Die Endreinigung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist in den vergangenen Jahren Thema in vielen Veröffentlichungen und Presseartikeln gewesen. Auch Unterkunftsportale, sowie Vermittler von Ferienunterkünften weisen ihre Vermieter vielerorts darauf hin, dass das Ausweisen einer Endreinigung als zwangsweise Kostenpauschale wettbewerbswidrig ist und dass man sich im schlimmsten Fall eine kostenpflichtige Abmahnung einhandelt. Hier erfährst du, auf was du als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Feriehauses achte musst. In kurz: Halte dich an die Regeln!
Az. I ZR 291/89 § 1 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV 1985, (BGH, Urteil vom 06.06.1991)
Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung vermietet, muss in den Preisangaben die PAngV „Preisangabenverordnung“ beachten und darf die Endreinigungsgebühr nicht als zusätzliche Kostenpauschale im Mietvertrag ansetzen, sofern der Mieter nicht die Wahl hat, ob er das Ferienobjekt reinigen lassen möchte oder ob er die Reinigung selbst vornehmen möchte.
In der Praxis ist dies natürlich nur sehr schwierig umsetzbar, denn das Sauberkeitsbefinden ist so vielseitig, wie die Menschen eben sind. Darum geht es aber gar nicht!
Die PAngV dient auch in diesem Fall dem Verbraucher und der Preisklarheit. Das Ausweisen einer festen Endreinigungspauschale ist daher unzulässig.
Du hast verschiedene Möglichkeiten die Endreinigungsgebühr im Rahmen deiner Preisgestaltung richtig darzustellen:
Beispiele – Endreinigungspauschale in den Preisangaben:
Ferienhaus A: Wochenpreis: 350 Euro zzgl. 40 Euro Endreinigung
(falsch und wettbewerbswidrig, abmahnfähig)
Ferienhaus B: Wochenpreis: 390 Euro inkl. Endreinigung
(richtig, wettbewerbskonform)
Ferienhaus C: 1 Tag: 90 Euro (ink. Endreinigung) jeder weitere Tag: 50 Euro
(richtig, wettbewerbskonform)
Ferienhaus D: Tagespreis: 50 Euro Endreinigung optional: 40 Euro
(richtig, wettbewerbskonform)
Halte dich nicht nur bei den Endreinigungskosten an die PAngV - auch wenn man immer noch viele Ferienhaus– Ferienwohnungsangebote mit falschen Angaben in Bezug auf die Endreinigung, Kostenpauschalen oder auch Saisonzeiten findet, heißt dies nicht, dass du genauso vorgehen solltest. Richtige Preisangaben machen dein Beherbergungsangebot ganz "klar" attraktiver und die Preisklarheit dient dem Interessentengewinn. Hältst du dich an die Regeln, musst du auch nicht mit einer Abmahnu g rechnen.
Lies unseren aktuellen Blogbeitrag zum Thema Preisangabenverordnung für Vermieter und auf was du als Vermieter eines Ferienobjekts bei deinen Preisangaben achten musst.
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Hallo Ralf, da hier ein Endpreis angegeben wird (Betrag), ist dies konform. VG Oliver
Hallo, eine Preisangabe des Vermieter nach folgendem Format wäre nicht konform? Buchung 01.05-5.04 Anzahlung_____200.00 € Basispreis_____900.00 € Reinigungsgebühr_____150.00 € __________________________________ Betrag_____1050.00 €
Hallo Sven, sofern ein Endpreis kommuniziert wurde, in dem die Endreinigung und andere nicht optionale Posten nicht enthalten sind, wäre das so vermutlich nicht zulässig, entspricht also nicht der Preisangabenverordnung. VG Oliver
Hallo Oliver, wir haben folgendes Angebot entdeckt. Objektpreis 6 Übernachtungen Zeitraum 01.04.2024 - 07.04.2024 330,00€ einmalige Nebenkosten Endreinigung55,00€ einmalige Nebenkosten Agenturpauschale29,00€ optionale Leistungen0,00€ Gesamtsumme414,00€ Müssten nicht hier auch diese Pauschale und die Reinigung im Preis, der bei Zeitraum steht enthalten sein? Denn beides ist nicht optional. Freue mich auf Antwort Viele Grüße Sven
Hallo Gustav, wenn du bei Airbnb eine Endreinigung angegeben hast, dann wird diese in den Endpreis einberechet, sodass der Buchende zu einem Preis inklusive Endreinigung bucht. Das ist komform mit der <a href="https://www.erfolgreicher-vermieten.de/preisangabenverordnung-ferienwohnung/">Preisangabenverordung</a>. Viele Grüße - Oliver
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