
Wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vermietet, denkt meist zuerst an Buchungen und Preise. Klar, zwischendurch gibt es auch zufriedene Gäste (zum Glück ja regelmäßig). Das ist verständlich, aber ein Thema rutscht dabei oft nach hinten: Kurzzeitvermietung und Markenrecht. Genau hier können Probleme entstehen, mit denen viele nicht rechnen, oft schon beim Start im Netz. In meiner zurückliegenden Arbeit als Fewo-Coach bin ich einige Male damit konfrontiert worden. Da gibt es einen netten Namen, ein Logo, vielleicht schon eine Website, und plötzlich liegt eine Abmahnung wegen Klasse 43 im Briefkasten. Ganz plötzlich.
Mein Artikel setzt an einer sensiblen Stelle an. Ich möchte dir locker erklären, worauf man beim Markenrecht in der Kurzzeitvermietung achten sollte. Es geht darum, ab wann ein Name geschützt sein kann, was die Klassen im Markenrecht wirklich bedeuten und wann frühes Handeln Sinn macht, zum Beispiel vor dem Website-Start. Ohne komplizierte Fachsprache. Das Thema betrifft nicht nur Profis, sondern auch private Vermieter oder auch Vermieter mit mehreren Objekten.
Achtung: ⚠️ Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar, sondern dienen lediglich der allgemeinen Orientierung.
Viele Vermieter denken: „Ich bin doch nur privat.“ Das klingt erstmal nachvollziehbar, stimmt aber oft nicht. Sobald regelmäßig vermietet wird und Geld reinkommt, gilt man rechtlich meist als Unternehmer. Ab da spielt das Markenrecht automatisch eine Rolle. Wie viele Unterkünfte man hat, ist oft weniger entscheidend als der Außenauftritt. Also Name, Darstellung und der Eindruck nach außen. Genau das wird häufig übersehen, weil es sich langsam entwickelt und dann schneller geht, als man denkt.
Ein Blick auf den Markt zeigt das gut. 2024 gab es laut Destatis rund 49,3 Millionen Übernachtungen in deutschen Ferienwohnungen (Quelle: Destatis / DRV Reiseanalyse). Mit dem Wachstum wird auch das Auftreten professioneller: feste Unterkunftsnamen, Logos, Social‑Media‑Profile und Anzeigen. Das passiert Schritt für Schritt, nicht über Nacht.
| Kennzahl | Wert | Jahr |
|---|---|---|
| Übernachtungen Ferienwohnungen | 49,3 Mio. | 2024 |
| Online gebuchte Unterkünfte | 60,4 Mio. | 2023 |
Wo mehr Anbieter sind, wird der Wettbewerb meist härter. Besonders bei Unterkunftsnamen kommt es schnell zu Streit. Plattformen wie Airbnb oder Booking zeigen diese Namen öffentlich, oft auch international. Das gilt rechtlich oft schon als markenmäßige Nutzung, selbst ohne Logo. Genau hier entstehen Abmahnungen, unerwartet und für viele Vermieter überraschend teuer.
Viele Namen wirken auf den ersten Blick ganz harmlos. „Seeblick Apartment“, „AlpenLoft“, „CityStay Berlin“ oder „Urban Nest“. Genau diese Klassiker machen aber oft Probleme. Häufig sind sie schon geschützt oder so nah an bestehenden Marken, dass Verwechslungen fast sicher sind. Das merkt man oft erst, wenn das Inserat bereits online ist und vielleicht sogar schon Gäste gebucht haben.
Häufige Fehler aus der Praxis:
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin: Auch kleine Vermietungen gelten als geschäftliche Nutzung (Quelle: DPMA). Viele unterschätzen, dass schon ein einzelnes Inserat reichen kann, wenn der Name wie eine Marke genutzt wird, oft aus Unwissen oder Zeitmangel.

Mein Experten-Tipp #1: Eine frühe Prüfung spart meist Nerven. Im DPMA-Register findest du offizielle Einträge, Google zeigt ältere Nutzungen, und Plattformen wie Booking oder Airbnb helfen, aktive Namen im Markt zu sehen. Das spart am Ende viel Ärger, und nicht selten auch einige tausend Euro.
Beim Name und Klassen im Markenrecht ist die sogenannte Nizza-Klassifikation sehr wichtig. Sie teilt Marken in 45 Klassen ein und legt fest, wofür ein Name geschützt ist, und, was viele nicht bedenken, wofür meist nicht. Alles außerhalb dieser Klassen ist normalerweise nicht automatisch mit geschützt.
Gerade für Vermieter sind ein paar Klassen besonders relevant. Du wirst merken, dass Klasse 43 fast immer dazugehört, weil sie Beherbergung wie Ferienwohnungen oder andere zeitlich begrenzte Unterkünfte abdeckt. Dazu kommen oft Klasse 35 und 41, zum Beispiel für Werbung, Online‑Vermarktung, Buchungsservices sowie touristische oder freizeitbezogene Angebote. Das wirkt ähnlich, ist rechtlich aber klar getrennt.
Interessant ist: Viele wählen am Anfang zu wenige oder die falschen Klassen. Das kann später teuer werden. Eine gesicherte Domain oder ein Name im Impressum hilft hier übrigens nicht, das zählt meist nicht als Markenschutz.
| Markenklasse | Bedeutung |
|---|---|
| 43 | Beherbergung und Ferienunterkünfte |
| 35 | Marketing und Buchungsservices |
Mein Experten-Tipp #2: Wer langfristig wachsen möchte, etwa mit weiteren Objekten oder späteren Partnerschaften, sollte mindestens mit Klasse 43 starten. Ich würde auch direkt Klasse 35 prüfen. Erweiterungen sind später möglich, kosten dann aber oft deutlich mehr.
Durch neue EU‑Regeln melden Plattformen Vermieterdaten an Behörden (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft). Das sorgt für mehr Transparenz und führt oft zu gezielteren Kontrollen. Marken lassen sich dadurch leichter finden, besonders bei der Suche nach Namen, ein Risiko, das viele nicht auf dem Schirm haben.
Icch wurde immer malwieder gefragt: „Gilt Markenrecht auch auf Airbnb?“ Ja. Dein Inseratsname ist Werbung und hilft, dich wiederzuerkennen. Deshalb gilt das Markenrecht auf Airbnb, Booking und der eigenen Website gleichermaßen.
Problematisch wird es vor allem, wenn mehrere Objekte unter einem Markennamen laufen, dazu eine Website kommt oder Social Media genutzt wird. Mehr Sichtbarkeit heißt meist auch mehr Verantwortung, etwa, wenn alle Apartments unter demselben Markennamen auftreten.
Germany is set to make Travel & Tourism history in 2025, with every major performance indicator set to reach new heights.

Der Schutz für Marken in der Vermietung ist kein Hexenwerk. Meist liegt das Problem nicht an der Idee, sondern daran, dass ein klarer Plan fehlt. Schnell loszulegen klingt gut, doch ein kurzer Blick nach vorn spart oft Ärger. Mit festen Schritten, guter Vorbereitung und etwas Geduld bleibt alles überschaubar, und deutlich entspannter.
Am Anfang stellt sich die wichtigste Frage: Passt der Name wirklich? Ein Check im DPMA‑Register und bei EUIPO ist Pflicht. Google hilft auch, bleibt aber oberflächlich. Ähnliche Marken anzusehen zeigt besser, wo echte Risiken liegen. Die Klassenwahl braucht Zeit, lohnt sich aber. Und nach der Anmeldung solltest du die Marke weiter im Blick behalten.
Die Kosten starten bei etwa 300 Euro. Abmahnungen sind meist teurer und bringen Stress, selbst wenn nichts daraus wird.
Mein Experten-Tipp #3: Ab zwei Objekten, eigener Website oder sichtbarem Branding lohnt sich eine Markenanmeldung meistens. Für die Zahlen, und fürs gute Gefühl.
Wer professionell vermieten will, sollte früh über die eigene Marke nachdenken. Ein klarer, gut unterscheidbarer Name sorgt oft schneller für Vertrauen, bei Gästen, Investoren, Partnern und auch bei Banken. Das ist von Anfang an relevant und keine Spielerei. In der Praxis zeigt sich schnell der Effekt: Gäste finden sich besser zurecht, und man wird wiedererkannt. Ich meinen Blogartikel: 1000 Namen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser erfährst du, wie du bei der Namensfidung vorgehen kannst und auf was du achten solltest.
Trends, die ich aktuell sehe (und die es wirklich gibt):
Gerade in Städten steigt die Zahl markenrechtlicher Abmahnungen deutlich. Quelle: Deutscher Anwaltverein, eine recht verlässliche Stimme.
Der wichtigste Punkt zuerst: Markenrecht ist oft genau das, was dir später Ärger erspart. Es schützt dein Geschäft, dein Geld und deine Zukunft als Vermieter, auch wenn es am Anfang etwas trocken wirkt. Gerade deshalb lohnt es sich, jetzt genauer hinzuschauen, oft sparst du dir damit Zeit, Abmahnstress und Nerven.
Was steht konkret an? Häufig zeigt sich bei einer Registersuche, dass es ähnliche Namen schon gibt. Auch die richtige Markenklasse sollte geprüft werden, weil sie überraschend oft falsch gewählt wird. Gibt es verwechselbare Namen? Die frühe Eintragung ist meist der letzte, wichtige Schritt.
Wenn du unsicher bist, hol dir Hilfe! Ein Markenanwalt kann hier sinnvoll sein. So lässt sich das Abmahnrisiko meist gut vermeiden.
Entscheidend ist oft, wie du nach außen auftrittst und wie die Vermietung läuft. Ja: Vermietest du regelmäßig und nimmst Geld ein, gilt das häufig als geschäftlich (also kein Hobby). Das kann auch ohne Gewerbeanmeldung so sein (kommt oft vor).
Rechtlicher Schutz entsteht meist erst, wenn du eine Marke anmeldest.
Eine Domain schützt oft nur die Internetadresse, also die URL.
Der Name selbst bleibt frei, andere können ihn nutzen oder sogar als Marke eintragen.
Darum glaube ich nicht, dass eine Domain dafür ausreicht.
Meist geht es um Klasse 43. Sie umfasst Beherbergung und Kurzzeitvermietung, also Vermietung auf Zeit, und ist für Ferienwohnungen wichtig. Je nach Geschäftsmodell brauchst du oft noch weitere Klassen, zum Beispiel für Marketing.
Ja. Meist kannst du deinen Inseratsnamen als Marke anmelden, wenn er eigenständig ist und keine älteren Rechte verletzt. Reine Beschreibungen wie Lage oder Unterkunftsart lassen sich oft nicht schützen.
Für dich ist das gut planbar und überschaubar. Die Grundgebühr beim DPMA liegt bei etwa 300 Euro für drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet extra.
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.


Du möchtest auf deiner Website die Belegzeiten deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses darstellen und zuverlässig neue Gästeanfragen oder Direktbuchungen erhalten? Dann lass dich von uns bezüglich deines Webauftritts beraten. Wir haben schon über 200 Vermieter-Websites erstellt und finden garantiert auch für dich die perfekte Lösung!



