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Ferienwohnung in Hamburg: Registrierung, Regeln und Wohnraumschutz (2026)

In Hamburg ist die Kurzzeitvermietung von Wohnraum grundsätzlich möglich, aber klar reguliert. Dieser Artikel zeigt, wann eine Wohnraumschutznummer nötig ist, wann eine Genehmigung erforderlich wird und worauf Vermieter achten sollten.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachte! Der Artikel stellt in keiner Weise eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen erhältst du hier lediglich aus meiner persönlichen Sicht und Erfahrung als Vermieter-Coach.

Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen ist in Hamburg grundsätzlich möglich, wird aber deutlich reguliert. Besonders wichtig sind dabei die Wohnraumschutznummer, die Abgrenzung zwischen gelegentlicher Vermietung und dauerhafter Nutzung sowie die Frage, wann eine Genehmigung zur Zweckentfremdung erforderlich ist. Hamburg stellt dafür einen eigenen Onlinedienst zur Wohnraumschutznummer bereit; außerdem weist die Stadt ausdrücklich darauf hin, dass für die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung ohne erforderliche Genehmigung gegen das Wohnraumschutzgesetz verstoßen werden kann.

Dieser Artikel ist Teil unseres Überblicks: Zweckentfremdungsverbote und Kurzzeitvermietung in Deutschland

Darf man in Hamburg eine Wohnung kurzfristig vermieten?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist aber, wie der Wohnraum genutzt wird. Hamburg unterscheidet in der Praxis sehr stark zwischen einer eher gelegentlichen, rechtmäßigen Kurzzeitüberlassung und einer Nutzung, die als genehmigungspflichtige Zweckentfremdung angesehen werden kann. Die Stadt verweist zudem darauf, dass seit dem 1. Januar 2019 für Anbieter von Ferienwohnungen eine Registrierungspflicht besteht und seit 1. April 2019 Angebote mit Wohnraumschutznummer beworben werden müssen.

Für Vermieter heißt das vor allem:

  • Nicht jede Kurzzeitvermietung ist automatisch unzulässig
  • Öffentlich beworbene Vermietung in Wohnraum ist häufig registrierungspflichtig
  • Bei dauerhafter oder umfassender touristischer Nutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein

Was in Hamburg als Zweckentfremdung gilt

Hamburg schützt Wohnraum über das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz. Nach den Informationen der Stadt kann die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung, ebenso wie Leerstand oder gewerbliche Nutzung, genehmigungspflichtig sein. Hamburg nennt ausdrücklich Ferienwohnungen als Beispiel für eine Zweckentfremdung von Wohnraum, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind.

Typische problematische Fälle sind:

  • dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung
  • regelmäßige Vermietung an wechselnde Gäste
  • Leerstand von Wohnraum
  • Nutzung zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken statt zu Wohnzwecken

Wohnraumschutznummer: Registrierung in Hamburg

Für rechtmäßige Vermietungen stellt Hamburg einen Online-Dienst bereit, über den eine Wohnraumschutznummer beantragt werden kann.

bild zeigt eine Hamburger Ferienwohnung mit Wohnraumschutznummer

Die Stadt erklärt außerdem, dass diese Nummer bei Angeboten und Werbung für Ferienwohnungen in Wohnraum angegeben werden muss. Die Beantragung läuft über das Hamburger Serviceportal.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Registrierung bzw. Beantragung der Wohnraumschutznummer über das Serviceportal
  • Angabe der Nummer im Inserat
  • Pflege des Belegungskalenders über den Online-Dienst, wenn erforderlich

Wann in Hamburg eine Genehmigung nötig ist

Hamburg bietet auch eine offizielle Service-Seite zur Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum an. Dort wird erklärt, dass eine Genehmigung erforderlich ist, wenn Wohnräume anders als zum Wohnen genutzt werden sollen. Das betrifft je nach Einzelfall auch Ferienwohnungen.

Eine Genehmigung ist deshalb besonders relevant, wenn:

  • die Wohnung dauerhaft touristisch genutzt wird
  • keine echte Wohnnutzung mehr stattfindet
  • die Vermietung nicht nur gelegentlich erfolgt
  • Wohnraum vollständig dem regulären Mietmarkt entzogen wird

Unterschied zwischen gelegentlicher und dauerhafter Nutzung

Gerade in Hamburg ist diese Unterscheidung wichtig. Nicht jede kurzzeitige Überlassung wird sofort wie eine klassische Ferienwohnung behandelt. Problematisch wird es vor allem dann, wenn die Nutzung auf eine dauerhafte touristische Verwertung hinausläuft.

Die Hamburger Behörden prüfen solche Fälle im Einzelfall. Auf den Bezirksseiten wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ferienwohnungen nur unter bestimmten Bedingungen und nach Genehmigung zulässig sind.

Für die Einordnung helfen diese Fragen:

  • Wird die Wohnung noch überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?
  • Erfolgt die Vermietung nur gelegentlich?
  • Wird die Unterkunft dauerhaft als Ferienwohnung angeboten?
  • Liegt bereits eine baurechtliche oder wohnraumschutzrechtliche Genehmigung vor?

Nachfrage und Preise für Kurzzeitvermietung in Hamburg

Hamburg ist als Städtedestination, Messestandort und Wirtschaftsmetropole attraktiv. Für viele Vermieter ist die Stadt deshalb interessant. Gleichzeitig sind die regulatorischen Anforderungen höher als in weniger angespannten Wohnungsmärkten. Für den wirtschaftlichen Erfolg zählen deshalb nicht nur Lage, Ausstattung und Nachfrage, sondern vor allem auch die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Diese Einschätzung ist eine fachliche Einordnung; die rechtlichen Grundlagen dazu liefert die Stadt Hamburg.

Beispiel: So kann eine rechtmäßige Vermietung in Hamburg aussehen

Ein Eigentümer möchte seine Wohnung gelegentlich an Gäste vermieten.

Ein möglicher Ablauf:

  1. Er prüft zunächst, ob die Nutzung noch als normale Wohnnutzung mit gelegentlicher Überlassung einzuordnen ist.
  2. Er beantragt im Hamburger Serviceportal eine Wohnraumschutznummer.
  3. Er versieht sein Inserat mit dieser Nummer.
  4. Er achtet darauf, die Nutzung nicht in eine dauerhafte touristische Vermarktung kippen zu lassen.
  5. Falls die Nutzung über eine bloß gelegentliche Überlassung hinausgeht, prüft er, ob eine Genehmigung zur Zweckentfremdung erforderlich ist.

So ein Vorgehen orientiert sich an den offiziellen Hamburger Verfahren zur Wohnraumschutznummer und zur Genehmigung bei abweichender Nutzung von Wohnraum.

Typische Fehler von Vermietern in Hamburg

In Hamburg entstehen Probleme oft nicht dadurch, dass Vermieter bewusst Regeln brechen, sondern weil sie die Anforderungen falsch einschätzen.

Häufige Fehler sind:

  • Inserat ohne Wohnraumschutznummer
  • Annahme, dass jede private Kurzzeitvermietung automatisch erlaubt ist
  • dauerhafte touristische Nutzung ohne Genehmigung
  • fehlende Prüfung, ob Wohnraum dem regulären Markt entzogen wird

Lese hierzu auch meinen Artikel zum Thema Nutzungsänderung.

Lohnt sich Kurzzeitvermietung in Hamburg?

Hamburg bleibt grundsätzlich ein attraktiver Markt. Die Stadt ist international gefragt, wirtschaftlich stark und touristisch relevant. Für Vermieter ist aber entscheidend, dass sich das Modell nur dann lohnt, wenn die Nutzung auch rechtssicher aufgebaut ist. In Hamburg ist deshalb weniger die reine Nachfrage das Problem als die saubere Einordnung zwischen erlaubter Nutzung, registrierungspflichtiger Überlassung und genehmigungspflichtiger Zweckentfremdung. Diese Gewichtung ist eine redaktionelle Einordnung auf Basis der Hamburger Regelungen.

Wann sich Kurzzeitvermietung eher nicht lohnt

Kurzzeitvermietung kann sich in Hamburg weniger eignen, wenn:

  • die Wohnung nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand betrieben werden kann
  • die Nutzung voraussichtlich genehmigungspflichtig wäre
  • die Wohnung dem regulären Wohnungsmarkt vollständig entzogen würde
  • langfristige oder möblierte Vermietung die rechtssichere und wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist

Schritt für Schritt: So gehst du vor

  1. Prüfen, wie der Wohnraum aktuell genutzt wird
  2. Einordnen, ob nur eine gelegentliche Überlassung oder eine weitergehende Nutzung geplant ist
  3. Wohnraumschutznummer über das Serviceportal beantragen
  4. Nummer im Inserat angeben
  5. Bei weitergehender Nutzung Genehmigungspflicht prüfen

Wichtige Regeln zur Kurzzeitvermietung in Hamburg

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Thema Regel in Hamburg
Kurzzeitvermietung erlaubt Ja, unter bestimmten Voraussetzungen
Wohnraumschutznummer Für viele Angebote erforderlich
Inserate Wohnraumschutznummer muss angegeben werden
Gelegentliche Vermietung grundsätzlich eher leichter darstellbar als dauerhafte touristische Nutzung
Dauerhafte Ferienwohnungsnutzung kann genehmigungspflichtig sein
Zweckentfremdung Ferienwohnungsnutzung, Leerstand oder gewerbliche Nutzung können relevant sein
Zuständige Stellen Serviceportal und Bezirksämter / zuständige Behörden
Bußgelder bei Verstößen möglich

Weitere Städte im Vergleich

Weitere Regio- und stadtspezifische Tipps zur Kurzzzeitvermietung bekommst du im Vermieter-Guide unter Städte & Regionen.

Fazit

Hamburg ist für Kurzzeitvermietung interessant, aber rechtlich kein Selbstläufer. Entscheidend sind vor allem die Wohnraumschutznummer, die Einordnung der Nutzung und gegebenenfalls die Genehmigung zur Zweckentfremdung. Wer die Hamburger Verfahren sauber beachtet, kann das Thema deutlich sicherer angehen. Die maßgeblichen Informationen dazu stellt Hamburg selbst über das Serviceportal, die Wohnraumschutzseiten und die Serviceseite zur Genehmigung bereit.

Häufig gestellte Fragen

Airbnb ist in Hamburg nicht pauschal verboten. Entscheidend ist, ob die konkrete Nutzung mit den Vorgaben zum Wohnraumschutz vereinbar ist und ob eine Wohnraumschutznummer oder Genehmigung erforderlich ist.

In vielen Fällen ja. Hamburg stellt dafür einen eigenen Online-Dienst bereit und verlangt die Angabe der Nummer in entsprechenden Angeboten.

Wenn Wohnraum anders als zu Wohnzwecken genutzt werden soll, kann eine Genehmigung zur Zweckentfremdung erforderlich sein. Das betrifft insbesondere weitergehende oder dauerhafte Nutzungen als Ferienwohnung.

Dazu können etwa die Nutzung als Ferienwohnung ohne erforderliche Genehmigung, Leerstand oder eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum zählen.

Die zuständigen Hamburger Behörden beziehungsweise Bezirksämter prüfen entsprechende Fälle und gehen Hinweisen nach. Auf Bezirksseiten wird ausdrücklich auf die Registrierungspflicht und den Wohnraumschutz hingewiesen.

Nein. Auch bei privater Vermietung kommt es auf die konkrete Nutzung, die Registrierungspflicht und gegebenenfalls auf eine Genehmigung an.

Zuletzt aktualisert am
23/4/2026

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.

Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.

Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.

Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.

Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.

Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.

Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.

Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.

Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.

Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.

Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.

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