Wenn du eine Ferienwohnung hast, dann weißt du sicher genau, wie viel Geld du in die Immobilie sowie die Einrichtung investieren musstest. Die Möbel, die Geräte, die Dekoration – all das kostet Geld und muss irgendwann ersetzt werden. Glücklicherweise kannst du einen Teil dieser Kosten bei der Steuer geltend machen, um bares Geld zu sparen. Ich zeige dir hier, worauf du dabei achten musst und wie du am besten vorgehst. Bitte beachte jedoch, dass ich keine Gewährleistung geben kann und auch kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Ich berichte für dich aus meiner Erfahrung als Vermieter, nicht als Steuerberater!

Warum du Ferienwohnungen und Möbel abschreiben solltest

Stellen wir zunächst die wichtigste Frage: Warum lohnt es sich überhaupt, Ferienwohnungen und Möbel abschreiben zu lassen? Das ist relativ einfach erklärt: Eine Abschreibung bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass du einen Teil der Kosten, die du für die Anschaffung oder Renovierung deiner Ferienwohnung aufgewendet hast, von deiner Steuerlast abziehen kannst. So kommt es, dass du jedes Jahr weniger Steuern zahlen musst. Und je höher die Kosten für die Anschaffungen oder Renovierungen deiner Ferienwohnung waren, desto mehr kannst du abschreiben – und desto mehr sparst du am Ende jeden Jahres. Wenn du also überlegst in eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zu investieren, dann solltest du auf jeden Fall die Abschreibungsmöglichkeiten mit in deine Überlegungen einbeziehen.

Wie du Ferienwohnungen und Möbel abschreiben kannst

In der jährlichen Steuererklärung kannst du dem Finanzamt also mitteilen, welche Ausgaben du für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus getätigt hast und diese entweder direkt absetzen oder über einen gewissen Zeitraum abschreiben. Dabei kommt es jedoch auf einige Faktoren an: die Bedingungen für eine Abschreibung, die Art der Kosten und auch die Art der Abschreibung sind hier entscheidend. Gehen wir also diese Faktoren durch und schauen, was du wie abschreiben kannst.

Bedingungen für die Abschreibung

Eine Ferienwohnung sowie die enthaltenen Möbel gelten als betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter, die abgeschrieben werden können. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit du die Abschreibungen vornehmen kannst. Du findest sie in der folgenden Auflistung:

  • Gewinnerzielungsabsicht muss vorliegen.
  • Ferienwohnung muss teilweise oder vollständig an Gäste vermietet werden (Eigennutzung weniger als 14 Tage im Jahr oder unter 10% der Gesamtbelegung).
  • Du musst der Eigentümer der Ferienimmobilie sein.
  • Eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr muss definiert sein.
  • Die Immobilie muss in Deutschland angeboten werden.

Abschreibungsfähige Ausgaben

Sind die Bedingungen erfüllt, stellt sich die Frage, was genau abgeschrieben werden kann. Generell gilt dabei: Abgeschrieben werden vor allem Kosten auf Güter, die eine Abnutzung aufweisen. Dazu habe ich dir hier eine Liste als Übersicht für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus erstellt:

  • Kaufpreis der Immobilie (Anschaffungskosten)
  • Darlehen und Schuldzinsen
  • Vermittlungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten
  • Möbel

Alle diese Kosten kannst du in der Steuererklärung geltend machen und über einen vordefinierten Zeitraum abschreiben. Wichtig: Das Grundstück selbst kann nicht abgeschrieben werden, da es keine Abnutzung aufweist.

Arten der Abschreibung

In Deutschland gibt es zudem verschiedene Arten von Abschreibungen, die auf deine Ferienwohnung oder deine Möbel angewendet werden können. Die lineare Abschreibung ist die einfachste Art der Abschreibung und bedeutet, dass du einen bestimmten Prozentsatz deiner Investition jedes Jahr von der Steuer absetzen kannst. So kannst du beispielsweise über einen Zeitraum von 50 Jahren jedes Jahr 2 % deiner Kosten für die Ferienimmobilie von der Steuer abschreiben. Bei einer Investition von 100.000 Euro wären das 2.000 Euro pro Jahr. Eine andere Art der Abschreibung ist die sogenannte degressive Abschreibung. Hierbei nimmt der Prozentsatz, den du von der Steuer absetzen kannst, jedes Jahr ab. Welche Art der Abschreibung verwendet wird, richtet sich grundsätzlich nach dem Alter einer Immobilie. Bei neu gebauten Immobilien gilt generell die lineare Abschreibung, wurde die Immobilie jedoch vor 2004 gebaut, ist auch die degressive Abschreibung möglich.

Abschreibungen können bei Steuererklärung berücksichtigt werden
Bei der jährlichen Steuererklärung ist es wichtig, genau zu wissen, welche Güter du abschreiben kannst und wie viel Steuersenkung sie dir ermöglichen.

Berechnung der Abschreibung

Wenn du eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus kaufst, kannst du die Abschreibung geltend machen, sobald die Immobilie bezugsfertig ist. Wenn du Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände kaufst, die über einem gewissen Kaufpreis liegen, kannst du auch diese abschreiben. Wie genau die Abschreibung dann berechnet wird, schauen wir uns jetzt an:

Lineare Abschreibung für Immobilien

Die Höhe des Abschreibungssatzes sowie die Dauer der Abschreibung für eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus richtet sich nach dem Baujahr deiner Immobilie. Wurde deine Immobilie nach 1924 gebaut, beträgt der Abschreibungssatz bei einer linearen Abschreibung 2 % des Anschaffungspreises pro Jahr und wird über einen Zeitraum von 50 Jahren erlaubt. Das bedeutet, dass du jedes Jahr 2 % des ursprünglichen Kaufpreises von deiner Steuerlast abziehen kannst. Wurde deine Immobilie vor 1924 errichtet, liegt der Abschreibungssatz dagegen bei 2,5 % und kann über 40 Jahre abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung für Immobilien

Der degressive Abschreibungssatz beträgt dagegen zu Beginn der Abschreibung – je nach Baujahr oder Erwerb zwischen 4 und 7 % in den ersten Jahren und nimmt danach in gewissen Schritten ab. Erfolgte der Bauantrag oder Erwerb beispielsweise nach 2003 beträgt der Abschreibungssatz in den ersten 10 Jahren 4 %, in den darauffolgenden 8 Jahren 2,5 % und in den letzten 32 Jahren 1,25 %.

Abschreibung für Möbel

Die Abschreibung von Möbeln, wie Betten oder Küchen, richtet sich dagegen nach dem Kaufpreis. Die Höhe der jährlichen Abschreibung ergibt sich hier aus der Division von Kaufpreis und Abschreibungsdauer. Letztere geht aus den vorgegebenen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums hervor. Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel mit einer Kaufsumme von 5.000 Euro und einem Abschreibungszeitraum von 10 Jahren:

5.000 Euro / 10 Jahre = 500 Euro jährliche Abschreibung

Kaufst du also Möbel im Wert von 5.000 Euro für deine Ferienwohnung, kannst du jährlich durch die Abschreibung 500 Euro von deiner Steuerlast abziehen.

Abschreibungstabelle für deine Ferienwohnung

Um dir die gesamte Thematik mit der Abschreibung deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses inklusive der Möbel zu erleichtern, habe ich einen browserbasierten, vollwertigen Abschreibungsrechner entwickeln lassen, der es dir ermöglicht, lineare Abschreibungen zu berechnen und als PDF zu speichern – natürlich wie immer kostenfrei.

Solltest du die Berechnungen lieber in gewohnter Excel-Umgebung durchführen wollen, so steht dir auch unsere Abschreibungstabelle zur Verfügung. Diese kannst du gegen Eingabe deiner E-Mail Adresse herunterladen und dann direkt mit deinen eigenen Angaben ausfüllen, um dir selbst deine jährlichen Abschreibungen – und damit deine Steuersenkung – auszurechnen. So weißt du ganz genau, um wie viel du deinen Steuersatz senken kannst und bist bestens auf die jährliche Steuererklärung vorbereitet!

Mockup der Mustervorlage Abschreibungstabelle Ferienwohnung
Lade dir unseren Excel-Abschreibungsrechner gratis herunter:
Abschreibungstabelle Ferienwohnung

Mein Fazit: Abschreibungen lohnen sich auch für die Ferienwohnung

Abschreibungen sind eine großartige Möglichkeit, um bares Geld zu sparen. Für uns als Vermieter ist dies von entscheidendem Vorteil, da die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern schließlich zur Generierung von Einnahmen gedacht ist. Die genannten Informationen sowie die Abschreibungstabelle als Download sollen dir nun dabei helfen, die Abschreibungen für deine Ferienwohnung zu meistern. Wenn du noch weitere Fragen hast oder Hilfe benötigst, zögere nicht, mich zu kontaktieren. Gerne helfe ich dir mit meiner Erfahrung als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern und erarbeite gemeinsam mit dir eine profitable Lösung!

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Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Axel

    Hallo Herr Lehne,
    vielen Dank für Ihre Ausführungen und Mühe. Ich hatte mir Ihre Excel Tabelle heruntergeladen, im Grunde genau das was ich hätte brauchen können. Da die Möbel/der Ausbau etc. jedoch nicht alle im Januar fertiggestellt wurden sonden sich über eineinhalb Jahre vertreilten, kann ich nur diverse Zwölftel abschreiben. (z.B. Fertigstellung der Küche im Juni, kann im ersten Jahr nur 6/12 der Abschreibung geltend gemacht werden und auch im letzten Jahr der Abscheibung nur 6/12). Die Möglichkeit der monatlichen Aufteilung und damit der Beginn der Abschreibung und das unterjährige Ende der Abschreibung fehlt mir leider in Ihrer ansonsten tollen Tabelle.
    Grüße, Axel

    1. Oliver Lehne

      Hallo Axel,
      danke für dein Feedback,
      wir werden uns deinen Upgradewunsch genauer anschauen und dann auch, soweit möglich, umsetzen.

      Viele Grüße – Oliver

  2. Karin Marion

    Hallo Herr Lehne,
    Sie vermischen Abschreibung und Absetzung. Der Hauspreis sowie hohe Ausgaben wie z.B. für Denkmalschutz werden in jährlich gleichbleibenden Raten über festgelegte Jahre abgeschrieben. Wechselnde Ausgaben wie Nebenkosten, Innenausstattung, Fahrleistung und Instandhaltung werden im Jahr der Zahlung abgesetzt.

    1. Oliver Lehne

      Hallo Karin,

      vielen Dank für deine Hinweise. Wir haben den Artikel nochmal unter die Lupe genommen und entsprechend aktualisiert. Wir hatten die Worte fälschlicherweise synonym verwendet. Jetzt dürfte alles passen.

      Lieben Gruß – Oliver

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