Corona hat derzeit alles fest im Griff und beeinflusst sämtliche Bereiche unseres Alltags. Neue Pflichten, neue Gewohnheiten und neue Hygienekonzepte wurden entwickelt, um die Gefahr durch das Virus so gering wie möglich zu halten. Wir als Vermieter sind hier jedoch besonders gefragt. Neben den bisher geltenden Hygieneregeln sind nun neue Maßnahmen nötig, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten. Diese sollten in einem Corona-Hygienekonzept für die Ferienwohnung oder das Ferienhaus festgelegt werden. Worauf es dabei ankommt, habe ich hier zusammengefasst.

Wo lauern die Gefahren für eine Ansteckung mit dem Coronavirus?

Da das Coronavirus noch neuartig ist und die Forschungen noch nicht abgeschlossen sind, gibt es immer wieder neue Erkenntnisse über die Übertragung des Virus und entsprechende Schutzmaßnahmen. Laut aktuellen Erkenntnissen wird das Virus über Flüssigkeitspartikel übertragen:

„Eine Ansteckung kann erfolgen, wenn […] virushaltige Flüssigkeitspartikel an die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. der Augen einer anderen Person gelangen. Auch eine Übertragung durch Schmierinfektion über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Auch eine Übertragung über Oberflächen ist insbesondere in der unmittelbaren Umgebung von infizierten Personen ebenfalls nicht auszuschließen.“

– Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die Flüssigkeitspartikel können somit durch die Luft oder über Gegenstände übertragen werden und so andere Personen anstecken. Zudem hat sich gezeigt, dass die Viren einige Zeit überleben können:

„Für das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 zeigen erste Laboruntersuchungen einer amerikanischen Arbeitsgruppe, dass es nach starker Kontamination bis zu 3 Stunden als Aerosol, bis zu 4 Stunden auf Kupferoberflächen, bis zu 24 Stunden auf Karton und bis zu 2-3 Tagen auf Edelstahl und Plastik infektiös bleiben kann.“

– Bundesinstitut für Risikobewertung

Eine erhöhte Gefahr der Ansteckung besteht in Ferienwohnungen und Ferienhäusern also vor allem zwischen der Ab- und Anreise von Gästen. Sollte einer der aktuellen Gäste infiziert sein, besteht die Chance, dass sich die neuen Gäste über die noch vorhandenen Viren in der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus anstecken. Um diese Gefahren zu vermeiden und eine Ansteckung weitestgehend auszuschließen, wurden umfangreiche Hygienekonzepte erstellt, die vor allem das Lüften, Reinigen und Desinfizieren in den Fokus stellen.

Was sollte unbedingt im Hygienekonzept für die Ferienwohnung oder das Ferienhaus enthalten sein?

Um die Ansteckungsgefahr für deine Gäste in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus möglichst gering zu halten, sind besondere Maßnahmen notwendig. Sie sollen sicherstellen, dass sich weder in der Luft noch auf den vorhandenen Gegenständen Viren befinden. Die wichtigsten Maßnahmen findest du in folgender Liste:

Reinigung

  • Die gesamte Ferienwohnung muss sorgfältig mit herkömmlichen Haushaltsreinigern gereinigt werden.
  • Küchenutensilien, wie Geschirr, Besteck, usw., sollten bei mindestens 60 Grad im Geschirrspüler gereinigt werden.
  • Textilien, wie Bettbezüge oder Handtücher, sollten bei mindestens 60 Grad möglichst mit einem bleichmittelhaltigen Waschmittel in der Waschmaschine gereinigt werden.
  • Verwendete Putztücher sollten nach der Reinigung ebenfalls bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine gereinigt werden.
  • Während der Reinigung sollten undurchlässige Einweghandschuhe getragen werden.

Desinfektion

  • Alle Oberflächen und Gegenstände in der Ferienwohnung, die häufig berührt werden, wie Türgriffe, Lichtschalter, Fernbedienungen, Tische, Stühle oder Armaturen, sollten nach jedem Aufenthalt desinfiziert werden.
  • Das Treppenhaus mit Türgriffen und Treppengeländer sollte während des Aufenthaltes möglichst täglich desinfiziert werden.

Lüften

  • Ungefähr 30 Minuten vor der Reinigung sollten die Fenster geöffnet werden, um die gesamte Ferienwohnung zu lüften.
  • Während der Reinigung sollten die Fenster durchgängig geöffnet bleiben.

Kontakt

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern sollte beim Kontakt mit den Gästen immer eingehalten werden.
  • Es sollte beim Kontakt mit den Gästen zudem immer ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Bezahlung, Check-in und Check-out sollten möglichst kontaktlos durchgeführt werden. Einige passende Ideen für eine kontaktlose Schlüsselübergabe findest du in meinem Artikel “10 Tipps für eine perfekte Schlüsselübergabe in Ferienhaus und Ferienwohnung”.
  • Versorgungsangebote, wie beispielsweise der Brötchenservice, sollten möglichst kontaktlos als Lieferservice abgewickelt werden.
  • Vor und nach dem Kontakt mit den Gästen sollten die Hände mindestens 20 Sekunden mit Seife gewaschen und anschließend desinfiziert werden.

Informationen

  • Der Gast ist über die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen oder ein Hygienekonzept zu informieren. Dazu können beispielsweise Aushänge und Infografiken (beispielsweise von infektionsschutz.de) verwendet werden.
Infografik - Hygienetipps von Infektionsschutz.de
Beispiel Hygienemaßnahmen - Aushang von infektionsschutz.de (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), infektionsschutz.de, httpss://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html, CC BY-NC-ND)
  • Die vorgenommenen Reinigungsmaßnahmen sollten transparent für den Gast ersichtlich sein.
  • Sollten aufgrund der erweiterten Reinigungsmaßnahmen erhöhte Kosten für die Endreinigung entstehen, muss der Gast vor der Anreise darüber informiert werden.
  • Notfallkontakte umliegender Ärzte und Krankenhäuser sollten dem Gast für den Fall einer Infektion bereitgestellt werden.
  • Sollte im Bundesland der Ferienwohnung eine Registrierungspflicht der Gäste bestehen, sind vom Gast Kontaktinformationen zur Kontaktnachverfolgung einzuholen. Die aktuellen Länderverordnungen sind beim Deutschen Tourismusverband einzusehen.

Eine praktische Checkliste zum Hygienekonzept für Ferienwohnung und Ferienhaus mit allen wichtigen Punkten und Details findest du in unserer Kategorie Mustervorlagen.

Wo kann ich mich als Vermieter über aktuelle Vorschriften informieren?

Um während der Corona-Pandemie den Überblick über die Vorgaben und Regelungen nicht zu verlieren, sollten wir uns regelmäßig über die aktuelle Lage informieren. Hier die wichtigsten Anlaufstellen:

Allgemeine Informationen

Die offiziellen Stellen, wie das Robert-Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (infektionsschutz.de) und das Bundesinstitut für Risikobewertung, veröffentlichen regelmäßig aktuelle Zahlen, Verordnungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus beachtet werden müssen.

Informationen für Vermieter

Spezielle Informationen für Vermieter von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern werden von den Dachverbänden angeboten. Wichtigste Anlaufstelle ist hier das Dokument vom Deutschen Tourismusverband und dem Deutschen Ferienhausverband zum Thema Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten. Es bietet eine umfangreiche Checkliste mit empfohlenen Maßnahmen für den Umgang mit Gästen bei der Buchung, der An- und Abreise sowie für die Reinigung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses.

Mein Fazit: Unser neuer Alltag braucht ein neues Hygienekonzept

So ein neues Hygienekonzept für die Ferienwohnung oder das Ferienhaus ist natürlich mit mehr Aufwand verbunden. Dennoch sind wir als Vermieter verpflichtet, unsere Gäste möglichst wenigen Gefahren auszuliefern und so eine sichere Umgebung für den Aufenthalt zu gewährleisten. Unser Alltag hat sich durch das Virus stark verändert und auch wir müssen uns diesen Veränderungen anpassen.

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