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Die neue EU-Verordnung (KVDG) für deutsche Gastgeber

Die neue EU-Verordnung (KVDG) revolutioniert die Kurzzeitvermietung in Deutschland mit einer verpflichtenden Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte. Erhalte essentielle Infos zur offiziellen Registrierungsnummer, dem Datenaustausch mit Behörden und wie du deine Angebote...

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachte! Der Artikel stellt in keiner Weise eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen erhältst du hier lediglich aus meiner persönlichen Sicht und Erfahrung als Vermieter-Coach.

Wer eine Ferienwohnung in Deutschland vermietet, hat es wahrscheinlich schon gehört: Die neue EU‑Verordnung zur Kurzzeitvermietung bringt spürbare Änderungen. Deshalb verunsichert die neue Registrierungspflicht viele, was absolut verständlich ist. Brauchst du wirklich eine Registrierung? Was genau steckt hinter der offiziellen Registrierungsnummer, und was passiert, wenn sie fehlt? In den meisten Fällen tauchen genau diese Fragen zuerst auf.

Ich bin Oliver Lehne und begleite seit vielen Jahren private und gewerbliche Vermieter auf dem Weg zu einer professionellen und profitablen Ferienvermietung. Hier erkläre ich die neue KVDG‑Regelung Schritt für Schritt.

Du erfährst, was die Registrierungspflicht konkret heißt und wie der Datenaustausch mit Behörden abläuft, inklusive der Folgen für Buchungsplattformen ohne gültige Nummer. Weitere Tipps zu diesem besonderen Sachverhalt findest du im Vermieter-Guide.

Was steckt hinter der KVDG und warum gibt es sie?

Die Grundlage ist die EU‑Verordnung (EU) 2024/1028. Sie soll für mehr Transparenz bei der Kurzzeitvermietung sorgen, also klar zeigen, wer vermietet, wie oft und unter welchen Bedingungen. In Deutschland wird das über das Kurzzeitvermietungs‑Datenaustausch‑Gesetz umgesetzt, kurz KVDG. Die Regeln sind verbindlich und recht klar, was bisher oft gefehlt hat. So sollen Grauzonen möglichst gar nicht erst entstehen.

Spannend ist vor allem das Ziel dahinter: Städte und Gemeinden sollen endlich verlässliche Daten bekommen. Sie können sehen, wie viele Ferienunterkünfte es gibt, wie häufig sie gebucht werden und welche Umsätze entstehen. Erst dadurch ergibt sich oft ein realistisches Bild der Lage vor Ort. Laut EU‑Kommission machen Kurzzeitvermietungen rund 25 Prozent aller Übernachtungen in der EU aus, mehr, als viele vermuten. Quelle: EU‑Kommission.

Die EU reagiert damit auf Kritik, die es schon lange gibt. Kommunen, Wohnungswirtschaft und Hotelverbände fordern seit Jahren bessere Datengrundlagen. In vielen Städten fehlen belastbare Zahlen, während Wohnraum gleichzeitig knapper wird. Einheitliche Regeln sollen unkontrolliertes Wachstum bremsen und fairere Bedingungen schaffen, egal, ob über große Plattformen oder direkt vermietet wird.

Für Deutschland heißt das konkret: Ab dem 20. Mai 2026 gilt die Verordnung verbindlich. Als zentrale Datenstelle ist die Bundesnetzagentur vorgesehen, damit der Austausch gebündelt und einheitlich abläuft. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Eckdaten:



Zentrale Fakten zur KVDG


Thema
Angabe
Stand




Inkrafttreten EU-Verordnung
Mai 2024
BMWK


Verbindliche Anwendung
20. Mai 2026
EU


Zentrale Datenstelle
Bundesnetzagentur
BMWK


Marktanteil großer Plattformen
83 %
v-i-r.de




 Source:



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Wichtig für dich: Die KVDG betrifft nicht nur große Anbieter. Außerdem sind auch private Vermieter betroffen, selbst wenn sie nur ein paar Wochen im Jahr oder eine Einliegerwohnung vermieten, Ausnahmen gibt es hier nicht.

# Registrierungspflicht für alle Ferienunterkünfte?

Am Ende entscheidet oft eine kleine Nummer darüber, ob ein Inserat überhaupt noch gelistet wird. Jede Ferienunterkunft muss bei der zuständigen Kommune angemeldet werden, egal ob Ferienwohnung oder Ferienhaus etc. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, diese Regelungen umzusetzen. Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie die Registrierungspflicht einführen. Dies könnte zu potenziellen Problemen führen, da die uneinheitliche Anwendung der Vorschriften auf kommunaler Ebene unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen für Vermieter schaffen kann.

Ein Szenario könnte zum Beispiel so aussehen: Ein Vermieter muss sich laut Kommune nicht registrieren, wei die Kommune es aktuell nicht umsetzen möchte, er erhält also keine Registriernummer. Die Portale auf denen er als Gastgeber seine Unterkunft inseriert, verlangen aber eine Registriernummer! Ich bin gespannt, wie dies in der Praxis gelöst wird.

Kommunen sollten frühzeitig darüber informiert werden, dass sie freiwillig am Verfahren teilnehmen können und welchen Mehrwert der Datenzugriff für ihre Steuerungs- und Kontrollaufgaben bietet. Denn eine der wesentlichen Kernfragen wird sein: Wie viele Kommunen werden sich aktiv am Registrierungsverfahren beteiligen? Diese Beteiligung ist entscheidend, um flächendeckend mehr Transparenz zu schaffen.

Nach der Anmeldung erhältst du eine offizielle Registrierungsnummer. Diese ist nicht nur Papierkram. Ohne diese Nummer erscheint das Angebot auf Plattformen wie Airbnb oder Booking meist gar nicht erst. Vor allem diese beiden prüfen streng.

Wo gehört die Nummer hin? Sie muss in allen Inseraten stehen: auf Airbnb, Booking, FeWo-direkt und auch auf der eigenen Website. Ohne gültige Nummer darf das Angebot künftig nicht online bleiben.

Ein weiterer Punkt: Die Registrierung gilt immer für ein Objekt. Mehrere Unterkünfte brauchen also mehrere Nummern. Auch Änderungen wie ein Eigentümerwechsel oder längere Vermietungspausen sollten künftig gemeldet werden.

Inserate ohne Nummer werden gelöscht, denn Plattformen müssen das kontrollieren (Quelle: Deutscher Ferienhausverband).

Mein Tipp aus der Praxis: Warte nicht zu lange. Manche Kommunen brauchen etwas Zeit. Nehme Kontakt auf, Wer früh startet, spart sich Stress.

Datenaustausch mit Behörden: Was wird gemeldet?

Der Datenaustausch mit Behörden ist für viele Gastgeber ein heikles Thema. Die gute Nachricht: Du musst nicht jeden Monat selbst Zahlen an ein Amt schicken. Wirklich nicht.

Das übernehmen die Buchungsplattformen. Sie senden die Daten regelmäßig automatisch an eine zentrale Stelle bei der Bundesnetzagentur. Meist läuft das komplett im Hintergrund, ohne zusätzlichen Aufwand für dich. Gemeldet werden zum Beispiel:

Je nach Umsetzung tauchen auch Leerzeiten oder Stornierungen auf. Dadurch wirkt das Bild oft realistischer. Eine gezielte Kontrolle einzelner Gastgeber ist aber nicht geplant.

Auf die Daten können Kommunen, Statistikstellen und Finanzbehörden zugreifen, über eine gemeinsame digitale Lösung. Grundlage dafür ist eine Bundestagsdrucksache (21/3484), also eine offizielle Quelle.

Klar ist trotzdem: Die steuerliche Transparenz steigt deutlich. Wenn bisher nicht alles ganz ordentlich war, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Unterlagen zu sortieren. Später wirst du sehen, wie praktisch das ist.

Illustration der neuen EU-Verordnung für die Kurzzeitvermietung in Deutschland

So nutzt du die KVDG zu deinem Vorteil

Hier steckt der Teil, den viele gern übersehen. Ja, die KVDG ist Pflicht. Gleichzeitig bringt sie Chancen mit sich, oft mehr, als man am Anfang erwartet.

Besonders interessant ist: Illegale und nicht registrierte Angebote verschwinden nach und nach vom Markt. Dadurch sinkt der Druck durch extrem günstige Konkurrenz oft deutlich. Davon profitieren vor allem professionelle Gastgeber, eben die, die sich an die Regeln halten.

Auch das Vertrauen der Gäste wächst. Eine offiziell registrierte Unterkunft wirkt sicherer und klar geregelt. Gerade internationale Gäste achten darauf, weil sie feste Regeln aus ihren Heimatmärkten kennen und erwarten, ein Punkt, den viele unterschätzen.

Umsetzung in der Praxis: Schritt für Schritt

In Großstädten dauert die Bearbeitung oft mehrere Wochen. Genau deshalb hilft ein klarer, einfacher Plan, kurz gesagt: kein Hexenwerk. Warum also nicht direkt prüfen, ob deine Kommune schon ein eigenes Registrierungsportal hat? Das ist oft der echte Start. Du wirst schnell merken, dass gute Vorbereitung Rückfragen senkt und unnötige Wartezeiten vermeidet.

Als nächstes legst du alle Unterlagen zum Objekt bereit: Grundriss, Adresse,  Nutzungsart, Erlaubnis zur Untervermietung (falls erforderlich). Danach beantragst du die offizielle Registrierungsnummer bei der zuständigen Stelle. Diese Nummer muss später auf allen Buchungsplattformen stehen, wirklich überall. Zum Schluss passt du auch deine eigeme Website an.

Zukunftsausblick für deutsche Gastgeber

Ab 2026 dürfte die Kurzzeitvermietung in vielen Fällen spürbar professioneller werden, daran habe ich kaum Zweifel. Gute Chancen auf noch mehr Auslastung haben nun die Gastgeber, die schon immer ordentlich und legal gearbeitet haben. Alle anderen werden verschhwinden! Laut Verband Internet Reisevertrieb entfallen 82 Prozent der Übernachtungen auf Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Quelle: v-i-r.de. Illegale Unterkünfte werden in naher Zukunft nicht mehr dazugehören.

Häufig gestellte Fragen

Dein Inserat darf nicht online bleiben. Kurz gesagt: Ohne gültige Nummer sperren Plattformen Angebote, und auf kommunaler Ebene gibt es meist Bußgelder.

Einige Kommunen beginnen früher. In der Regel gilt die Pflicht spätestens ab dem 20. Mai 2026, je nach Ort. Regelmäßig bei Stadt oder Gemeinde nachfragen.

So läuft es meist: Jede Ferienunterkunft braucht eine eigene offizielle Registrierungsnummer. Das gilt für private und gewerbliche Vermieter, egal bei Größe, Lage sowie kurzer oder langer Vermietung. Für dich zählt jede Unterkunft einzeln. Kommunen können sich vorbehalten eine Registrierungspflicht einzuführen.

Zuletzt aktualisert am
5/3/2026

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.

Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.

Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.

Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.

Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.

Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.

Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.

Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.

Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.

Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.

Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.

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