2. Das Ferienobjekt wird vermietet
Die Regelung zum Rundfunkbeitrag für vermietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser sieht dagegen Folgendes vor:
“Sie haben Hotel- und Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen, die Sie an Dritte vermieten? Die Beitragshöhe berechnet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge pro Betriebsstätte. Das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung je zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung zahlen Sie einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro.“
Hier wird dann nochmals in Betriebsstätten auf dem Grundstück des Vermieters und außerhalb des privaten Wohnsitzes unterschieden:
Ferienwohnungsvermietung ohne weitere Betriebsstätte
Befindet sich die Ferienwohnung im selben Haus oder im Gebäudekomplex auf demselben Grundstück, auf dem auch der Vermieter seinen privaten Haushalt führt, so ist der private Haushalt als Betriebsstätte zu sehen. Für diese wird aber kein Beitrag erhoben, da bereits ein Beitrag für den Privathaushalt geleistet wird. Die erste Ferienwohnung ist auch hier immer beitragsfrei, erst ab der zweiten zu vermietenden Einheit wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe eines Drittelbeitrages von 6,12 Euro für jede weitere Ferienwohnung erhoben.
Ferienwohnungsvermietung mit Betriebsstätte
Befindet sich die zu vermietende Ferienwohnung nicht in dem Haus, in dem du selbst auch privat wohnst, sondern irgendwo anders in Deutschland, handelt es sich um eine Betriebsstätte. Wenn du dort keine oder höchstens 8 Mitarbeiter beschäftigst – dies dürfte zu 99 % unter meinen Lesern zutreffend sein –, so zahlst du auch für diese Betriebsstätte einen weiteren Rundfunkbeitrag in Höhe eines Drittelbeitrages von 6,12 Euro. Das erste Ferienobjekt ist in dieser Vermietungssituation ebenfalls beitragsfrei. Für jede weitere Ferienwohnung, die dieser Betriebsstätte zugehörig ist, wird dann ein weiterer Drittelbetrag in Höhe von 6,12 Euro erhoben.
Wie kann ich als Vermieter den Rundfunkbeitrag für Ferienwohnung oder Ferienhaus anmelden?
Die Anmeldung für den Rundfunkbeitrag für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus ist eigentlich ganz einfach: Du kannst deine Betriebsstätte online registrieren und dann den Beitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat entrichten. Nutze dafür einfach das folgende Formular:
Betriebsstätte anmelden. Beachte, dass du als Vermieter grundsätzlich für die Anmeldung und Zahlung verantwortlich bist – es sei denn, deine Ferienwohnung ist aufgrund bestimmter Kriterien beitragsfrei. Stelle also sicher, dass du alle Voraussetzungen erfüllst und den Rundfunkbeitrag auch für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus ordnungsgemäß entrichtest, um mögliche Konsequenzen bei Nichtzahlung zu vermeiden. Mit einer korrekten Anmeldung sorgst du dafür, dass deine Ferienwohnung legal betrieben wird und auch deine Gäste von den Vorteilen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks profitieren können.
Was passiert bei Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags für Ferienwohnungen und Ferienhäuser?
Solltest du den Rundfunkbeitrag für deine Ferienwohnung oder Ferienhaus nicht ordnungsgemäß zahlen, können vor allem finanzielle Konsequenzen drohen. Der Beitrag ist, wie wir gesehen haben, verpflichtend und wird auch für Ferienimmobilien fällig. Sollte die Zahlung ausbleiben, kann der Beitragsservice entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dies kann zu Mahnungen und letztendlich zu rechtlichen Schritten führen. Eine fristgerechte Zahlung erspart dir also in jedem Fall Ärger!
Ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser möglich?
Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise wenn die Ferienwohnung dauerhaft nicht vermietet ist oder ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Eine Besonderheit ergibt sich außerdem, wenn deine Ferienunterkünfte nicht ganzjährig vermietet werden können, du also einen Saisonbetrieb hast. Schon zu GEZ-Zeiten konnte man sich von den Gebühren freistellen lassen, wenn ein Betrieb über einen längeren Zeitraum schließt. Solltest du die Vermietung deiner Ferienwohnungen oder Ferienhäuser über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten einstellen (beispielsweise über die Wintermonate), so kannst du dich von den Rundfunkbeiträgen für diesen Zeitraum freistellen lassen. Wichtig ist: Du musst die Schließung von öffentlicher oder amtlicher Stelle nachweisen können. Weitere Informationen dazu erhältst du auf der
Webseite des Beitragsservice für Institutionen und Unternehmen.
Unser Video zum Thema Rundfunkbeitrag für Ferienimmobilien
Da das Thema unter Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern so gefragt ist, habe ich alle wichtigen Aspekte zum Rundfunkbeitrag, dessen Höhe und die Besonderheiten für Ferienimmobilien in einem Video erklärt. Schau gerne rein:
Wir sind in die Schweiz verzogen, als erster Wohnsitz, besitzen aber noch unser Haus in Deutschland welches wir immer wieder mal als Ferienwohnung nutzen. Das Haus gehört bereits unserer Tochter, wir besitzen das Nießbrauchsrecht. Freunde unserer Tochter machen auch in dem Haus in den Monaten August/September Urlaub, unentgeltlich.
Welcher Beitrag muß bezahlt werden?
Hallo Christine,
maßgeblich ist die definierte Nutzungsart. Wennn ihr dort einen Zweitwohnsitz angemeldet habt, so sollte der entsprechende Beitrag für einen Zweitwohnsitz herhalten müssen. Ist die Wohnung als Ferienwohnung definiert, fällt vermutlich ein Beitrag für eine Betriebsstätte an zu der die erste Ferienwohnung beitragsfrei ist. Viele Grüße – Oliver
Hallo Oliver,
wir vermieten eine Ferienwohnung mit 2 Schlafzimmern im Erdgeschoss unseres selbst genutzten Hauses.
Bisher hatten wir nur Feriengäste oder Monteure mit einem Wohnsitz in Deutschland und haben für die FW keinen Rundfunkbeitrag gezahlt.
Jetzt haben wir 2 Mieter aus Albanien mit Arbeitserlaubnis, die sich bei uns angemeldet haben, sie sind auf Wohnungssuche.
Sie haben beide ein Schreiben vom Beitragsservice wegen den Rundfunkbeiträgen bekommen.
Muss jetzt jeder den vollen Beitrag zahlen, obwohl sie in einer Ferienwohnung wohnen ?
Auf die Antwort bin ich gespannt. Schon mal vielen Dank.
Sigrid
Hallo Sigrid,
wenn die beiden einen Bescheid bekommen haben,
kann sich dieser theoretisch nur auf deren Erst- beziehungsweise Zweit-Wohnsitz oder Betriebsstätte in Deutschland beziehen und damit habt ihr wiederum nichts zu tun, denn die beiden haben in eurer Ferienwohnung ja keinen Wohnsitz, oder? Wenn doch, dann sieht es anders aus und dann ist auch klar warum Eure Gäste Post vom Beitragsservice bekommen haben. In diesem Fall müssen Sie vermutlich zahlen, denn sie sind mit einem „Wohnsitz“ oder „Zweitwohnsitz“ eben beitragspflichtig! Für Euch ergibt sich aber dannn eine ganz andere Fragestellung: Ist Eure Ferienwohnung dann überhaupt eine Ferienwohnung, wenn jemand ganz herkömmlich dort wohnt und nicht wie in der Ferienwohnung üblich, nur vorrübergehend (Nutzungsart). Das passt nicht zusammen! Lieben Gruß – Oliver
Hallo Oliver,
bisher hatten wir nur Feriengäste und Monteure und wir haben keinen Rundfunkbeitrag für die FW gezahlt.
Die Beiden sind auf der Suche nach einer Wohnung und als Übergang bei uns, also denke ich es ist immer noch eine Ferienwohnung. Sie müssen sich ja irgendwo in Deutschland anmelden.
Müssen denn jetzt Beide den vollen Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl es nur eine Wohnung ist ?
Lieben Gruß
Sigrid
Hallo Sigrid,
die beiden führen dann gemeinsam einen Haushalt, es muss dannn auch nur ein Beitrag gezahlt werden. Einer müsste dann bezahlen und der andere sollte Kontakt mit dem Beitragsservice aufnehmen und darauf hinweisen, dass der Haushalt bereits einen Beitrag unter der Beitragsnummer: XXX leistet. Viele Grüße – Oliver
DANKE und lieben Gruß
Sigrid
Moin,
aus aktuellem Anlass bin ich auf diese Diskussion gestossen, und habe folgende Konstellation:
– Haus plus Fewo im DG plus Bungalow auf selbem Grundstück, per Mauer mit Haus verbunden 😉
– dafür wurden zweimal Rundfunkbeitrag berechnet
– nun ist das Haus vererbt worden, man solle alles neu anmelden.
– Fewo im Haus wird (schon seit ca. 2 Jahren) bis auf weiteres *nicht* mehr vermietet und nur noch als Kinder-Besuchszimmer genutzt
– Bungalow wird von externer Agentur vermarktet und ab Fruehjahr im Folgejahr wieder vermietet, über Winter keine Vermietung
Die Fragen dazu:
– mMn ist nur *ein* Rundfunkbeitrag fällig, denke ich richtig?
– wie beantragt/meldet man das beim Rundfunkservice am besten?
Danke für Eure Tips!
Hallo Chris,
wenn der Bungalow keine eigene Adresse besitzt und unter der selben läuft wie das Haus, würde ich den Bungalow vielleicht auch als „Anbau“ bezeichnen. Dann sehe ich gute Chancen nur einen Beitrag leisten zu müssen. Anträge bekommst du online auf der Website des Beitragsservice von ARD ZDF & Deutschlandradio (ist im Blogartikel verlinkt). Viele Grüße – oliver
Lieben Gruß – oliver
Ich vermiete seit 20 Jahren in unserem eigenen Haus, im Erdgeschoss eine Ferienwohnung, die ausschließlich nur von Gästen genutzt wird. Somit habe ich 20 volle Jahre GEZ Gebühren bezahlt. Erst im letzten Herbst las ich im Internet von dieser Beitragsbefreiung. Ich schrieb die GEZ an und bat um die sogenannte Befreiung.
Durch Corona konnte ich mehr als 12 Monate nicht vermieten. Aus diesem Grund, stellte ich eine Aussetzung der GEZ Gebühren für die Ferienwohnung. Erst nach 3 Anläufen , wurde mir dies bewilligt, bzw verrechnet.
Die GEZ frug mich, wie viele Zimmer sich in der Ferienwohnung befinden. Ich schrieb, dass in der Ferienwohnung sich 2 Schlafzimmer, mit je 2 Betten befinden. Wohlgemerkt in dieser einer Ferienwohnung, denn ich habe nur eine im Haus, keine weitere. Plötzlich schrieb mir die GEZ, ich hätte eine Ferienwohnung und 2 Gästezimmer. Sie haben mir praktisch einen Strick daraus gedreht, obwohl sich bei mir nichts verändert hat. Dieselbe Anschrift = eine Ferienwohnung ( im Internet einsehbar für jedermann, auch die GEZ ). Wir entrichten den vollen Betrag für unsere Wohnung, die sich oben im Haus befindet. Ich hatte im Dezember eine Anwältin mit hinzugezogen, die man jedoch vergessen kann. Sie schrieb mir, dass die GEZ eine öffentliche Behörde sei und ich den Beitrag zahlen muss.
Denn ich erhielt vorige Woche ein Schreiben, indem die GEZ mir mit der Zwangsvollstreckung droht, wenn ich nicht umgehend den Beitrag plus Mahngebühren, bezahle.
Darauf hin rief ich bei der GEZ an und versuchte dieses Missverständnis, welches die GEZ verursacht hat, zu klären. Die Dame dort machte es hochkompliziert, dabei hat sich bei mir seit 20 Jahren nichts geändert.
Doch ich bekomme einfach keine weitere Antwort von der GEZ. Das Ganze hatte ich wieder schriftlich eingereicht. Sie warten solange, bis das Quartal nächste Woche zu Ende geht, um mich dann zwangs zu vollstrecken. Es ist unfassbar, wie stur und dumm = unwissend sich die GEZ stellt, nur damit sie bei mir doppelte Beträge weiterhin kassieren kann.
Selbst die Anwältin kam nicht weiter, bzw sie riet mir, dass ich zahlen soll. Ich frage mich, warum ich mir eine Anwältin genommen habe, die mir nicht helfen kann, oder will.
Nun frage ich Sie, was ich tun soll, denn ich bin mit meinen Nerven am Ende.
hallo liebe Liane,
tja, was soll ich sagen, aber erst mal eine Tatsache bzw. Frage vorweg.
Du vermietest in den selben Haus, in dem du wohnst nur eine Ferienwohnung? Es gab keine Prüfung vor Ort?
Soweit ich das als Vermieter beurteile bedeutet dies, dass du gar keine Beiträge für deine Ferienwohnung leisten must, sondern lediglich den allgemeinen Rundfunkbeitrag, denn nur „eine“ Ferienwohnung ist in dieser Konstellation beitragsfrei (wenn du im selben Haus wohnst und bereits den herkömmlichen Beitrag für deinen Haushalt/Wohnsitz leistest).
Ich kann dir nur raten schnell einen vermutlich anderen Rechtsbeistand zu suchen, denn ganz offensichtlich ist es maßloses Unrecht, das dir wiederfährt.
Meine Anwältin sagte mir, ich müsse zahlen. Die GEZ antwortet weder ihr, noch mir. Seit November läuft nun schon die Sache, bis jetzt haben sie sich nicht gemeldet.
Kein Anwalt nimmt sich der Sache an, ich habe schon etliche Anwälte befragt. Eben weil man bei der GEZ kein Recht bekommt. Besorgen Sie mir einen guten Anwalt, ich werde gerne seine Hilfe in Anspruch nehmen. Die GEZ drängt auf ihr Geld, egal mit welchen Methoden. Es werden sämtliche Briefe und Anträge auf deren Website ignoriert.
Hallo Liane,
das klingt für mich nicht schlüssig. Es ist klar geregelt wer, wann und in welchem Umfang ein Beitrag zu leisten ist. VG Oliver
Hallo Oliver, super das du alles so ausführlich beantwortest.
Ich weiß du hast es schon mehrmals geschrieben,aber ich verstehe es denke trotzdem falsch .
Wenn ich 2 Ferienwohnung vermiete dauerhaft, die nicht in der gleichen Stadt sind, dann zahle ich für die Betriebsstätte 5,83€ und für die 2. Wohnung noch einmal 5,83 € ?
Also insgesamt 11,66€…
Richtig oder?..
Beste Grüße Barbara
Hallo Babara, so sollte es sein. Genau!
Lieben Gruß – Oliver
Ich habe nur eine Fewo an der Ostsee, die über eine Agentur entgeltlich vermietet wird. Ich selbst wohne woanders und entrichte dort für meinen privaten Haushalt 17,50€/Monat. Die Fewo ist als 1. Betriebsstätte anzusehen und stellt somit die 1. FeWo dar, die beitragsfrei ist, weil es ja das erste Ferienobjekt ist?
Oder muss ich für die Betriebsstätte (=Fewo) den reduzierten Beitrag iHv. 5,83€/Monat zahlen und für die darin befindliche FeWo, weil diese das erste Ferienobjekt darstellt, dann nichts? Also insgesamt 5,83€/Monat reduzierter Beitrag nur für die Phantombetriebsstätte?
Viele Grüße und Dankeschön.
Michael
Hallo lieber Michael,
so ist es in meinen Augen richtig, du zahlst 5,83 für die „Phantombestriebsstätte :)“, die erste Fewo ist frei. Also bleibt es bei den 5,83 Euro. LG Oliver
Wir haben einen Bungalow ca. 40 km vom Wohnort entfernt.
Wir nutzen diesen ausschließlich für uns. Müssen wir Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen
Hallo Karin,
das Objekt dürfte dann einem Zweitwohnsitz entsprechen, für den ein zweiter Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu leisten ist. Lieben Gruß Oliver
Hallo Oliver
Wie ist das zu verstehen:
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte Zählweise A
Anzahl 8 Staffel 1
Habe jedoch keine Beschäftigte
Hallo Magret,
die aller wenigsten Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern haben Beschäftigte, daher betrifft dich dies auch nicht und ich gehe in meiner Kalkulation auch davon aus, dass dies eben nicht der Fall ist. Lieben Gruß – Oliver
Hallo zusammen! Ich vermiete auf dem Grundstück meiner verstorbenen Eltern als inzwischen alleiniger Eigentümer von Haus, Grund und Boden sowohl einen kleinen Bungalow als auch eine Ferienwohnung.
Da der Mieter des Bungalows ganzjährig dort wohnt und auch beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist, muss dieser selbst die Gebühren für die GEZ in voller Höhe bezahlen. Für die Ferienwohnung im Haus (mit wechselnden Gästen) bezahle ich als Eigentümer die GEZ für eine Ferienwohnung.
Hallo Elisabeth,
für eine Ferienwohnung im selben Haus, in dem Du wohnst und bereits einen vollen Beitrag leistest, müssen keine weiteren Beiträge für die Fewo entrichtet werden. Die erste Ferienwohnung ist dann frei.
Lieben Gruß – Oliver
Hallo Oliver,
zunächst vielen Dank für die fachkundige Beantwortung der vielen Kommentare.
Ich möchte vor allem meine Erfahrung teilen bzgl. Übergang von Ferienwohnung zu „gewöhnlichem Mietverhältnis“. Dieser Übergang zieht ja einen deutlichen Anstieg der Gebühren nach sich (von 5,xx€ auf 17,xx€) und scheint nur davon abzuhängen, ob der Mieter sich in der Wohnung anmeldet.
Nach meinem Wissen ist der Mieter (theoretisch) verpflichtet, sich nach 2 Monaten anzumelden (oder sofern er einen anderen Wohnsitz in D hat: nach 6 Monaten). Tut er/sie das, wird automatisch auch der normale/hohe Rundfunkbeitrag fällig. Die Anmeldung als Betriebsstätte/Ferienwohnung hilft dann gar nichts mehr (evtl. doppelt gezahlte Beiträge soll ich aber wohl zurückerstattet bekommen). Wenn der gemeldete Gast dann auszieht, muss er/sie sich vom Rundfunkbeitrag abmelden und ich muss wieder eine Betriebsstätte/Ferienwohnung anmelden.
So wurde es mir am Telefon von den Rundfunksbeitrags-Leuten erklärt, und ich nehme an, so würdest Du die Situation auch einschätzen?
Ich habe dummerweise den Mietern eine „alles-inklusive“ Vermietung versprochen, so dass ich diese Mehrgebühren jetzt übernehmen werde. Zukünftig werde ich neue Mieter darauf hinweisen, dass sie sich gerne polizeilich anmelden können, dann aber auch die Rundfunkgebühren entrichten müssen.
Viele Grüße, und danke nochmal für die fachkundige Beratung,
Ben
Hallo Ben,
die Abwicklung ist so korrekt! Ich danke dir für dein Feedback.
Lieben Gruß – Oliver
Hallo,
wir haben für unseren Sohn (Student) eine Ferienwohnung für 6 Monate gemietet. Dort ist er mit Zweitwohnsitz gemeldet. Muss er eigene Rundfunkbeiträge entrichten?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Ursula
Hallo Ursula,
ja diesem Fall haben wir ein gewöhnliches Mietverhältnis. Für den Zweitwohnitz ist ein Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu leisten.
Lieben Gruß – Oliver
Hallo,
ich habe Ihre Kommentare gelesen und bin der Meinung
dass bei mir falsch abgerechnet wird.
ich bin Eigentümer eines Hauses auf Sylt mit
meiner Wohnung und 3 Ferienwohnungen.
Nach Stichproben der Abbuchungen bezahle mal 34,98 €,
mal 52,50 €. Das kann nicht stimmen.
Ich wohne in der Wohnung zusammen mit meiner Lebensgefährtin,
für die, jetzt und rückwirkend, der volle Betrag berechnet wird.
Meine Lebensgefährtin ist seit Jahren mit der Wohnung als Hauptwohnsitz
gemeldet, Der Beitragsservice begründet, dass es sich um eine Betriebsstätte
handelt und aus diesem Grund , Zitat, durch uns auf Ihren Namen angemeldet,
somit werden für die Wohnung und für die Betriebsstätte separate Beitragskonten
geführt.
Man hat mir eine Wohnung dazu geschummelt. Der Forderungsbetrag
beläuft sich auf 630.— €, fällig sofort.
Hallo Gerhard,
ich weiß nicht genau, ob wir so alle Fakten kennen/berücksichtigen, aber:
– Ihr wohnt in einem Haus in dem sich neben Eurer Wohnung 3 weitere Ferienwohnungen befinden
– Ihr zahlt dort bereits einen Rundfunkbeitrag für den Hauptwohnsitz
– Die Ferienwohnungen haben die selbe Adresse wie Euer Hauptwohnsitz
Dann zahlt Ihr den vollen Rundfunkbeitrag für den Hauptwohnsitz (aktuell 17,50 Euro), die erste Fewo wäre dann gebührenfrei, für jede weitere müsstet Ihr dann unserer Auffassung nach einen Drittelbeitrag bezahlen (2 x 5,83 Euro). Also insgesamt 29,16 Euro im Monat.
Hallo,
wie sieht das ganze mit privat vermieteten Zimmern aus.
Konkret: Es ist ein Haus, in dem wir selber wohnen und natürlich normale GEZ zahlen. Außerdem haben wir in diesem Haus 4 Gästezimmer, die an Touristen / Monteure vermietet werden.
Ist es richtig, dass dann nur 3 Zimmer a 5,83 pro Monat (1. Zimmer frei?) und KEINE Betriebsstätte (da ja privat bewohnt) und auch kein Kfz (es existiert lediglich 1 privat genutzter Pkw) bezahlt werden müssen?
Danke für Ihre Einschätzung!
Hallo Stefan, ich denke deine Kalkulation ist richtig!
Lieben Gruß
Oliver
Ich wohne seit 30 Jahren im Ausland und habe vor Jahren mich bei der GEZ abgemeldet. Nun habe ich das Schreiben von der ARD /ZDF erhalten. Muss ich jetzt für die Wohnung in Deutschland bezahlen? Wenn ich mich jetzt anmelde, kann man mir rückwirkend bis 2013 die Gebühr verlangen?
Hallo John,
es gibt schöner Weise eine Verjährungsfrist. Maximal drei Jahre können dir nach meinem Kenntnisstand rückwirkend berechnet werden, somit sind die Altlasten nicht ganz so schlimm. Liebe Grüße – Oliver
Hallo Oliver,die
jetzige Frage wurde bereits gestellt. Jedoch finde ich darauf keine Anwort. Also noch mal die Frage:
Ich vermiete ein Haus mit zwei Wohnungen, Wohnung Nr. 1 ist vermietet und der Mieter zahlt 17,50 Euro Gebühren.
Wohnung Nr. 2 ist eine Ferienwohnung.
Was fällt für die Ferienwohnung an Gebühren an?
Vielen Dank
Hallo Rita,
gute Frage: Ich denke es wird sich so behaften:
1. Wohnung Nr. 1 ist nicht relevant für die Berechnung, denn der Mieter ist dort wohnhaft und wird seinen Rundfunkbeitrag entrichten.
2. Wohnung Nr. 2 ist die erste Ferienwohnung am Vermietungs-Standort (Betriebsstätte). Die Ferienwohnung wäre dann beitragsfrei, für die Betriebsstätte würde bei der kleinsten Konstellation (vermutlich ist dies auch so) ein Drittel-Beitrag zu entrichten sein.
Hallo,
zur Zeit lebe ich in Südamerika. Habe in Deutschland weiterhin meine Wohnung, die ich jedes Jahr für 2-3 Monate (im Sommer) nutze. Ist hierfür der volle Beitrag fällig?
LG Robert
Hallo Robert,
es ist die Frage ob du dort einen Wohnsitz oder Zweitwohnsitz angemeldet hast(?). Dann wäre ein Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu leisten. Wenn nicht, welchen Status hat die Immobilie?
Hallo,
Wir vermieten eine Ferienwohnung auf unserem Wohngrundstück.
Ich nehme an, dass diese dann nicht GEZ-betragspflichtig ist (haben nur diese eine Ferienwohnung unter gleicher Adresse wie private Wohnadresse).
Muss ich die Ferienwohnung trotzdem beitragsfrei bei der GEZ anmelden?
Danke schonmal!
VG Martina
Hallo Martina, richtig. Runfunkgebühren must du in dieser Konstellation nicht zahlen. Melden musst du diese auch nicht, ich gehe davon aus, dass sich der Beitragssevice dafür nicht interessiert 🙂 LG Oliver
Hallo,
Ich bin Holländer und besitze eine Ferienwohnung in einem Dorf in Deutschland. Mein Wohnsitz ist Holland und bezahle schon beitrag im Lohnsteuer. Ich habe kein Wohnsitz in Deutschland.
Wir benutzen selber das Haus max 3 Wochenenden im Jahr.
Ich bezahle Zweitwohnsteuer, habe fernseh durch Schüssel ( Canal Digital ) Internet mit telefonanschluss
( Kabel ist nicht da ) . Bezahle Einkommensteuer wegen Miete vom feriengäste.
Muss ich trotzdem Rundfunkbeitrag bezahlen..??
Vielen Dank !!
Hallo Joop,
wenn dort ein Zweitwohnsitz gemeldet ist wäre ein voller Rundfunkbeitrag nötig. Bei nurn einer Ferienwohnung am Standort wäre ein Drittelbeitag zu entrichten (Betriebsstätte ink. einer Ferienwohnung). LG Oliver
Hallo, ich habe zwei Jahre in einer Ferienwohnung gelebt und keinen Mietvertrag unterschrieben. Die Ferienwohnung lief über eine Pension, dich auf dem selben Grundstück war. Ich habe mich auch umgemeldet. Nach den zwei Jahren bin ich wieder zurück in die Heimat, da meine Weiterbildung zu Ende war. Kann da die GEZ rückwirkend Geld verlangen? Obwohl die Mieter für die Wohnung bezahlen?
Viele Dank
Ich denke schon, unabhängig davon, wie dein Vermieter seine Beiträge entrichtet, ist ganz klar geregelt, dass für einen Zweitwohnsitz ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Ab 6 Monaten Aufenthalt wirst du am Standort meldepflichtig. Du hättest also einen Zweitwohnsitz anmelden müssen, für den man volle Rundfunkbeiträge entrichten muss. Somit ist auch die Nutzung als Ferienwohnung (vorübergehender Aufenthalt) nicht mehr gegeben. LG Oliver
Hallo, ich habe für 12 Monate eine Ferienwohnung gemietet. Der Vermieter wohnt im selben Haus und es ist seine 1. bzw. einzige Ferienwohnung. Ist diese 1. Ferienwohnung auch für mich als Mieter frei ? VG Roger
Hallo Roger,
für den Vermieter ist die 1. Fewo im selbstbewohnten Objekt beitragsfrei.
Ich würde deinen Situation so definieren:
Wenn du allerdings dort einen Mietvertrag für ein Jahr abgeschlossen hast, entspricht dies nicht mehr der Nutzung als Ferienwohnung, der vorübergehende Aufenthalt ist bis 6 Monate möglich. Wenn du länger dort wohnst wirst du meldepflichtig und müsstest rein theoretisch einen Zweitwohnsitz anmelden. Für diesen müsstest du dann auch einen Rundfunkbeitrag in voller Höhe leisten LG Oliver
Hallo Oliver,
folgender Sachverhalt:
Hauptwohnsitz, Beitrag wird entsprechend entrichtet.
Ferienhaus zur privaten Nutzung sowie zur entgeltlichen Vermietung (kein Gewerbe angemeldet), Anteile ca. 45%/55%, geographisch entkoppelt von Hauptwohnsitz. Anmeldung wegen Verweis auf Bundesmeldegesetz mit Nebenwohnsitz am Ferienhaus seitens zuständiger Gemeinde auch bei tlw. Vermietung gefordert und daher umgesetzt. Hieraus schlussfolgert der Beitragsservice eine ausschließlich private Nutzung und somit volle Beitragshöhe. Anmeldung als Betriebsstätte wurde abgelehnt.
Wie ist Deine Einschätzung zum Sachverhalt?
Besten Dank.
Björn
Hallo Björn,
es ist ist egal, was die individuelle Schlussfolgerung hergeben mag: wenn der Zweitwohnsitz dort angemeldet ist, dann ist auch ein voller Rundfunkbeitrag zu leisten.
LG Oliver
Hallo, und was ist wenn ich Jahrelang gezahlt habe da ich von der neuen Regelung nichts gehört habe.?
Hallo Martina,
dann würde ich mir etwaige zu viel gezahlte Beiträge zurückholen! LG Oliver
wir vermieten in der 1 Etage an Monteure, eine Ferienwohnung mit zwei Schlafzimmern, Küche Bad und 1 separates WC. Vermietung ist nicht dauerhaft. Manchmal steht diese auch mal einen Monat oder mehr im Monat leer. Das Erdgeschoss wird von uns bewohnt. Wie sieht es hier mit den Rundfunkgebühren aus? Besten Dank
Hallo cris,
in diesem Fall (eine Ferienwohnung im selbstbewohnten Haus)fallen keine weitere Rundfunkgebühren an. LG Oliver
Hallo ich wohne in einem montagezimmer bin dort aber als festwohnsitz angemeldet
Muss ich die volle monatsgebür 17,50€ zahlen oder nur 5,….
Hallo an Dich, bei einem weiteren Wohnsitz wird auch ein weiterer Rundfunkbeitrag in voller Höhe fällig. Liebe Grüße Oliver
Was mache ich denn, wenn mir die GEZ seit der Neueinstufung in 2013 den Drittelbeitrag von 5,83 Eur abbucht, ich in Unkenntnis, dass ich für eine einzige Fewo im eigenen Haus gar nicht zahlen muss.
Bekomme ich die Beiträge zurück? Danke für eine Info, Gruß Karin
Hallo Karin, die Beiträge würde ich ganz klar zurückfordern und das dürfte auch klappen.
Sag uns mal Bescheid wie es ausgegangen ist!
VG – Oliver
Hallo,
ich habe aus Unkenntnis für meine zu vermietende Ferienwohnung an der Ostsee jahrelang den vollen Betrag gezahlt. Durch Zufall nun erfahren, dass eine sogenannte gewerbliche Vermietung (ohne Eigennutzung) beitragsfrei sein soll, Falls ja, ist in diesem Zusammenhang eine Rückerstattung der Gebühren möglich?
MfG
Hallo Rainer,
ich nehme an, du wohnst nicht in dem Haus, in dem sich die Ferienwohnung befindet(?)! Dann ist zwar die erste Ferienwohnung beitragsfrei, aber du musst einen Drittelbeitrag für die Betriebststätte entrichten. Die zu viel gezahlten Beiträge würde ich unbedingt zurückfordern, da kommt ja dann trotzdem Einiges zusammen!
Mein Bruder und ich haben gemeinsam eine Haushälfte, mein Bruder bezahlt bereits die Rundfunkgebühren und ich habe in dieser Haushälfte eine Wohnung die als Ferienwohnung vermietet werden soll. Ich wohne aber in einem anderen Ort und bezahle dort bereits Gebühren. Ist nun meine Ferienwohnung beitragsfrei oder muss ich jetzt 5,83 € extra bezahlen?
Hallo Pablo,
wenn du woanders deinen Wohnsitz hast, ist es unherblich ob dein Bruder oder irgendwer anders dort bereits einen Rundfunbeitrag entrichtet, denn es ist ja deine Ferienwohnung. Ich gehe also davon aus, dass es sich dann um eine Betriebsstätte handelt, für die Du 5,83 Euro (also den Drittelbeitrag) entrichten müsstest. Wenn dein Bruder die Wohnung vermieten würde, dann würde der Beitrag für die Betriebsstätte entfallen, da dein Bruder ja auch dort unter der selben Adresse wohnhaft ist.
Zum Beispiel , wenn ich ein Férienhaus besitze das per vertrag über einer private argentur oder eine Férienpark Verwaltung an gäste vermietet wird, wer bezahlt die Rundfunk gebühren in diesem fall ?
Hallo, grundsätzlich ist der Eigentümer des zu vermietenden Ferienobjektes beitragspflichtig, nicht der Vermittler, es sei denn es wurde etwas anderes zwischen Ihnen und dem Vermittler vereinbart, dass dieser für die Kosten/Beiträge aufkommt, das wäre aber sehr untypisch. VG Oliver
Guten tag,
Wie sieht es aus wenn zum Beispiel bei einem Ehepaar die Frau die Rundfunkgebühr bezahlt
von der Eigentumswohnung, und der Mann besitz als Alleineigentum , eine auf dauer fremdvermietete Férienwohnung ( Diese Ferienwohnung gehört nur dem Mann und nicht der Frau ! ).
1) Gilt die Ferienwohnung auch als Betriebstätte , da die Frau für den Haptwohnsitz die beiträge leistet ?
2) In diesem fall , gilt auch die regelung für die erste Ferienwohnung fremdvermietet ? = Beitragsfrei ?
hallo Olivier,
1) wenn sich die Ferienwohnung nicht dort befindet, wo sich der Wohnsitz befindet, dann ist es eine neue Betriebstätte, für die ein Drittelbeitrag geleistet werden muss (derzeit 5,83Euro)
2) Die erste Ferienwohnung ist für diese Betriebsstätte beitragsfrei, es muss aber der Drittelbeitrag für die Betriebsstätte entrichtet werden.
Hallo,
“ es muss aber der Drittelbeitrag für die Betriebsstätte entrichtet werden. “
Was bedeutet das ?
Der Drittelbeitrag bezieht sich auf den Rundfunkbeitrag. Der Standort der vermieteten Ferienwohnung gilt zunächst als Betriebsstätte. Wenn Sie dort nur eine Ferienwohnung vermieten, gibt es keine weiteren Beiträge (1. Ferienwohnung gebührenfrei), nur mal angenommen, Sie haben unter dieser Adresse 2 Ferienwohnungen, wäre die zweite Fewo wiederum mit einem Drittelbeitrag (5,83 Euro) beitragspflichtig!
Wenn Ferienwohnungen nur je ca. 230 Tage im Jahr belegt sind, kann man hierfür eine Ermäßigung beantragen. Nachweisbar wäre dies durch die Belegungssoftware und der damit verknüpften Rechnungen.
Hallo Herbert,
ein Aussetzen der Beiträge ist nur möglich, wenn die Vermietung der Ferienwohnung mindestens drei Monate und durchgehend stillgelegt wird. Es gibt dann die Möglichkeit einen Saisonbetrieb zu definieren und sich von den Rundfunkbeiträgen freistellen zu lassen. Wenn der Zeitraum von drei durchgehenden Monaten nicht nachvollziehbar definiert werden kann, müssen die Beiträge für jeden Monat entrichtet werden, auch dann wenn es in der Summe Leerstände von mehreren Monaten gibt.
Hallo Oliver,
ich finde in deinem Beitrag etwas was ich nicht verstehe.
Unter Ferienwohnungsvermietung mit Betriebsstätte steht: Das erste Ferienobjekt ist auch in dieser Vermietungssituation beitragsfrei.
Aber im Fazit: Auch wenn Sie nur eine Ferienwohnung oder nur ein Ferienhaus jenseits Ihres Wohnsitzes an Gäste vermieten, sind die monatlichen Kosten mit 5,83 Euro moderat.
Das passt nicht zusammen. Zahle ich also doch für eine Ferienwohnung oder nicht ?
Viele Grüße Adam
Hallo Adam,
wenn Sie eine Ferienwohnung dort vermieten, wo Sie selbst Ihren Wohnsitz haben (Im eigenen selbstbewohnten Haus) dann zahlen Sie ja bereits einen Rundfunkbeitrag für diesen Standort. Daher wird in dieser Situation keine Gebühr für eine Betriebsstätte fällig und die erste Ferienwohnung ist gebührenfrei. Wenn sich aber die Ferienwohnung nicht in Ihrem Haus befindet, in dem Sie wohnen, dann bleibt die erste Ferienwohnung auch gebührenfrei, Sie müssen dann aber einen Drittelbeitrag in Höhe von aktuell mind. 5,83 Euro/monatlich für diese Betriebsstätte entrichten.
Guten Tag, ein interessanter Artikel, der auch mehr aussagt als die Informationsseite zur Rundfunkgebühr….
Trotzdem nochmal zur Klarstellung:
1. Eine nichtausschließlich selbst genutzte FeWo außerhalb des eig. Hauses ist eine „Betriebsstätte“, für die in JEDEM Fall der Drittelbeitrag von 5,83 € fällig wird, richtig?
2. Ist dort nur eine FeWo, bleibt es bei 5,83 €, da die erste FeWo frei ist. Sind dort zwei FeWos, ist für die zweite (und jede weitere) 5,83 € zu zahlen, richtig?
Vielen Dank vorab!
VG Henning
Hallo Henning,
Ihre Annahme ist absolut richtig. Sofern Sie nicht noch mehr als 8 Beschäftige haben und nicht mehr als ein Auto dieser Betriebsstätte zugehörig ist, was mit Sicherheit nicht der Fall ist. Viele Grüße – Oliver
Hallo Oliver,
was ist wenn man mehrere Ferienwohnungen hat, die in verschiedenen Häusern und Städten sind (in diesem Fall 2) in denen der Vermieter nicht lebt oder gemeldet ist?
VG Susanne
Hallo Susanne,
jedes Haus/Adresse in dem Sie Ferienwohnungen vermieten,stellt eine Betriebststätte dar, hierfür muss mindestens ein Drittelbeitrag entrichtet werden. Die erste Ferienwohnung einer Betriebststätte ist beitragsfrei. Für jede weitere wird ein Drittelbeitrag fällig. Viele Grüße Oliver
Hallo,
ich vermiete ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen. Wohnung 1 ist vermietet der Mieter zahlt 17,50 Euro GEZ Gebühren. Wohnung 2 ist eine Ferienwohnung. Welche GEZ Gebühren sind zu entrichten?
Viele Grüße Jann
Hallo Jann,
wenn Sie nicht selbst in der Immobilie wohnen und dort auch Ihren Wohnsitz haben, dann wäre die eine Ferienwohnung als Betriebsstätte zu sehen, für die Sie einen Drittel-Rundfunkbeitrag entrichten müssten. VG Oliver
Moin, wie sieht es denn bei einem Ferienhaus für mehr als 8 Personen aus?
Danke schon mal im voraus, lg
Hallo Melanie, die Berechnung der Rundfunkbeiträge ist nicht abhängig von der Personenanzahl, die sich in einem Ferienhaus aufhält. Ob 2, 5, 8 oder 10, es spielt keine Rolle, solange es sich um die selbe zu vermietende Einheit handelt. VG Oliver
Das habe ich jetzt gefunden, weil ich mir nicht klar war über den Begriff „Betriebsstätte“.
Antje (oder Fussi)
„Was ist eine Betriebsstätte?
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann z. B. eine Vereinsgeschäftsstelle, ein Vereinsheim oder eine Vereinsgaststätte sein.“
Hallo Antje,
der Begriff Betriebstätte ist so nicht von Relevanz! Ihr vermietet Eure Ferienwohnung ja im eigenen Haus in dem Ihr selbst wohnt. Für Euren Wohnsitz zahlt Ihr bereits einen Rundfunkbeitrag. Die erste Fewo ist beitragsfrei! Wenn Ihr nur eine habt, werden dafür keine Beiträge fällig.
Hallo Antje, ich habe dir auf dein weiteres Kommentar geantwortet.
Nochmal Moin vom Jadebusen! Heute, Sonntag 09.04.2017
Ich kann es einfach nicht glauben (bin „ungläubiger Thomas“).
Ist denn meine private Wohnung in unserem Haus eine „Betriebsstätte“? Wir wohnen unten, oben ist die Fewo. Was sagt ihr dazu?
Gruß
Antje
Moin vom Jadebusen,
das ist ja höchst interessant und war mir völlig unbekannt. Also : Ich muss für unsere Fewo im Haus keinen „GEZ“-Beitrag zahlen. Prima
Gruß
Fussi
Hallo Antje, so ist es. Für „eine“ Ferienwohnung im selbstbewohnten Wohnhaus fallen keine weiteren Rundfunkbeiträge an.
wir haben eine GbR gegründet und vermieten ein Ferienhaus ganzjährig.
Was fällt da an Gebühren an. Als Privatperson zahlen wir natürlich Rundfunktbeiträge.
Hallo, es wird sich in diesem Fall um eine weitere Betriebsstätte handeln, für die ein Drittelbeitrag (aktuell 5,83 Euro) zu entrichten ist. Sollte das Ferienhaus unterteilt sein in zum Beispiel 2 Ferienwohnungen, so wäre die erste Fewo beitragsfrei, ab der zweiten fällt dann auch ein weiterer Drittelbeitrag in Höhe von 5,83 an.
Hallo. Ich und eine arbeitskolege wohnen in einen ferienwohnung und kommen rechnungen fur das ferhnsehen die uns nicht gehort (Zdf.Ard…) mussen wir das geburen zahlen??? Oder hausbezitzer soll das zahlen..
Hallo, bei einer Feriewohnung mit herkömmlicher Nutzung ist der Vermieter beitragspflichtig. Ich Frage mich warum Sie die Rechnung bekommen (?) Dies ist ja nur möglich, wenn Sie Ihren Wohnsitz dort angemeldet haben. Wenn Sie viele Monate dort wohnen, könnte es sich auch um ein herkömmliches Mietverhältnis halten, bei dem Sie und nicht der Vermieter beitragspflichtig ist.
Wir haben eine Ferienwohnung, die nicht an unserem Wohnort sich befindet. Sie wird nur zeitweise vermietet an Feriengäste ( Mai bis Oktober nicht kontinuierlich). Was für Rundfunkbeitrag kommt auf uns zu. Wir benutzen sie nicht selber.
Hallo,
in Ihrem Fall würde ich versuchen einen saisonalen Betrieb geltend zu machen, wenn Sie nachweisen können, dass das Ferienobjekt diesen längeren Zeitpunkt nicht vermietet wird, können Sie sich von den Beiträgen befreien lassen. Ihre Ferienwohnung ist als eine Betriebsstätte zu werten, für die Sie einen Drittelbeitrag entrichten müssen. Viele Grüße – Oliver
Hallo,
gelten die o.a. Regelungen auch, wenn ich als Eigentümer ganzjährig an meinen Vater (1. Wohnsitz dort) vermiete?
Danke und Grüße,
Mike
Hallo Mike,
wenn Ihr Vater dort seinen 1. Wohnsitz meldet, ist die Nutzung eine ganz herkömmliche Mietsituation. Die Regelungen für Ferienwohnungen sind dann nicht anzuwenden. Ihr Vater zahlt, wie jeder andere auch, einen gewöhnlichen Rundfunkbeitrag für seinen Haushalt.
„das erste FeWo Objekt ist auch i d Situation beitragsfrei“…Wir haben ein vermietetes Ferienobjekt an der Nordsee, was wir hin u wieder auch selber nutzen. Sonst haben nur Wohnungseigentum in dem wir selbst wohnen. Also fallen keine Gebühren an? Gibt es einen entsprechenden Paragraphen? Vielen Dank für die Informationen!!!
Hallo Andrea,
die vermietete Ferienwohnung stellt auch eine Betriebsstätte dar, da Ihr dort nicht selbst im Gebäude wohnt. Es wird dann ein Drittel-Beitrag (aktuell 5,83 Euro) für die Betriebsstätte erhoben. Die erste Ferienwohnung, die dieser Betriebsstätte zugehörig ist, ist aber beitragsfrei. Diese Infos finden Sie natürlch auch auf der Website des Beitragsservice.
Und wenn ich das selbstgenutzte Ferienhaus nur hin und wieder an Verwandte u.ä. vermiete ?
Hallo Burgard,
du sprichst vom „selbstgenutzten“ Ferienhaus! Wenn du nur selten oder hin und wieder an Bekannte oder Familie vermietest, stellt Dein Ferienhaus keine „vermietete“ Ferienimmobilie dar. Dann sprechen wir wohl eher von einem „Zweitwohnsitz“. Hierfür müsste ein ganzer Rundfunkbeitrag geleistet werden (derzeit 17,50 Euro). Wenn es aber eine nicht selbstgenutzte und zur Vermietung stehende Ferienimmobilie darstellt, dann wäre dies eine „Betriebsstätte“, für die vermutlich je nach Spezifikation ein Drittelbeitrag (siehe Details im Blogartikel) zu leisten wäre (derzeit 5,83 Euro). Viele Grüße – Oliver
Wie ist folgende Konstallation zu sehen: man mietet in einem anderen Ort ein Haus an und vermietet es als Ferienhaus für Verwandte. Ist dann das gemietete und an Verwandte vermietete Ferienhaus beitragspflichtig?
Die verwandten Personen leben ansonsten in einem ersten Haus zusammen und zahlen nur einmal Gebühren.
Hallo Patrick,
danke für deine Frage.
Wesentlich für die Definition der Beiträge ist die Tatsache, dass sie selbst nicht dort wohnen und dieses Objekt als Ferienobjekt vermieten. Für die Bemessung ist es nicht relevant ob es sich um Verwandte oder andere Personen handelt. In ihrem Fall ist das Ferienhaus als Betriebsstätte zu werten. Sie zahlen dann zusätzlich zu ihrem Rundfunkbeitrag für ihren eigenen Haushalt in Höhe von 17,50 Euro einen weiteren Beitrag für eine Betriebsstätte in Höhe von aktuell 5,83 Euro.
Danke für den Artikel. Das ist gut zu wissen, dass bei Vermietung kein weiterer Rundfunkbeitrag geleistet werden muss.
Hallo Oliver,
ich vermiete ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen. Wohnung 1 ist vermietet der Mieter zahlt 17,50 Euro GEZ Gebühren. Wohnung 2 ist eine Ferienwohnung. Welche GEZ Gebühren sind zu entrichten?
Viele Grüße Jann
Ich habe eine Ferienwohnung im Schwarzwald. Ich versuche diese immer wieder zu vermieten, habe aber leider bis jetzt für eine Woche die Wohnung vermieten können. Sie steht somit überwiegend leer. Muß ich trotzdem den Beitrag bezahlen.?
Hallo Wili, ich nehme an die Wohnung ist nicht in einem Haus, in dem du bereits einen Rundfunkbeitrag bezahlst. Wenn dem so ist, dann musst für die Betriebsstätte einen Drittel-Rundfunkbeitrag leisten, ein weiterer Beitrag für die erste/eine angehörige Ferienwohnung entfällt aber.
Kurze Frage: Eine Woche Auslastung nur? Ich glaube wir sollten uns mal unterhalten!