
Viele Vermieter von Ferienwohnungen oder Unterkünften über Plattformen wie Airbnb fragen sich:
Muss ich GEMA-Gebühren zahlen, wenn ich meinen Gästen Fernseher, Radio oder WLAN zur Verfügung stelle?
Die Antwort ist nicht pauschal, aber klar strukturierbar:
Entscheidend ist, ob du Inhalte aktiv weiterleitest oder nur die Nutzung ermöglichst.
Wenn du dich generell mit den Grundlagen der Vermietung beschäftigst, lohnt sich ein Blick in unserem Vemieterguide unter Einstieg und Grundlagen.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Musikurhebern – insbesondere Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen – vertritt.
Immer dann, wenn Musik oder TV-Inhalte öffentlich genutzt werden, sorgt die GEMA dafür, dass die Urheber eine Vergütung erhalten.
Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren:
Für Vermieter ist vor allem entscheidend, ob überhaupt eine gebührenpflichtige Nutzung vorliegt.

Die GEMA wird relevant, wenn Inhalte öffentlich wiedergegeben werden.
Damit kann eine Ferienwohnung grundsätzlich unter diese Regelung fallen.
Wird das Signal aktiv durch dich als Vermieter bereitgestellt oder verteilt?
In vielen Fällen – insbesondere bei klassischen Airbnb-Setups – besteht keine GEMA-Pflicht:
Hier stellst du nur die Infrastruktur – nicht die Inhalte.
Eine GEMA-Pflicht entsteht meist dann, wenn du aktiv eingreifst:
In diesem Fall liegt eine aktive Weiterleitung von Inhalten vor.
Einzelnes Airbnb mit Smart-TV
WLAN vorhanden, Streaming über Apps → keine GEMA-Pflicht
Ferienhaus mit eigenständigem Empfang
→ keine GEMA-Pflicht
Mehrere Ferienwohnungen mit zentraler SAT-Anlage
→ GEMA-Pflicht wahrscheinlich
Kabelanschluss mit interner Verteilung
→ GEMA-Pflicht wahrscheinlich
Airbnb mit Fire TV Stick oder Apple TV
→ in der Regel keine GEMA-Pflicht
Gemeinschafts-TV im Aufenthaltsraum
→ kann GEMA-pflichtig sein
Mehrfamilienhaus mit Kabelverteilung
→ in der Regel GEMA-pflichtig
Ferienwohnung ohne TV, nur WLAN
→ keine GEMA-Pflicht
Hintergrundmusik im Eingangsbereich
→ GEMA-pflichtig

Die Bereitstellung von WLAN allein führt nicht zu einer GEMA-Pflicht.
Grund:
Keine GEMA-Pflicht, solange:
Lese auch meinen Artikel zum Thema: Streamingdienste in Ferienwohnung & Ferienhaus anbieten
Viele Probleme entstehen durch technische Details:
Grundsatz:
Je mehr du aktiv steuerst, desto eher entsteht eine Pflicht.

- Zentrale SAT-Anlage wird unterschätzt
- Mischlösungen werden falsch bewertet
- Umbauten werden nicht berücksichtigt
- Streaming wird falsch eingeordnet
- Rechtliche Risiken werden unterschätzt
Typisch etwa 30 € pro Einheit und Jahr.
Die genaue Höhe hängt vom Tarif ab und sollte aktuell geprüft werden.
Nicht das Gerät ist entscheidend, sondern die Signalbereitstellung.
Lese auch meinen Artikel zum Thema: Rundfunkbeitrag für Ferienwohnung (ehemals GEZ): Was Vermieter wissen müssen
Nur bei zentraler Signalverteilung.
Nein.
Nein, solange Gäste eigene Accounts nutzen.
Wenn Inhalte für wechselnde Gäste zugänglich sind.
Oft etwa 30 € pro Einheit jährlich.
Nur bei bestehender GEMA-Pflicht.
Nachforderungen und rechtliche Schritte sind möglich.
Durch Verzicht auf zentrale Signalverteilung.
Zentrale TV- oder Kabelverteilung wird unterschätzt.
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre interessanten Ausführungen. Leider habe ich unseren (sicher nicht seltenen) Fall nicht gefunden. Wie sieht es aus, wenn ich in der Ferienwohnung über einen Mediareceiver Magenta-TV anbiete? Vielen Dank, Stefan
Wie verhält es sich, wenn das Objekt ausschließlich Streaming-Funktionen für TV und Radio (z. B. Vodafone Giga-TV) zur Verfügung stellt?


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