in dem du wohnst nur eine Ferienwohnung? Es gab keine Prüfung vor Ort?

      Soweit ich das als Vermieter beurteile bedeutet dies, dass du gar keine Beiträge für deine Ferienwohnung leisten must, sondern lediglich den allgemeinen Rundfunkbeitrag, denn nur „eine“ Ferienwohnung ist in dieser Konstellation beitragsfrei (wenn du im selben Haus wohnst und bereits den herkömmlichen Beitrag für deinen Haushalt/Wohnsitz leistest).

      Ich kann dir nur raten schnell einen vermutlich anderen Rechtsbeistand zu suchen, denn ganz offensichtlich ist es maßloses Unrecht, das dir wiederfährt.

      1. Liane

        Meine Anwältin sagte mir, ich müsse zahlen. Die GEZ antwortet weder ihr, noch mir. Seit November läuft nun schon die Sache, bis jetzt haben sie sich nicht gemeldet.
        Kein Anwalt nimmt sich der Sache an, ich habe schon etliche Anwälte befragt. Eben weil man bei der GEZ kein Recht bekommt. Besorgen Sie mir einen guten Anwalt, ich werde gerne seine Hilfe in Anspruch nehmen. Die GEZ drängt auf ihr Geld, egal mit welchen Methoden. Es werden sämtliche Briefe und Anträge auf deren Website ignoriert.

        1. Oliver Lehne

          Hallo Liane,
          das klingt für mich nicht schlüssig. Es ist klar geregelt wer, wann und in welchem Umfang ein Beitrag zu leisten ist. VG Oliver

  4. Barbara

    Hallo Oliver, super das du alles so ausführlich beantwortest.
    Ich weiß du hast es schon mehrmals geschrieben,aber ich verstehe es denke trotzdem falsch .
    Wenn ich 2 Ferienwohnung vermiete dauerhaft, die nicht in der gleichen Stadt sind, dann zahle ich für die Betriebsstätte 5,83€ und für die 2. Wohnung noch einmal 5,83 € ?
    Also insgesamt 11,66€…
    Richtig oder?..
    Beste Grüße Barbara

  5. Michael

    Ich habe nur eine Fewo an der Ostsee, die über eine Agentur entgeltlich vermietet wird. Ich selbst wohne woanders und entrichte dort für meinen privaten Haushalt 17,50€/Monat. Die Fewo ist als 1. Betriebsstätte anzusehen und stellt somit die 1. FeWo dar, die beitragsfrei ist, weil es ja das erste Ferienobjekt ist?

    Oder muss ich für die Betriebsstätte (=Fewo) den reduzierten Beitrag iHv. 5,83€/Monat zahlen und für die darin befindliche FeWo, weil diese das erste Ferienobjekt darstellt, dann nichts? Also insgesamt 5,83€/Monat reduzierter Beitrag nur für die Phantombetriebsstätte?
    Viele Grüße und Dankeschön.
    Michael

    1. Oliver Lehne

      Hallo lieber Michael,
      so ist es in meinen Augen richtig, du zahlst 5,83 für die „Phantombestriebsstätte :)“, die erste Fewo ist frei. Also bleibt es bei den 5,83 Euro. LG Oliver

  6. Karin

    Wir haben einen Bungalow ca. 40 km vom Wohnort entfernt.
    Wir nutzen diesen ausschließlich für uns. Müssen wir Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen

    1. Oliver Lehne

      Hallo Karin,
      das Objekt dürfte dann einem Zweitwohnsitz entsprechen, für den ein zweiter Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu leisten ist. Lieben Gruß Oliver

  7. Margret

    Hallo Oliver
    Wie ist das zu verstehen:
    Sozialversicherungspflichtig
    Beschäftigte Zählweise A
    Anzahl 8 Staffel 1
    Habe jedoch keine Beschäftigte

    1. Oliver Lehne

      Hallo Magret,
      die aller wenigsten Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern haben Beschäftigte, daher betrifft dich dies auch nicht und ich gehe in meiner Kalkulation auch davon aus, dass dies eben nicht der Fall ist. Lieben Gruß – Oliver

  8. Elisabeth

    Hallo zusammen! Ich vermiete auf dem Grundstück meiner verstorbenen Eltern als inzwischen alleiniger Eigentümer von Haus, Grund und Boden sowohl einen kleinen Bungalow als auch eine Ferienwohnung.
    Da der Mieter des Bungalows ganzjährig dort wohnt und auch beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist, muss dieser selbst die Gebühren für die GEZ in voller Höhe bezahlen. Für die Ferienwohnung im Haus (mit wechselnden Gästen) bezahle ich als Eigentümer die GEZ für eine Ferienwohnung.

    1. Oliver Lehne

      Hallo Elisabeth,
      für eine Ferienwohnung im selben Haus, in dem Du wohnst und bereits einen vollen Beitrag leistest, müssen keine weiteren Beiträge für die Fewo entrichtet werden. Die erste Ferienwohnung ist dann frei.
      Lieben Gruß – Oliver

  9. Ben

    Hallo Oliver,

    zunächst vielen Dank für die fachkundige Beantwortung der vielen Kommentare.

    Ich möchte vor allem meine Erfahrung teilen bzgl. Übergang von Ferienwohnung zu „gewöhnlichem Mietverhältnis“. Dieser Übergang zieht ja einen deutlichen Anstieg der Gebühren nach sich (von 5,xx€ auf 17,xx€) und scheint nur davon abzuhängen, ob der Mieter sich in der Wohnung anmeldet.

    Nach meinem Wissen ist der Mieter (theoretisch) verpflichtet, sich nach 2 Monaten anzumelden (oder sofern er einen anderen Wohnsitz in D hat: nach 6 Monaten). Tut er/sie das, wird automatisch auch der normale/hohe Rundfunkbeitrag fällig. Die Anmeldung als Betriebsstätte/Ferienwohnung hilft dann gar nichts mehr (evtl. doppelt gezahlte Beiträge soll ich aber wohl zurückerstattet bekommen). Wenn der gemeldete Gast dann auszieht, muss er/sie sich vom Rundfunkbeitrag abmelden und ich muss wieder eine Betriebsstätte/Ferienwohnung anmelden.

    So wurde es mir am Telefon von den Rundfunksbeitrags-Leuten erklärt, und ich nehme an, so würdest Du die Situation auch einschätzen?

    Ich habe dummerweise den Mietern eine „alles-inklusive“ Vermietung versprochen, so dass ich diese Mehrgebühren jetzt übernehmen werde. Zukünftig werde ich neue Mieter darauf hinweisen, dass sie sich gerne polizeilich anmelden können, dann aber auch die Rundfunkgebühren entrichten müssen.

    Viele Grüße, und danke nochmal für die fachkundige Beratung,

    Ben

    1. Oliver Lehne

      Hallo Ben,
      die Abwicklung ist so korrekt! Ich danke dir für dein Feedback.
      Lieben Gruß – Oliver

  10. Ursula Schmid

    Hallo,
    wir haben für unseren Sohn (Student) eine Ferienwohnung für 6 Monate gemietet. Dort ist er mit Zweitwohnsitz gemeldet. Muss er eigene Rundfunkbeiträge entrichten?
    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Ursula

    1. Oliver Lehne

      Hallo Ursula,
      ja diesem Fall haben wir ein gewöhnliches Mietverhältnis. Für den Zweitwohnitz ist ein Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu leisten.
      Lieben Gruß – Oliver

  11. Gerhard

    Hallo,

    ich habe Ihre Kommentare gelesen und bin der Meinung
    dass bei mir falsch abgerechnet wird.
    ich bin Eigentümer eines Hauses auf Sylt mit
    meiner Wohnung und 3 Ferienwohnungen.
    Nach Stichproben der Abbuchungen bezahle mal 34,98 €,
    mal 52,50 €. Das kann nicht stimmen.

    Ich wohne in der Wohnung zusammen mit meiner Lebensgefährtin,
    für die, jetzt und rückwirkend, der volle Betrag berechnet wird.
    Meine Lebensgefährtin ist seit Jahren mit der Wohnung als Hauptwohnsitz
    gemeldet, Der Beitragsservice begründet, dass es sich um eine Betriebsstätte
    handelt und aus diesem Grund , Zitat, durch uns auf Ihren Namen angemeldet,
    somit werden für die Wohnung und für die Betriebsstätte separate Beitragskonten
    geführt.
    Man hat mir eine Wohnung dazu geschummelt. Der Forderungsbetrag
    beläuft sich auf 630.— €, fällig sofort.

    1. Oliver Lehne

      Hallo Gerhard,
      ich weiß nicht genau, ob wir so alle Fakten kennen/berücksichtigen, aber:
      – Ihr wohnt in einem Haus in dem sich neben Eurer Wohnung 3 weitere Ferienwohnungen befinden
      – Ihr zahlt dort bereits einen Rundfunkbeitrag für den Hauptwohnsitz
      – Die Ferienwohnungen haben die selbe Adresse wie Euer Hauptwohnsitz

      Dann zahlt Ihr den vollen Rundfunkbeitrag für den Hauptwohnsitz (aktuell 17,50 Euro), die erste Fewo wäre dann gebührenfrei, für jede weitere müsstet Ihr dann unserer Auffassung nach einen Drittelbeitrag bezahlen (2 x 5,83 Euro). Also insgesamt 29,16 Euro im Monat.

  12. Stefan

    Hallo,
    wie sieht das ganze mit privat vermieteten Zimmern aus.
    Konkret: Es ist ein Haus, in dem wir selber wohnen und natürlich normale GEZ zahlen. Außerdem haben wir in diesem Haus 4 Gästezimmer, die an Touristen / Monteure vermietet werden.

    Ist es richtig, dass dann nur 3 Zimmer a 5,83 pro Monat (1. Zimmer frei?) und KEINE Betriebsstätte (da ja privat bewohnt) und auch kein Kfz (es existiert lediglich 1 privat genutzter Pkw) bezahlt werden müssen?

    Danke für Ihre Einschätzung!

    1. Oliver Lehne

      Hallo Stefan, ich denke deine Kalkulation ist richtig!

      Lieben Gruß
      Oliver

  13. John

    Ich wohne seit 30 Jahren im Ausland und habe vor Jahren mich bei der GEZ abgemeldet. Nun habe ich das Schreiben von der ARD /ZDF erhalten. Muss ich jetzt für die Wohnung in Deutschland bezahlen? Wenn ich mich jetzt anmelde, kann man mir rückwirkend bis 2013 die Gebühr verlangen?

    1. Oliver Lehne

      Hallo John,
      es gibt schöner Weise eine Verjährungsfrist. Maximal drei Jahre können dir nach meinem Kenntnisstand rückwirkend berechnet werden, somit sind die Altlasten nicht ganz so schlimm. Liebe Grüße – Oliver

  14. R. Ruth

    Hallo Oliver,die
    jetzige Frage wurde bereits gestellt. Jedoch finde ich darauf keine Anwort. Also noch mal die Frage:

    Ich vermiete ein Haus mit zwei Wohnungen, Wohnung Nr. 1 ist vermietet und der Mieter zahlt 17,50 Euro Gebühren.
    Wohnung Nr. 2 ist eine Ferienwohnung.
    Was fällt für die Ferienwohnung an Gebühren an?

    Vielen Dank

    1. Oliver Lehne

      Hallo Rita,
      gute Frage: Ich denke es wird sich so behaften:
      1. Wohnung Nr. 1 ist nicht relevant für die Berechnung, denn der Mieter ist dort wohnhaft und wird seinen Rundfunkbeitrag entrichten.
      2. Wohnung Nr. 2 ist die erste Ferienwohnung am Vermietungs-Standort (Betriebsstätte). Die Ferienwohnung wäre dann beitragsfrei, für die Betriebsstätte würde bei der kleinsten Konstellation (vermutlich ist dies auch so) ein Drittel-Beitrag zu entrichten sein.

  15. Robert Kunkel

    Hallo,
    zur Zeit lebe ich in Südamerika. Habe in Deutschland weiterhin meine Wohnung, die ich jedes Jahr für 2-3 Monate (im Sommer) nutze. Ist hierfür der volle Beitrag fällig?
    LG Robert

    1. Oliver Lehne

      Hallo Robert,
      es ist die Frage ob du dort einen Wohnsitz oder Zweitwohnsitz angemeldet hast(?). Dann wäre ein Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu leisten. Wenn nicht, welchen Status hat die Immobilie?

  16. Martina

    Hallo,

    Wir vermieten eine Ferienwohnung auf unserem Wohngrundstück.
    Ich nehme an, dass diese dann nicht GEZ-betragspflichtig ist (haben nur diese eine Ferienwohnung unter gleicher Adresse wie private Wohnadresse).
    Muss ich die Ferienwohnung trotzdem beitragsfrei bei der GEZ anmelden?

    Danke schonmal!
    VG Martina

    1. Oliver Lehne

      Hallo Martina, richtig. Runfunkgebühren must du in dieser Konstellation nicht zahlen. Melden musst du diese auch nicht, ich gehe davon aus, dass sich der Beitragssevice dafür nicht interessiert 🙂 LG Oliver

  17. Joop Koorn

    Hallo,

    Ich bin Holländer und besitze eine Ferienwohnung in einem Dorf in Deutschland. Mein Wohnsitz ist Holland und bezahle schon beitrag im Lohnsteuer. Ich habe kein Wohnsitz in Deutschland.
    Wir benutzen selber das Haus max 3 Wochenenden im Jahr.
    Ich bezahle Zweitwohnsteuer, habe fernseh durch Schüssel ( Canal Digital ) Internet mit telefonanschluss
    ( Kabel ist nicht da ) . Bezahle Einkommensteuer wegen Miete vom feriengäste.
    Muss ich trotzdem Rundfunkbeitrag bezahlen..??
    Vielen Dank !!

    1. Oliver Lehne

      Hallo Joop,
      wenn dort ein Zweitwohnsitz gemeldet ist wäre ein voller Rundfunkbeitrag nötig. Bei nurn einer Ferienwohnung am Standort wäre ein Drittelbeitag zu entrichten (Betriebsstätte ink. einer Ferienwohnung). LG Oliver

  18. Julia

    Hallo, ich habe zwei Jahre in einer Ferienwohnung gelebt und keinen Mietvertrag unterschrieben. Die Ferienwohnung lief über eine Pension, dich auf dem selben Grundstück war. Ich habe mich auch umgemeldet. Nach den zwei Jahren bin ich wieder zurück in die Heimat, da meine Weiterbildung zu Ende war. Kann da die GEZ rückwirkend Geld verlangen? Obwohl die Mieter für die Wohnung bezahlen?
    Viele Dank

    1. Oliver Lehne

      Ich denke schon, unabhängig davon, wie dein Vermieter seine Beiträge entrichtet, ist ganz klar geregelt, dass für einen Zweitwohnsitz ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Ab 6 Monaten Aufenthalt wirst du am Standort meldepflichtig. Du hättest also einen Zweitwohnsitz anmelden müssen, für den man volle Rundfunkbeiträge entrichten muss. Somit ist auch die Nutzung als Ferienwohnung (vorübergehender Aufenthalt) nicht mehr gegeben. LG Oliver

  19. Roger

    Hallo, ich habe für 12 Monate eine Ferienwohnung gemietet. Der Vermieter wohnt im selben Haus und es ist seine 1. bzw. einzige Ferienwohnung. Ist diese 1. Ferienwohnung auch für mich als Mieter frei ? VG Roger

    1. Oliver Lehne

      Hallo Roger,
      für den Vermieter ist die 1. Fewo im selbstbewohnten Objekt beitragsfrei.
      Ich würde deinen Situation so definieren:
      Wenn du allerdings dort einen Mietvertrag für ein Jahr abgeschlossen hast, entspricht dies nicht mehr der Nutzung als Ferienwohnung, der vorübergehende Aufenthalt ist bis 6 Monate möglich. Wenn du länger dort wohnst wirst du meldepflichtig und müsstest rein theoretisch einen Zweitwohnsitz anmelden. Für diesen müsstest du dann auch einen Rundfunkbeitrag in voller Höhe leisten LG Oliver

  20. Björn

    Hallo Oliver,

    folgender Sachverhalt:
    Hauptwohnsitz, Beitrag wird entsprechend entrichtet.
    Ferienhaus zur privaten Nutzung sowie zur entgeltlichen Vermietung (kein Gewerbe angemeldet), Anteile ca. 45%/55%, geographisch entkoppelt von Hauptwohnsitz. Anmeldung wegen Verweis auf Bundesmeldegesetz mit Nebenwohnsitz am Ferienhaus seitens zuständiger Gemeinde auch bei tlw. Vermietung gefordert und daher umgesetzt. Hieraus schlussfolgert der Beitragsservice eine ausschließlich private Nutzung und somit volle Beitragshöhe. Anmeldung als Betriebsstätte wurde abgelehnt.
    Wie ist Deine Einschätzung zum Sachverhalt?
    Besten Dank.
    Björn

    1. Oliver Lehne

      Hallo Björn,
      es ist ist egal, was die individuelle Schlussfolgerung hergeben mag: wenn der Zweitwohnsitz dort angemeldet ist, dann ist auch ein voller Rundfunkbeitrag zu leisten.
      LG Oliver

  21. Martina Beythiein

    Hallo, und was ist wenn ich Jahrelang gezahlt habe da ich von der neuen Regelung nichts gehört habe.?

    1. Oliver Lehne

      Hallo Martina,
      dann würde ich mir etwaige zu viel gezahlte Beiträge zurückholen! LG Oliver

  22. chris

    wir vermieten in der 1 Etage an Monteure, eine Ferienwohnung mit zwei Schlafzimmern, Küche Bad und 1 separates WC. Vermietung ist nicht dauerhaft. Manchmal steht diese auch mal einen Monat oder mehr im Monat leer. Das Erdgeschoss wird von uns bewohnt. Wie sieht es hier mit den Rundfunkgebühren aus? Besten Dank

    1. Oliver Lehne

      Hallo cris,
      in diesem Fall (eine Ferienwohnung im selbstbewohnten Haus)fallen keine weitere Rundfunkgebühren an. LG Oliver

  23. Gaetani jasmin

    Hallo ich wohne in einem montagezimmer bin dort aber als festwohnsitz angemeldet
    Muss ich die volle monatsgebür 17,50€ zahlen oder nur 5,….

    1. Oliver Lehne

      Hallo an Dich, bei einem weiteren Wohnsitz wird auch ein weiterer Rundfunkbeitrag in voller Höhe fällig. Liebe Grüße Oliver

  24. Karin Paschke

    Was mache ich denn, wenn mir die GEZ seit der Neueinstufung in 2013 den Drittelbeitrag von 5,83 Eur abbucht, ich in Unkenntnis, dass ich für eine einzige Fewo im eigenen Haus gar nicht zahlen muss.
    Bekomme ich die Beiträge zurück? Danke für eine Info, Gruß Karin

    1. Oliver Lehne

      Hallo Karin, die Beiträge würde ich ganz klar zurückfordern und das dürfte auch klappen.
      Sag uns mal Bescheid wie es ausgegangen ist!

      VG – Oliver

  25. Rainer Plath

    Hallo,
    ich habe aus Unkenntnis für meine zu vermietende Ferienwohnung an der Ostsee jahrelang den vollen Betrag gezahlt. Durch Zufall nun erfahren, dass eine sogenannte gewerbliche Vermietung (ohne Eigennutzung) beitragsfrei sein soll, Falls ja, ist in diesem Zusammenhang eine Rückerstattung der Gebühren möglich?
    MfG

    1. Oliver Lehne

      Hallo Rainer,
      ich nehme an, du wohnst nicht in dem Haus, in dem sich die Ferienwohnung befindet(?)! Dann ist zwar die erste Ferienwohnung beitragsfrei, aber du musst einen Drittelbeitrag für die Betriebststätte entrichten. Die zu viel gezahlten Beiträge würde ich unbedingt zurückfordern, da kommt ja dann trotzdem Einiges zusammen!

  26. Pablo

    Mein Bruder und ich haben gemeinsam eine Haushälfte, mein Bruder bezahlt bereits die Rundfunkgebühren und ich habe in dieser Haushälfte eine Wohnung die als Ferienwohnung vermietet werden soll. Ich wohne aber in einem anderen Ort und bezahle dort bereits Gebühren. Ist nun meine Ferienwohnung beitragsfrei oder muss ich jetzt 5,83 € extra bezahlen?

    1. Oliver Lehne

      Hallo Pablo,
      wenn du woanders deinen Wohnsitz hast, ist es unherblich ob dein Bruder oder irgendwer anders dort bereits einen Rundfunbeitrag entrichtet, denn es ist ja deine Ferienwohnung. Ich gehe also davon aus, dass es sich dann um eine Betriebsstätte handelt, für die Du 5,83 Euro (also den Drittelbeitrag) entrichten müsstest. Wenn dein Bruder die Wohnung vermieten würde, dann würde der Beitrag für die Betriebsstätte entfallen, da dein Bruder ja auch dort unter der selben Adresse wohnhaft ist.

  27. Olivier

    Zum Beispiel , wenn ich ein Férienhaus besitze das per vertrag über einer private argentur oder eine Férienpark Verwaltung an gäste vermietet wird, wer bezahlt die Rundfunk gebühren in diesem fall ?

    1. Oliver Lehne

      Hallo, grundsätzlich ist der Eigentümer des zu vermietenden Ferienobjektes beitragspflichtig, nicht der Vermittler, es sei denn es wurde etwas anderes zwischen Ihnen und dem Vermittler vereinbart, dass dieser für die Kosten/Beiträge aufkommt, das wäre aber sehr untypisch. VG Oliver

  28. Olivier

    Guten tag,

    Wie sieht es aus wenn zum Beispiel bei einem Ehepaar die Frau die Rundfunkgebühr bezahlt
    von der Eigentumswohnung, und der Mann besitz als Alleineigentum , eine auf dauer fremdvermietete Férienwohnung ( Diese Ferienwohnung gehört nur dem Mann und nicht der Frau ! ).

    1) Gilt die Ferienwohnung auch als Betriebstätte , da die Frau für den Haptwohnsitz die beiträge leistet ?

    2) In diesem fall , gilt auch die regelung für die erste Ferienwohnung fremdvermietet ? = Beitragsfrei ?

    1. Oliver Lehne

      hallo Olivier,
      1) wenn sich die Ferienwohnung nicht dort befindet, wo sich der Wohnsitz befindet, dann ist es eine neue Betriebstätte, für die ein Drittelbeitrag geleistet werden muss (derzeit 5,83Euro)
      2) Die erste Ferienwohnung ist für diese Betriebsstätte beitragsfrei, es muss aber der Drittelbeitrag für die Betriebsstätte entrichtet werden.

      1. Olivier

        Hallo,

        “ es muss aber der Drittelbeitrag für die Betriebsstätte entrichtet werden. “

        Was bedeutet das ?

        1. Oliver Lehne

          Der Drittelbeitrag bezieht sich auf den Rundfunkbeitrag. Der Standort der vermieteten Ferienwohnung gilt zunächst als Betriebsstätte. Wenn Sie dort nur eine Ferienwohnung vermieten, gibt es keine weiteren Beiträge (1. Ferienwohnung gebührenfrei), nur mal angenommen, Sie haben unter dieser Adresse 2 Ferienwohnungen, wäre die zweite Fewo wiederum mit einem Drittelbeitrag (5,83 Euro) beitragspflichtig!

  29. Herbert

    Wenn Ferienwohnungen nur je ca. 230 Tage im Jahr belegt sind, kann man hierfür eine Ermäßigung beantragen. Nachweisbar wäre dies durch die Belegungssoftware und der damit verknüpften Rechnungen.

    1. Oliver Lehne

      Hallo Herbert,
      ein Aussetzen der Beiträge ist nur möglich, wenn die Vermietung der Ferienwohnung mindestens drei Monate und durchgehend stillgelegt wird. Es gibt dann die Möglichkeit einen Saisonbetrieb zu definieren und sich von den Rundfunkbeiträgen freistellen zu lassen. Wenn der Zeitraum von drei durchgehenden Monaten nicht nachvollziehbar definiert werden kann, müssen die Beiträge für jeden Monat entrichtet werden, auch dann wenn es in der Summe Leerstände von mehreren Monaten gibt.

  30. Adam

    Hallo Oliver,
    ich finde in deinem Beitrag etwas was ich nicht verstehe.
    Unter Ferienwohnungsvermietung mit Betriebsstätte steht: Das erste Ferienobjekt ist auch in dieser Vermietungssituation beitragsfrei.
    Aber im Fazit: Auch wenn Sie nur eine Ferienwohnung oder nur ein Ferienhaus jenseits Ihres Wohnsitzes an Gäste vermieten, sind die monatlichen Kosten mit 5,83 Euro moderat.
    Das passt nicht zusammen. Zahle ich also doch für eine Ferienwohnung oder nicht ?
    Viele Grüße Adam

    1. Oliver Lehne

      Hallo Adam,
      wenn Sie eine Ferienwohnung dort vermieten, wo Sie selbst Ihren Wohnsitz haben (Im eigenen selbstbewohnten Haus) dann zahlen Sie ja bereits einen Rundfunkbeitrag für diesen Standort. Daher wird in dieser Situation keine Gebühr für eine Betriebsstätte fällig und die erste Ferienwohnung ist gebührenfrei. Wenn sich aber die Ferienwohnung nicht in Ihrem Haus befindet, in dem Sie wohnen, dann bleibt die erste Ferienwohnung auch gebührenfrei, Sie müssen dann aber einen Drittelbeitrag in Höhe von aktuell mind. 5,83 Euro/monatlich für diese Betriebsstätte entrichten.

  31. Henning Dicke

    Guten Tag, ein interessanter Artikel, der auch mehr aussagt als die Informationsseite zur Rundfunkgebühr….
    Trotzdem nochmal zur Klarstellung:
    1. Eine nichtausschließlich selbst genutzte FeWo außerhalb des eig. Hauses ist eine „Betriebsstätte“, für die in JEDEM Fall der Drittelbeitrag von 5,83 € fällig wird, richtig?
    2. Ist dort nur eine FeWo, bleibt es bei 5,83 €, da die erste FeWo frei ist. Sind dort zwei FeWos, ist für die zweite (und jede weitere) 5,83 € zu zahlen, richtig?

    Vielen Dank vorab!
    VG Henning

    1. Oliver Lehne

      Hallo Henning,
      Ihre Annahme ist absolut richtig. Sofern Sie nicht noch mehr als 8 Beschäftige haben und nicht mehr als ein Auto dieser Betriebsstätte zugehörig ist, was mit Sicherheit nicht der Fall ist. Viele Grüße – Oliver

  32. Susanne

    Hallo Oliver,
    was ist wenn man mehrere Ferienwohnungen hat, die in verschiedenen Häusern und Städten sind (in diesem Fall 2) in denen der Vermieter nicht lebt oder gemeldet ist?
    VG Susanne

    1. Oliver Lehne

      Hallo Susanne,
      jedes Haus/Adresse in dem Sie Ferienwohnungen vermieten,stellt eine Betriebststätte dar, hierfür muss mindestens ein Drittelbeitrag entrichtet werden. Die erste Ferienwohnung einer Betriebststätte ist beitragsfrei. Für jede weitere wird ein Drittelbeitrag fällig. Viele Grüße Oliver

  33. Jann

    Hallo,
    ich vermiete ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen. Wohnung 1 ist vermietet der Mieter zahlt 17,50 Euro GEZ Gebühren. Wohnung 2 ist eine Ferienwohnung. Welche GEZ Gebühren sind zu entrichten?
    Viele Grüße Jann

    1. Oliver Lehne

      Hallo Jann,
      wenn Sie nicht selbst in der Immobilie wohnen und dort auch Ihren Wohnsitz haben, dann wäre die eine Ferienwohnung als Betriebsstätte zu sehen, für die Sie einen Drittel-Rundfunkbeitrag entrichten müssten. VG Oliver

  34. Melanie

    Moin, wie sieht es denn bei einem Ferienhaus für mehr als 8 Personen aus?
    Danke schon mal im voraus, lg

    1. Oliver Lehne

      Hallo Melanie, die Berechnung der Rundfunkbeiträge ist nicht abhängig von der Personenanzahl, die sich in einem Ferienhaus aufhält. Ob 2, 5, 8 oder 10, es spielt keine Rolle, solange es sich um die selbe zu vermietende Einheit handelt. VG Oliver

  35. Antje

    Das habe ich jetzt gefunden, weil ich mir nicht klar war über den Begriff „Betriebsstätte“.
    Antje (oder Fussi)

    „Was ist eine Betriebsstätte?
    Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann z. B. eine Vereinsgeschäftsstelle, ein Vereinsheim oder eine Vereinsgaststätte sein.“

    1. Oliver Lehne

      Hallo Antje,
      der Begriff Betriebstätte ist so nicht von Relevanz! Ihr vermietet Eure Ferienwohnung ja im eigenen Haus in dem Ihr selbst wohnt. Für Euren Wohnsitz zahlt Ihr bereits einen Rundfunkbeitrag. Die erste Fewo ist beitragsfrei! Wenn Ihr nur eine habt, werden dafür keine Beiträge fällig.

    2. Oliver Lehne

      Hallo Antje, ich habe dir auf dein weiteres Kommentar geantwortet.

  36. Antje

    Nochmal Moin vom Jadebusen! Heute, Sonntag 09.04.2017
    Ich kann es einfach nicht glauben (bin „ungläubiger Thomas“).
    Ist denn meine private Wohnung in unserem Haus eine „Betriebsstätte“? Wir wohnen unten, oben ist die Fewo. Was sagt ihr dazu?
    Gruß
    Antje

  37. Antje

    Moin vom Jadebusen,
    das ist ja höchst interessant und war mir völlig unbekannt. Also : Ich muss für unsere Fewo im Haus keinen „GEZ“-Beitrag zahlen. Prima
    Gruß
    Fussi

    1. Oliver Lehne

      Hallo Antje, so ist es. Für „eine“ Ferienwohnung im selbstbewohnten Wohnhaus fallen keine weiteren Rundfunkbeiträge an.

  38. R.Hansen

    wir haben eine GbR gegründet und vermieten ein Ferienhaus ganzjährig.
    Was fällt da an Gebühren an. Als Privatperson zahlen wir natürlich Rundfunktbeiträge.

    1. Oliver Lehne

      Hallo, es wird sich in diesem Fall um eine weitere Betriebsstätte handeln, für die ein Drittelbeitrag (aktuell 5,83 Euro) zu entrichten ist. Sollte das Ferienhaus unterteilt sein in zum Beispiel 2 Ferienwohnungen, so wäre die erste Fewo beitragsfrei, ab der zweiten fällt dann auch ein weiterer Drittelbeitrag in Höhe von 5,83 an.

  39. Padurariu.

    Hallo. Ich und eine arbeitskolege wohnen in einen ferienwohnung und kommen rechnungen fur das ferhnsehen die uns nicht gehort (Zdf.Ard…) mussen wir das geburen zahlen??? Oder hausbezitzer soll das zahlen..

    1. Oliver Lehne

      Hallo, bei einer Feriewohnung mit herkömmlicher Nutzung ist der Vermieter beitragspflichtig. Ich Frage mich warum Sie die Rechnung bekommen (?) Dies ist ja nur möglich, wenn Sie Ihren Wohnsitz dort angemeldet haben. Wenn Sie viele Monate dort wohnen, könnte es sich auch um ein herkömmliches Mietverhältnis halten, bei dem Sie und nicht der Vermieter beitragspflichtig ist.

  40. C. Guinet-Koch

    Wir haben eine Ferienwohnung, die nicht an unserem Wohnort sich befindet. Sie wird nur zeitweise vermietet an Feriengäste ( Mai bis Oktober nicht kontinuierlich). Was für Rundfunkbeitrag kommt auf uns zu. Wir benutzen sie nicht selber.

    1. Oliver Lehne

      Hallo,
      in Ihrem Fall würde ich versuchen einen saisonalen Betrieb geltend zu machen, wenn Sie nachweisen können, dass das Ferienobjekt diesen längeren Zeitpunkt nicht vermietet wird, können Sie sich von den Beiträgen befreien lassen. Ihre Ferienwohnung ist als eine Betriebsstätte zu werten, für die Sie einen Drittelbeitrag entrichten müssen. Viele Grüße – Oliver

  41. Mike

    Hallo,

    gelten die o.a. Regelungen auch, wenn ich als Eigentümer ganzjährig an meinen Vater (1. Wohnsitz dort) vermiete?
    Danke und Grüße,
    Mike

    1. Oliver Lehne

      Hallo Mike,
      wenn Ihr Vater dort seinen 1. Wohnsitz meldet, ist die Nutzung eine ganz herkömmliche Mietsituation. Die Regelungen für Ferienwohnungen sind dann nicht anzuwenden. Ihr Vater zahlt, wie jeder andere auch, einen gewöhnlichen Rundfunkbeitrag für seinen Haushalt.

  42. Andrea

    „das erste FeWo Objekt ist auch i d Situation beitragsfrei“…Wir haben ein vermietetes Ferienobjekt an der Nordsee, was wir hin u wieder auch selber nutzen. Sonst haben nur Wohnungseigentum in dem wir selbst wohnen. Also fallen keine Gebühren an? Gibt es einen entsprechenden Paragraphen? Vielen Dank für die Informationen!!!

    1. Oliver Lehne

      Hallo Andrea,
      die vermietete Ferienwohnung stellt auch eine Betriebsstätte dar, da Ihr dort nicht selbst im Gebäude wohnt. Es wird dann ein Drittel-Beitrag (aktuell 5,83 Euro) für die Betriebsstätte erhoben. Die erste Ferienwohnung, die dieser Betriebsstätte zugehörig ist, ist aber beitragsfrei. Diese Infos finden Sie natürlch auch auf der Website des Beitragsservice.

  43. Burgard

    Und wenn ich das selbstgenutzte Ferienhaus nur hin und wieder an Verwandte u.ä. vermiete ?

    1. Oliver Lehne

      Hallo Burgard,
      du sprichst vom „selbstgenutzten“ Ferienhaus! Wenn du nur selten oder hin und wieder an Bekannte oder Familie vermietest, stellt Dein Ferienhaus keine „vermietete“ Ferienimmobilie dar. Dann sprechen wir wohl eher von einem „Zweitwohnsitz“. Hierfür müsste ein ganzer Rundfunkbeitrag geleistet werden (derzeit 17,50 Euro). Wenn es aber eine nicht selbstgenutzte und zur Vermietung stehende Ferienimmobilie darstellt, dann wäre dies eine „Betriebsstätte“, für die vermutlich je nach Spezifikation ein Drittelbeitrag (siehe Details im Blogartikel) zu leisten wäre (derzeit 5,83 Euro). Viele Grüße – Oliver

  44. Patrick

    Wie ist folgende Konstallation zu sehen: man mietet in einem anderen Ort ein Haus an und vermietet es als Ferienhaus für Verwandte. Ist dann das gemietete und an Verwandte vermietete Ferienhaus beitragspflichtig?
    Die verwandten Personen leben ansonsten in einem ersten Haus zusammen und zahlen nur einmal Gebühren.

    1. Oliver Lehne

      Hallo Patrick,
      danke für deine Frage.
      Wesentlich für die Definition der Beiträge ist die Tatsache, dass sie selbst nicht dort wohnen und dieses Objekt als Ferienobjekt vermieten. Für die Bemessung ist es nicht relevant ob es sich um Verwandte oder andere Personen handelt. In ihrem Fall ist das Ferienhaus als Betriebsstätte zu werten. Sie zahlen dann zusätzlich zu ihrem Rundfunkbeitrag für ihren eigenen Haushalt in Höhe von 17,50 Euro einen weiteren Beitrag für eine Betriebsstätte in Höhe von aktuell 5,83 Euro.

  45. Andreas

    Danke für den Artikel. Das ist gut zu wissen, dass bei Vermietung kein weiterer Rundfunkbeitrag geleistet werden muss.

    1. Jann Uphoff

      Hallo Oliver,
      ich vermiete ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen. Wohnung 1 ist vermietet der Mieter zahlt 17,50 Euro GEZ Gebühren. Wohnung 2 ist eine Ferienwohnung. Welche GEZ Gebühren sind zu entrichten?
      Viele Grüße Jann

      1. M. Schönberger-Lantzberg

        Ich habe eine Ferienwohnung im Schwarzwald. Ich versuche diese immer wieder zu vermieten, habe aber leider bis jetzt für eine Woche die Wohnung vermieten können. Sie steht somit überwiegend leer. Muß ich trotzdem den Beitrag bezahlen.?

        1. Oliver Lehne

          Hallo Wili, ich nehme an die Wohnung ist nicht in einem Haus, in dem du bereits einen Rundfunkbeitrag bezahlst. Wenn dem so ist, dann musst für die Betriebsstätte einen Drittel-Rundfunkbeitrag leisten, ein weiterer Beitrag für die erste/eine angehörige Ferienwohnung entfällt aber.

          Kurze Frage: Eine Woche Auslastung nur? Ich glaube wir sollten uns mal unterhalten!

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