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Stand: Januar 2026 – Beitragssätze aktuell geprüft
Viele Vermieter suchen noch nach „GEZ für Ferienwohnung“. Gemeint ist heute der Rundfunkbeitrag. Gerade bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern herrscht häufig Unsicherheit.
Muss ich zahlen?
Gilt der volle Beitrag?
Was passiert bei mehreren Objekten?
Hier bekommst du eine verständliche und praxisnahe Einordnung.
Kurzantwort:
Der private Rundfunkbeitrag beträgt aktuell
18,36 € pro Monat.
Für vermietete Ferienwohnungen gelten jedoch Sonderregeln.
Wenn du deine Ferienimmobilie ausschließlich privat nutzt, gilt sie als Zweitwohnung.
In diesem Fall wird ein weiterer voller Rundfunkbeitrag fällig.
Typische Beispiele:

Sobald du deine Ferienwohnung an Gäste vermietest, gilt sie beitragsrechtlich als Betriebsstätte.
Hier greift die sogenannte Drittelbeitragsregelung.
Das bedeutet:
Befindet sich die Ferienwohnung im selben Haus oder auf demselben Grundstück wie dein privater Wohnsitz:
Typischer Fall: Einliegerwohnung.
Liegt deine Ferienimmobilie an einem anderen Standort, wird sie als eigene Betriebsstätte gewertet.
Auch hier gilt:
Du wohnst im Einfamilienhaus und vermietest eine Einliegerwohnung.
Ergebnis:
Keine zusätzliche Zahlung – die erste Einheit ist beitragsfrei.
Ergebnis:
Ergebnis:
Die folgende Tabelle zeigt typische Beispiele aus der Praxis und welche Rundfunkbeiträge für Vermieter von Ferienwohnungen anfallen können.
Mit steigender Anzahl der Einheiten wird deine Vermietung organisatorisch stärker als unternehmerische Tätigkeit bewertet.
Relevant sind:
Die Plattform spielt keine Rolle.
Ob Airbnb oder eigene Website:
entscheidend ist die Einordnung als Betriebsstätte.
Da das Thema unter Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern so gefragt ist, habe ich alle wichtigen Aspekte zum Rundfunkbeitrag, dessen Höhe und die Besonderheiten für Ferienimmobilien in einem Video erklärt. Schau gerne rein:
Bitte beachte dabei: Dieses Video berücksichtigt noch die Beitragshöhe bis 20. Juli 2021.
Der Rundfunkbeitrag ist ein kleiner, aber verpflichtender Bestandteil der Ferienvermietung. Lese auch meinen Artikel zm Thema Gema-Gebührenpflicht bei Ferienwohnungen. Viele weitere Tipps gibt es natürlich im Vermieterguide.
Ob für eine Ferienwohnung Rundfunkbeitrag anfällt, hängt davon ab, ob sie privat genutzt oder vermietet wird. Bei Vermietung gilt die Betriebsstättenregelung, bei der die erste Einheit häufig beitragsfrei bleibt.
Der private Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 € pro Monat. Bei vermieteten Ferienwohnungen fällt in vielen Fällen nur ein Drittelbeitrag von derzeit 6,12 € pro Monat an.
Ja. Der Rundfunkbeitrag ist geräteunabhängig. Ob Fernseher, Radio oder Internet vorhanden sind, spielt keine Rolle.
Ja. Bei vermieteten Ferienwohnungen ist die erste Einheit pro Betriebsstätte in der Regel beitragsfrei. Erst ab der zweiten Einheit fällt der Drittelbeitrag an.
Ja. Die Beitragspflicht hängt nicht von der tatsächlichen Nutzung ab. Nur bei einer nachweisbaren Stilllegung über mehrere Monate kann eine Befreiung möglich sein.
Die Plattform spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein, ob die Unterkunft als Betriebsstätte gilt.
Ja. Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Ferienwohnung beim Beitragsservice anzumelden, wenn eine Beitragspflicht besteht.
Die erste Ferienwohnung ist meist beitragsfrei. Jede weitere Einheit kostet derzeit einen Drittelbeitrag von 6,12 € pro Monat.
Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei nachweisbarer Stilllegung über mehrere Monate.
Bei Nichtanmeldung oder Nichtzahlung können Mahnungen, Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen folgen.
Ja. Ferienhäuser werden beitragsrechtlich wie Ferienwohnungen behandelt. Entscheidend ist auch hier die Nutzung und Einstufung als Betriebsstätte.
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Hallo Christine, maßgeblich ist die definierte Nutzungsart. Wennn ihr dort einen Zweitwohnsitz angemeldet habt, so sollte der entsprechende Beitrag für einen Zweitwohnsitz herhalten müssen. Ist die Wohnung als Ferienwohnung definiert, fällt vermutlich ein Beitrag für eine Betriebsstätte an zu der die erste Ferienwohnung beitragsfrei ist. Viele Grüße - Oliver
Wir sind in die Schweiz verzogen, als erster Wohnsitz, besitzen aber noch unser Haus in Deutschland welches wir immer wieder mal als Ferienwohnung nutzen. Das Haus gehört bereits unserer Tochter, wir besitzen das Nießbrauchsrecht. Freunde unserer Tochter machen auch in dem Haus in den Monaten August/September Urlaub, unentgeltlich. Welcher Beitrag muß bezahlt werden?
Hallo Sigrid, die beiden führen dann gemeinsam einen Haushalt, es muss dannn auch nur ein Beitrag gezahlt werden. Einer müsste dann bezahlen und der andere sollte Kontakt mit dem Beitragsservice aufnehmen und darauf hinweisen, dass der Haushalt bereits einen Beitrag unter der Beitragsnummer: XXX leistet. Viele Grüße - Oliver
Hallo Oliver, bisher hatten wir nur Feriengäste und Monteure und wir haben keinen Rundfunkbeitrag für die FW gezahlt. Die Beiden sind auf der Suche nach einer Wohnung und als Übergang bei uns, also denke ich es ist immer noch eine Ferienwohnung. Sie müssen sich ja irgendwo in Deutschland anmelden. Müssen denn jetzt Beide den vollen Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl es nur eine Wohnung ist ? Lieben Gruß Sigrid


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