Das Thema Steuern ist für uns Vermieter immer wieder präsent und bietet mit dem richtigen Know-How auch ein bemerkenswertes Sparpotential. Doch das ist leider nicht immer der Fall, wie beispielsweise bei der Bettensteuer. Wichtig ist dabei jedoch, dass du die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen genau kennst, um deine Vermietung steuerlich optimal einzustellen. Regelmäßig schaue ich mir deshalb die verschiedenen Steuerforderungen im Bereich der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern an, um informiert zu sein. Dieses Mal soll es um die bereits erwähnte “Bettensteuer” gehen. Wir schauen uns an, was diese Steuer genau ist und was man diesbezüglich bei der Vermietung beachten muss.
Der eine oder andere kennt sie sicher schon, die Bettensteuer. Vielleicht ist sie dir aber auch unter einem anderen Namen bekannt: CityTax, Beherbergungsabgabe, Übernachtungssteuer oder auch Kulturförderabgabe sind einige Beispiele. Letzteres bezeichnet am deutlichsten, wofür diese Steuer gedacht ist, nämlich zur Förderung der Kultur und des Tourismus. Den Ursprung nahm die Bettensteuer am 1. Januar 2010. An diesem Tag wurde die Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Kommunen und Städte verbuchten dadurch also Steuerausfälle. Um die fehlenden Gelder aufzustocken und diese Ausfälle zu kompensieren, führten die ersten Städte schließlich die Bettensteuer ein.
Als Vermieter gilt es bei der Bettensteuer einiges zu beachten, deshalb habe ich dir hier die wichtigsten Fakten zusammengestellt:
Derzeit fällt die Bettensteuer in insgesamt 30 Städten an (Stand Januar 2020). Die Übersicht zeigt dir die Berechnung der Angabe für die entsprechende Region. Die angegebenen Prozentangaben beziehen sich hier auf den Bruttoübernachtungspreis, die mit dem Sternchen gekennzeichneten Angaben dagegen auf den Nettoübernachtungspreis. Die Preise pro Nacht hängen dagegen entweder von der Art der Unterkunft (3-Sterne, 4-Sterne, 5-Sterne), vom Alter des Gastes oder der Höhe des Gesamtpreises ab.
Natürlich gab es auch schon Proteste gegen diese Art der Besteuerung. Die Argumente sind vielfältig: Oft wird kritisiert, dass das Geld nicht dem eigentlichen Zweck der Tourismus- und Kulturförderung zugutekommt, sondern lediglich die Haushaltskassen der Städte füllt. Auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist ein wichtiges Argument, vor allem für uns Vermieter. Die Gäste müssen nach dem Grund ihres Aufenthalts gefragt, Formulare müssen ausgefüllt und die Einnahmen müssen an die Behörden abgegeben werden. Selbst der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA nennt die Besteuerung “diskriminierend und völlig inakzeptabel”, vor allem deshalb, weil nur eine einzelne Branche steuerlich benachteiligt wird. Nicht zuletzt sehen sich viele Vermieter durch die Bettensteuer auch als Steuereintreiber für den Staat.
Der Gegenwind für die Bettensteuer hat auch bereits einige Urteile beim Bundesverwaltungsgericht hervorgerufen. So wurde beispielsweise entschieden, dass die Steuerforderungen der Städte Trier und Bingen rechtsunwirksam sind, da nicht zwischen privaten und beruflichen Aufenthalten unterschieden wurde. Wie die nebenstehende Grafik des DEHOGA zeigt, ist in dieser Hinsicht auch noch einiges im Wandel. In vielen Städten wurde die Bettensteuer bereits wieder aufgehoben, abgelehnt oder sogar völlig abgeschafft. Mit einem weiteren Urteil im Mai 2022 wurde jedoch rechtskräftig vom Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass die Bettensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Belastung sei für die Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig hoch, sodass die Erhebung der Steuern gerechtfertigt sei. Wir können also damit rechnen, dass immer mehr Städte die Bettensteuer einführen werden. "Der DEHOGA reagierte mit großem Unverständnis auf das Urteil und appelliert an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und Hoteliers wie Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.” (Quelle: https://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/)
Für uns als Vermieter bringt die Bettensteuer tatsächlich mehr Nach- als Vorteile. Wir müssen uns um die Verwaltung, die Formulare für die Gäste und die Buchhaltung kümmern. Doch wir kommen leider nicht drumherum. Dies bestätigte uns zuletzt das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Mai 2022. Deshalb informiere dich am besten direkt bei dir in der Region, welche Regelungen für dich gelten, damit du beim Thema Bettensteuer alles richtig machen kannst!
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Hallo Edgar, die Beherbergungssteuer wird in der Regel auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Ob eure Vereinstätigkeit in diesem Sinne als "privat veranlasst" zu kennzeichnen ist, kann ich dir leider nicht mitteilen. VG Oliver
Muss ein z.B. Musikverein -Verein Beherbergungssteuer zahlen, wenn er für Auftritte bzw. Veranstaltungen unterwegs ist?
Du möchtest auf deiner Website die Belegzeiten deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses darstellen und zuverlässig neue Gästeanfragen oder Direktbuchungen erhalten? Dann lass dich von uns bezüglich deines Webauftritts beraten. Wir haben schon über 200 Vermieter-Websites erstellt und finden garantiert auch für dich die perfekte Lösung!