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Übernachtungssteuern in Deutschlands Großstädten: Wo welche City Tax anfällt und was Vermieter wissen müssen

Übernachtungssteuern gehören in vielen deutschen Großstädten längst zur Realität der Kurzzeitvermietung. Der Artikel zeigt, welche Modelle Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Bremen, Dresden, Hannover und Stuttgart aktuell nutzen und was das für Vermieter praktisch bedeutet.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachte! Der Artikel stellt in keiner Weise eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen erhältst du hier lediglich aus meiner persönlichen Sicht und Erfahrung als Vermieter-Coach.

Kurz zusammengefasst

Übernachtungssteuern sind in Deutschlands Großstädten längst kein Randthema mehr. Während einige Städte schon seit Jahren eine City Tax, Kulturförderabgabe oder Beherbergungssteuer erheben, haben andere ihre Regeln zuletzt verschärft oder neue Abgaben eingeführt. Berlin erhebt aktuell 7,5 Prozent auf das Nettoentgelt der Übernachtung, Hamburg arbeitet mit einem gestaffelten Modell, Frankfurt verlangt 2 Euro pro Person und Nacht, Düsseldorf 3 Euro pro Person und Nacht, Köln 5 Prozent, Bremen ab 1. Januar 2026 5,5 Prozent, Dresden 6 Prozent, und Stuttgart startet zum 1. Juli 2026 mit 3 Euro pro Person und Nacht. Gleichzeitig ist München ein prominentes Beispiel dafür, dass eine kommunale Übernachtungssteuer derzeit gerade nicht erhoben werden kann.

Warum Übernachtungssteuern für Vermieter in Großstädten wichtiger werden

Wer Ferienwohnungen, Apartments oder andere kurzfristige Unterkünfte in Großstädten anbietet, muss sich heute nicht mehr nur mit Auslastung, Plattformen und Preisstrategie beschäftigen. Kommunale Übernachtungssteuern wirken sich unmittelbar auf Rechnungsstellung, Kalkulation, Preiswahrnehmung und Abläufe im Betrieb aus. Dazu kommt: Viele Städte haben zuletzt ihre Systeme ausgeweitet, etwa auf beruflich veranlasste Übernachtungen, oder ihre Steuersätze angepasst. Damit wird das Thema nicht nur für Hotels, sondern auch für private und gewerbliche Gastgeber relevanter.

Für Vermieter ist dabei vor allem wichtig, dass die Bezeichnungen unterschiedlich klingen, in der Praxis aber oft auf etwas Ähnliches hinauslaufen: eine kommunale Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen. Je nach Stadt heißt sie Übernachtungssteuer, Beherbergungssteuer, Tourismusbeitrag, Tourismusabgabe, Kultur- und Tourismustaxe oder Kulturförderabgabe. Inhaltlich ähneln sich diese Modelle, rechtlich und operativ unterscheiden sie sich aber zum Teil deutlich.

Welche Städte in Deutschland haben eine Übernachtungssteuer?

Gerade für Vermieter, die in mehreren Märkten aktiv sind oder neue Standorte prüfen, ist zuerst diese Frage wichtig: Welche Großstädte erheben aktuell überhaupt eine Übernachtungssteuer? Zu den wichtigsten Großstädten mit laufenden oder beschlossenen Modellen gehören derzeit Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Köln, Bremen beziehungsweise Bremerhaven, Dresden, Hannover und ab Juli 2026 auch Stuttgart. München erhebt aktuell keine solche kommunale Abgabe, obwohl die Stadt sie einführen wollte. Wie stark Städte in die Kurzzeitvermietung eingreifen, zeigt auch das <a href="/vermieterguide/wohnraumstaerkungsgesetz-nrw">Wohnraumstärkungsgesetz NRW</a>, das in bestimmten Kommunen zusätzliche Pflichten für Gastgeber auslöst. „Wer neue Märkte prüft, sollte Übernachtungssteuern deshalb immer zusammen mit anderen Standortfaktoren bewerten. Welche Regionen grundsätzlich spannend sind, zeigt auch mein Artikel zu <a href="/vermieterguide/lukrative-standorte-ferienwohnung">lukrativen Standorten für Ferienwohnungen</a>.“

Übernachtungssteuern in Großstädten: Die wichtigsten Modelle im Überblick

Stadt Modell Höhe Besonderheit
Berlin prozentual 7,5 % des Netto-Übernachtungsentgelts seit 1.4.2024 auch Geschäftsreisen steuerpflichtig
Hamburg gestaffelt 0,60 € bis 4,80 €, danach +1,20 € je weitere 50 € abhängig vom Netto-Übernachtungspreis seit 1.1.2025
Frankfurt am Main pauschal 2 € pro Person und Nacht gilt für ortsfremde entgeltliche Übernachtungen
Düsseldorf pauschal 3 € pro Person und Nacht gilt unabhängig von touristischem oder beruflichem Anlass
Köln prozentual 5 % des Übernachtungspreises seit 1.7.2024 auch berufliche Übernachtungen steuerpflichtig
Bremen / Bremerhaven prozentual aktuell 5 %, ab 1.1.2026 5,5 % seit 1.4.2024 auch berufliche Übernachtungen steuerpflichtig
Dresden prozentual 6 % des Brutto-Übernachtungsentgelts Anmeldung und Abführung durch den Betreiber
Hannover Beherbergungssteuer seit 2024 in Kraft 2025 rund 10,5 Mio. € Einnahmen gemeldet
Stuttgart pauschal 3 € pro Person und Nacht ab 1.7.2026 neue Steuer, digitale Quartalsabrechnung
München aktuell keine Steuer Einführung derzeit rechtlich blockiert

Die Tabelle zeigt bereits das Grundproblem für Vermieter: Es gibt kein einheitliches deutsches Modell. Manche Städte arbeiten prozentual, andere pauschal, Hamburg wiederum gestaffelt nach Übernachtungspreis. Außerdem unterscheiden sich Anwendungsbereich, Ausnahmen und Meldepflichten teils deutlich.

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Berlin?

Berlin gehört zu den Städten mit der bekanntesten City Tax. Aktuell beträgt die Übernachtungsteuer 7,5 Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung. Seit dem 1. April 2024 sind berufliche Übernachtungen nicht mehr von der Steuer ausgenommen. Zusätzlich gilt ab 1. Januar 2026 unter anderem das Kalendervierteljahr als Steueranmeldungszeitraum, und die elektronische Abgabe wird verpflichtend.

Für Gastgeber in Berlin ist das besonders relevant, weil die Stadt nicht nur einen relativ hohen Satz hat, sondern auch die frühere Trennung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen aufgehoben wurde. Wer in Berlin vermietet, muss deshalb sauber zwischen Übernachtungsentgelt und Nebenleistungen unterscheiden und die Steuerprozesse ordentlich aufsetzen.

Wie funktioniert die City Tax in Hamburg?

Hamburg arbeitet nicht mit einem festen Prozentsatz, sondern mit einer Preisstaffel. Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Steuer pro Übernachtungsgast und Tag zwischen 0,60 Euro bei einem Netto-Übernachtungspreis von 10,01 bis 25,00 Euro und 4,80 Euro bei bis zu 200,00 Euro Netto-Übernachtungspreis. Für jede weitere angefangene 50 Euro erhöht sich die Steuer um 1,20 Euro. Bei 250 Euro netto sind es also 6 Euro.

Das Hamburger Modell ist für Vermieter vor allem deshalb interessant, weil es preisabhängig funktioniert. Wer höherpreisige Unterkünfte anbietet, landet automatisch in höheren Stufen. Für Ferienwohnungen und Serviced Apartments in Hamburg kann das bei der Preisgestaltung spürbar sein.

Welche Übernachtungssteuer gilt in Frankfurt?

Frankfurt erhebt einen Tourismusbeitrag von 2 Euro pro Übernachtung und pro Person. Die Stadt nennt als beitragspflichtig ortsfremde Personen, die in Frankfurt keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und entgeltlich übernachten.

Für Vermieter ist Frankfurt deshalb ein gutes Beispiel dafür, wie einfach eine Steuerlogik in der Höhe sein kann — und wie relevant sie trotzdem in der Praxis wird, weil sie pro Person und Nacht sauber eingezogen und abgeführt werden muss.

Welche Beherbergungssteuer gilt in Düsseldorf?

Düsseldorf hat zum 1. Januar 2024 eine Beherbergungssteuer eingeführt. Der Steuersatz beträgt 3 Euro pro Person und pro Übernachtung. Die Stadt macht ausdrücklich klar, dass die Besteuerung generell für alle Beherbergungen erfolgt, die über den Grundbedarf des Wohnens hinausgehen. Außerdem gilt die Steuer unabhängig davon, ob die Übernachtung touristisch oder beruflich veranlasst ist.

Für Apartmentvermieter und Ferienwohnungen in Düsseldorf ist das wichtig, weil die Steuer nicht nur klassische Hotelgäste betrifft. Durch die pauschale Höhe ist das Modell zwar vergleichsweise einfach, der Aufwand in der Abwicklung bleibt aber bestehen.

Welche Übernachtungssteuer gilt in Köln?

Köln erhebt eine Übernachtungssteuer in Form der Kulturförderabgabe. Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrags. Seit dem 1. Juli 2024 werden auch beruflich zwingende Übernachtungen besteuert.

Für Gastgeber in Köln ist das ein besonders praxisnahes Beispiel dafür, wie stark kommunale Übernachtungssteuern in den letzten Jahren in Richtung einer breiteren Besteuerung ausgeweitet wurden. Wer in Köln vermietet, muss die Abgabe deshalb nicht mehr nur im klassischen Freizeittourismus mitdenken.

Welche Übernachtungssteuer gilt in Bremen und Bremerhaven?

In Bremen und Bremerhaven steigt die Tourismusabgabe zum 1. Januar 2026 von 5 Prozent auf 5,5 Prozent. Seit dem 1. April 2024 unterliegen dort auch beruflich veranlasste entgeltliche Übernachtungen der Besteuerung.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie dynamisch sich das Thema entwickelt. Für Vermieter reicht es deshalb nicht, sich einmal grob zu informieren und das Thema dann jahrelang nicht mehr anzufassen. Gerade bei kommunalen Übernachtungssteuern ändern sich Ausnahmen, Sätze und Verfahren durchaus spürbar.

Welche Übernachtungssteuer gilt in Dresden?

Dresden erhebt eine Beherbergungssteuer in Höhe von 6 Prozent des Brutto-Übernachtungsentgelts. Der Betreiber der Beherbergungseinrichtung ist verpflichtet, die Steuer bei Abreise einzuziehen und an die Stadt abzuführen.

Damit liegt Dresden im Großstadtvergleich im oberen Bereich der prozentualen Modelle. Für Vermieter ist hier vor allem die Frage relevant, welche Ausnahmen sauber dokumentiert werden müssen und wie die Steuer in die Preislogik eingebaut wird.

Hannover und Stuttgart: Warum neue Modelle für Vermieter wichtig sind

Hannover hat seine Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2024 eingeführt und im ersten Jahr laut Stadt rund 10,5 Millionen Euro eingenommen. Das zeigt, dass die Steuer dort nicht nur eingeführt, sondern bereits als dauerhaftes Instrument in der Stadtfinanzierung etabliert ist.

Stuttgart führt zum 1. Juli 2026 eine Übernachtungssteuer ein. Nach Angaben der Stadt beträgt sie 3 Euro pro Person und Nacht. Hotels und private Vermietungen rechnen digital quartalsweise ab, Minderjährige und Schülergruppen sind befreit. Die Stadt erwartet Einnahmen von bis zu 10 Millionen Euro jährlich.

Für Vermieter ist das wichtig, weil es zeigt: Auch Städte ohne bisherige Abgabe können relativ schnell neue Modelle einführen. Wer sich in Großstädten auf Kurzzeitvermietung spezialisiert, sollte deshalb nicht nur auf den aktuellen Status schauen, sondern politische Entwicklungen beobachten.

Hat München eine Übernachtungssteuer?

Aktuell nicht. München wollte eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Übernachtungspreis einführen, wurde dabei aber durch die bayerische Gesetzeslage gestoppt. Nach Angaben der Stadt kann München die Steuer derzeit nicht einführen.

bild visualisiert die fehlende Übernachtungssteuer in München

Das ist für Vermieter deshalb interessant, weil es zeigt: Nicht jede deutsche Großstadt erhebt automatisch eine Übernachtungssteuer. Die Rechtslage hängt nicht nur von der Kommune, sondern auch vom jeweiligen Landesrecht ab.

Was Vermieter jetzt konkret tun sollten

Wenn du Ferienwohnungen, Apartments oder andere kurzfristige Unterkünfte in Großstädten anbietest, solltest du Übernachtungssteuern nicht nur als „Aufschlag für den Gast“ behandeln. In der Praxis sind vor allem diese Punkte entscheidend:

  1. Standort prüfen
    Gibt es am Standort überhaupt eine Übernachtungssteuer — und wenn ja, in welcher Form?
  2. Modell verstehen
    Prozentual, pauschal oder gestaffelt: Das verändert direkt deine Preislogik.
  3. Geschäftsreisen separat prüfen
    In mehreren Städten werden inzwischen auch berufliche Übernachtungen besteuert.
  4. Ausnahmen dokumentieren
    Minderjährige, Langzeitaufenthalte oder bestimmte Gruppen können befreit sein — aber nur, wenn du die Regeln sauber kennst.
  5. Abführung organisatorisch sauber aufsetzen
    Anmeldung, Erklärung, Rechnungsstellung und Fristen müssen in deinen Ablauf passen.

Gerade wenn du mehrere Standorte betreibst oder einen neuen Markt prüfst, ist das Thema Teil deiner Standort- und Preisstrategie — nicht nur eine steuerliche Formalie. „Gerade wenn du Kauf, Sanierung und laufende Kosten zusammen betrachten willst, lohnt sich auch ein Blick auf unseren Beitrag zur <a href="/vermieterguide/ferienwohnung-foerderung-finanzierung">Förderung und Finanzierung von Ferienwohnungen</a>.

Was Vermieter bei Übernachtungssteuern konkret prüfen sollten

Thema Was du prüfen musst Warum es wichtig ist
Steuerart Prozentmodell, Pauschale oder Staffel Beeinflusst Preisstrategie und Rechnungslogik
Geltung für Geschäftsreisen Ja oder nein Relevant für Zielgruppe, Buchungsprozess und Abrechnung
Ausnahmen z. B. Minderjährige, Langzeitaufenthalte, bestimmte Gruppen Wichtig für korrekte Berechnung und Dokumentation
Bemessungsgrundlage Netto- oder Bruttoübernachtungspreis, pro Person oder pro Aufenthalt Verhindert Fehler bei Rechnungen und Steuerabführung
Meldung / Erklärung Fristen, Steueranmeldung, digitale Verfahren Wichtig für rechtssichere Abführung
Darstellung im Inserat Steuer separat ausweisen oder einpreisen Beeinflusst Preiswahrnehmung und Plattformlogik
Mehrere Standorte Je Stadt eigenes Modell prüfen Keine einheitliche Regelung in Deutschland

Mein Fazit

Übernachtungssteuern in Deutschlands Großstädten sind längst keine Ausnahme mehr, sondern ein fester Bestandteil kommunaler Tourismus- und Finanzpolitik. Für Vermieter ist entscheidend, dass die Modelle sehr unterschiedlich ausfallen: Berlin arbeitet prozentual, Hamburg gestaffelt, Frankfurt und Düsseldorf pauschal, Köln, Bremen und Dresden wiederum mit eigenen Varianten. Gleichzeitig zeigen Städte wie Stuttgart und München, dass sich die Lage auch politisch schnell verändern kann — entweder durch Neueinführung oder durch landesrechtliche Schranken.

Für dich als Vermieter heißt das: Übernachtungssteuern sind kein lästiges Nebenthema, sondern Teil der Standort- und Preisstrategie. Wer sie sauber in Kalkulation, Inserate und Prozesse integriert, arbeitet professioneller — und vermeidet unnötige Fehler.

Häufig gestellte Fragen

Zu den großen Städten mit aktuell relevanten Übernachtungssteuern gehören unter anderem Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Köln, Bremen, Dresden, Hannover und ab Juli 2026 auch Stuttgart. München ist aktuell ein prominentes Beispiel dafür, dass eine Großstadt derzeit keine kommunale Übernachtungssteuer erheben kann.

In Berlin beträgt die Übernachtungsteuer aktuell 7,5 Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung. Seit dem 1. April 2024 sind berufliche Übernachtungen nicht mehr von der Steuer ausgenommen.

Ja. Hamburg erhebt eine Kultur- und Tourismustaxe. Seit dem 1. Januar 2025 ist sie gestaffelt und richtet sich nach dem Netto-Übernachtungspreis pro Person und Nacht.

Ja, in mehreren Großstädten inzwischen auch. Das gilt nach den offiziellen Angaben etwa für Berlin, Düsseldorf, Köln und Bremen.

Köln erhebt eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5 Prozent des Übernachtungspreises. Seit dem 1. Juli 2024 werden auch beruflich zwingende Übernachtungen besteuert.

Düsseldorf erhebt seit dem 1. Januar 2024 eine Beherbergungssteuer von 3 Euro pro Person und Übernachtung. Die Stadt macht keinen Unterschied zwischen touristischen und beruflichen Aufenthalten.

Das hängt von der jeweiligen Stadt und vom konkreten Modell ab. Grundsätzlich können kommunale Übernachtungssteuern auch für kurzfristig vermietete Ferienwohnungen und Apartments gelten, also nicht nur für Hotels. Entscheidend ist immer die jeweilige kommunale Regelung.

In der Regel zieht der Betreiber der Unterkunft die Steuer ein und führt sie an die zuständige Stadt oder das zuständige Steueramt ab. Wie genau das erfolgt, hängt vom jeweiligen kommunalen Modell ab.

Zuletzt aktualisert am
17/4/2026

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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