In Österreich muss jeder Nutzer von Rundfunktechnologien auch Rundfunkgebühren bezahlen. Davon betroffen sind natürlich auch Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die zur Meldung beim GIS verpflichtet sind.

Das österreichische Rundfunkgebührengesetz (RGG, BGBl. I Nr. 159/1999) regelt, in welcher Höhe GIS-Gebühren für den Betrieb von Emfangsgeräten in Ferienimmobilien zu entrichten sind.

GIS Gebühren Info Service

Rundfunkgebühren in Österreich

Grundsätzlich kann man sagen, das jeder, der ein Gerät besitzt, das den Empfang von Rundfunk oder Fernsehen ermöglicht, dieses melden und Rundfunkgebühren bezahlen muss. Als meldepflichtige Geräte gelten außer den klassischen Fernsehern und Radios auch Computer und Tablets mit DVB-T-Stick, TV-oder Radio-Karte und Geräte mit Empfang über Satelliten TV oder Kabel TV. Die Gebühren werden vom GIS (Gebühren Info Service), einer 100prozentigen Tochtergesellschaft des ORF, eingezogen und auch verteilt.

Je nach Bundesland fällt der Beitrag unterschiedlich aus, von 19,78 Euro (TV & Radio) in Vorallberg und Oberösterreich bis zu 25,18 EUR (TV & Radio) in der Steiermark (Stand 09/2015). Rund 3,3 Millionen gebührenpflichtige Teilnehmer gibt es in Österreich und das Transaktionsvolumen der GIS betrug 2015 insgesamt 862,3 Millionen.

Rundfunkgebühren im Monat in Euro nach Bundesländern

 Bundesland

Fernsehen
inkl. Radio

Radio

Kärnten

24,88 €

7,18 

Niederösterreich

24,88 €

7,18 

Burgenland

22,48 

6,48 

Vorarlberg

19,78 

5,78 

Salzburg

24,48 

7,38 

Steiermark

25,18 

7,28 

Wien

24,88 

7,18 

Tirol

23,28 

6,78 

Oberösterreich

19,78 

5,78 

Für Ferienimmobilien gilt, dass die Beiträge immer jährlich zu entrichten sind, Privatpersonen können hingegen zwischen jährlicher, halbjährlicher oder zweimonatlicher Zahlung wählen. Die Anmeldung zur Rundfunkabgabe ist online möglich, Formulare gibt es aber auch in Gemeindeämtern, Bezirksämtern, Servicestellen der Städte oder bei den Raiffeisenbanken.

Besonderheiten bei den GIS-Gebühren für Ferienimmobilien

Auch für die Ferienwohnung oder das Ferienhaus muss eine Meldung abgegeben werden. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Geräte genutzt werden, die Gebühr wird pro Ferienwohnung (abgeschlossene Einheit) oder Ferienhaus fällig. Für Hotels und Pensionen muss ebenfalls eine ganzjährige Meldung getätigt werden, unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte in den einzelnen Zimmern. Wenn du als Vermieter von Apartments oder Ferienwohnungen eine Konzession für gewerbliche Beherbergungsbetriebe besitzt, gelten für dich die gleichen Regelungen wie für Hotels und Pensionen. Dies bedeutet, dass eine jährliche Meldung unabhängig von der Anzahl der betriebenen Geräte fällig wird.

GIS Gebührenbescheid
Rundfunkempfangsanlagen in Ferienimmobilien sind gebührenpflichtig

Noch zu erwähnen ist, dass wenn du als Besitzer von mehreren Ferienwohnungen oder Apartments im gleichen Objekt eine eigene Wohnung nutzt, für diese immer auch eine extra Meldung erfolgen muss. Dies gilt auch, wenn eine Wohnung zum Beispiel von einem Verwalter, Geschäftsführer oder dem Hausmeister genutzt wird.

Umgekehrt ist es bei der Vermietung von einzelnen Privatzimmern innerhalb eines Objekts (Einfamilienhaus, Bauernhof o.ä.) so, dass die GIS-Gebührenpflicht nur einmalig gilt, also für das Ensemble, wie bei einer Meldung für den Privathaushalt. Dies gilt immer dann, wenn es sich nicht um mehr als 10 vermietete Zimmer handelt. Wenn innerhalb des Hauses allerdings mehrere Zimmer zu einem Apartement oder Ferienwohnung zusammengefasst sind, sich Ferienzimmer in einem Anbau oder zum Beispiel räumlich getrennt im Dachgeschoss befinden, ist wiederum eine eigene Meldung und Gebühr erforderlich.

Im Zweifelsfalle kannst du dich von der für deinen Standort zuständigen Stelle der GIS oder auch online auf dessen Internetseite im Chat beraten lassen. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass du dich mit der Materie befasst und deiner Meldepflicht nachkommst, sonst drohen durchaus teure Verwaltungsstrafen.

Ausnahmen für den Saisonbetrieb

Grundsätzlich sind Rundfunkgeräte auch in allen nur temporär genutzten Immobilien melde- und gebührenpflichtig. Darunter fallen Ferienwohnungen genauso wie Zweitwohnungen oder Wochenendhäuser. Wenn die Ferienwohnung nur saisonal genutzt wird, kann aber eine so genannte „eingeschränkte Meldung“ abgegeben werden. In diesem Formular können der Zeitraum der Nutzung der Wohnung und somit der Geräte angegeben und entsprechend nur für diesen Zeitraum GIS-Gebühren bezahlt werden. Allerdings ist hier die Untergrenze auf vier Monate festgelegt.

Mein Fazit zur GIS

Als Ferienwohnungsvermieter in Österreich komme ich mit mehreren Ferienwohnungen als nicht gewerblicher Beherbergungsbetrieb leider schnell in die Situation für jede Einheit eine volle Gebühr leisten zu müssen. Das ist im Vergleich zu den deutschen Rundfunkbeiträgen richtig teuer. Es führt dennoch keim Weg daran vorbei!

Echtes Experten Know-how direkt in dein Postfach:
Erhalte wertvolle Tipps & Tricks für die Vermarktung deiner Ferienunterkunft
Dir gefällt der Inhalt? Dann teile ihn gerne!

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Evi Bär

    Ich habe auch 2 Ferienwohnungen, die sind max. 2 Monate ausgelastet, ich muss trotzdem für 4 Monate bezahlen, ORF habe ich auch keinen, also reine Abzocke

  2. alois

    habe mehrere Wohnungen und muss für jede Einheit zahlen. Habe jedoch zu 95 % ausländische Gäste, denen der ORF am A…. vorbei geht.
    Bin nicht gegen (vertretbare und leistbare) Rundfunkgebühren, die momentane Regelung ist aber sittenwidrig und eine Frechheit. Ich glaube der neunmalgscheide Armin Wolf würde dies ebenfalls konstatieren.

  3. Reinhold Eberle

    Können sie mir bitte mitteilen, aus welchem Grund in Österreich die Gebühren – auch für Ferienwohnungen- um so vieles teurer sind wie in Deutschland?

    Ist es der Aufwand der Rundfunkanstalten, die Verwaltung oder sind es ggf. die eigenen Produktionen?

    Vielen Dank für die Antwort.

    1. Oliver Lehne

      Hallo Reinhold,
      das ist nicht so einfach zu beantworten und die Gründe liegen im Detail, denn die Gebühr setzt sich anders zusammen als in Deutschland und besteht aus verschiedenen Posten wie: Programmentgeld, Radio-Fernesehgebühr, Kunstförderungsbeitrag, Einhebungsvergütung etc. Das Einhebeverfahren findet in Deutschland durch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt selbst statt. In Österreich wiederum ist eine beauftragte Gesellschaft zuständig, die sich dies auch durch eine Vergütung bezahlen lässt. Die Bundesländer in Österreich können auch selbst eine eigene Landesabgabe definieren und deren Verwendungszweck selbst bestimmen, hierraus resultiert auch der unterschiedlich erhobene Betrag in den einzelnen Bundesländern Österreichs, während in Deutschland ein landesweit einheitlicher Beitrag erhoben wird…. und dann muss man eben auch sagen, sind die Gebühren auch anders bemessen.

  4. Franz

    Warum sollte denn mit einem Computer/Tablet mit DVB-T Stick GIS Gebühren zahlen, wenn DVB-T ja angeblich Ende 2016 abgeschaltet wurde? Somit ist der DVB-T Stick kein Empfangsgerät mehr. Oder liege ich da falsch?

    1. Oliver Lehne

      Hallo Franz,
      nach meinem Kenntnisstand haben noch nicht alle Bundesländer in Österreich umgestellt. Ich würde aber auch sagen: Aus dem alten Antennenempfang DVB-T wird der neue Nachfolgestandard: DVB-T2 und dann dürfte ebend dieser relevant sein.

Schreibe einen Kommentar