Sobald du als Vermieter einer Ferienwohnung oder Ferienhaus tätig wirst, musst du dich mit verschiedenen Bestimmungen und Gesetzen auseinandersetzen. Plane mit Bedacht und im Voraus. Berücksichtige Gesetze und die rechtlichen Vorgaben und keine Angst: Es ist auch „rechtlich“ kein Hexenwerk ein professioneller Gastgeber zu sein! Hier findest du eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Belange.
Da wir nicht rechtsberatend tätig sein wollen und dürfen, sind alle zusammengetragenen Informationen zum Thema Recht & Steuern ohne Gewähr. Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung. Hierzu sind wir nicht befähigt und nehmen daher auch ausdrücklich davon Abstand. Wir geben Dir hier unsere Kenntnisse weiter, die wir im Rahmen unser eigenen Vermietertätigkeit gewonnen haben.

Wichtiges in Kurzform:
Die deutsche Gesetzgebung regelt die Vermietung von Ferienimmobilien in verschiedenen Gesetzen und Paragraphen. Im jedem individuellen Fall ist ein von Berufswegen beauftragter Berater aufzusuchen um Sachverhalte verbindlich klären zu können. Wir möchten dir dabei helfen, deine Prozesse schneller voranzutreiben und möchten dich zusammenfassend und allgemein aus unser Praxis informieren.
Gesetze und Pflichten für Vermieter
- Gewerbeanzeigepflicht laut (Gewo)
Lese unseren aktuellen Blogartikel: Eine Ferienwohnung richtig anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist von keinerlei Vorraussetzungen abhängig. Ob du nun 1 Zimmer oder 40 Zimmer vermietest spielt keine Rolle! Warum? Die Gewerbeanmeldung setzt einen Prozess in Gang, der deine Vermietung definiert. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt und die zuständige Handelskammer. Du wirst von den Instanzen nach kurzer Zeit angeschrieben. Dieser Prozess klärt und definiert den eigentlichen Umfang deiner gewerblichen Tätigkeit. Aufgrund der dir zugesandten Formulare wird ermittelt, in wie weit du Steuern zahlen oder Abgaben an eine Kammer leisten musst. - Gaststättenrechtliche Erlaubnis
Das Gaststättengesetz wurde 2005 zum Vorteil vieler Privatvermieter geändert: Eine gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht besteht seitdem nicht mehr. Du darfst unabhängig der Bettenanzahl Speisen und Getränke an deine Gäste verabreichen. Dies gilt jedoch nur für Hausgäste, die du auch beherbergst! Um Lebensmittel für Dritte zubereiten zu dürfen, benötigst du eine „Lebensmittelrechtliche Unterweisung“ laut § 43 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes. Diese Belehrung wird regelmäßig von den Gesundheitsämtern angeboten. Sollte dein Beherbergungsbetrieb (auch Privatvermietung) vom zuständigen Gesundheitsamt geprüft werden, musst du ein Nachweisheft vorweisen können, dass deine Teilnahme an dieser Unterweisung bestätigt! - Anmeldepflicht bei Nutzungsänderungen von Wohnraum
Sobald du Wohnraum als Ferienhaus oder Ferienwohnung vermietest, ändert sich in der Regel auch die Nutzungsart des Gebäudes oder der jeweiligen Wohnung. Du bist verpflichtet diese Nutzungsänderung der zuständigen Behörde mitzuteilen. Kläre daher frühzeitig, ob eine Vermietung als Ferienwohnung, Pensionszimmer etc. in deiner Immobilie oder am Standort möglich ist. Solltest du neu bauen wollen und benötigst Informationen zu einem Baugenehmigungsverfahren, dann solltest du dich an die zuständige Baubehörde deines Landkreises oder deiner Stadt wenden. - Bauvorschrift der Länder
Die Größe deiner zur Vermietung stehenden Gäste-/Pensionszimmer ist gesetzlich vorgeschrieben. Demnach darf ein Einzelzimmer nicht kleiner als 8m² und ein Doppelzimmer nicht kleiner als 12 m² sein. Ein Gespräch mit der zuständigen Baubehörde sollte zur Klärung in jedem Fall erfolgen. Ausnahmeregelungen sind unter Umständen möglich. Besondere Aufmerksamkeit solltest du dem Brandschutz widmen. - Einkommenssteuerpflicht
Jeder Bürger, der Einnahmen und Gewinne erwirtschaftet, wird selbstverständlich auch besteuert. Ab dem Überschreiten eines Freibetrages fallen Einkommenssteuer, evntl. auch Gewerbesteuer an. Zur Klärung der steuerlichen Belange solltest du in jedem Fall mit deinem Steuerberater sprechen. - Umsatzsteuerpflicht
Sobald dein Jahresumsatz die gesetzliche Bemessungsgrenze überschreitet, wirst du in dem darauf folgenden Jahr umsatzsteuerpflichtig. Von diesem Zeitpunkt an musst du in deinen Rechnungen die Mehrwersteuer ausweisen. Du hast dann auch die Möglichkeit in deinen eigenen Rechnungen die Vorsteuer wiederum geltend zu machen. Wer seine Umsatzsteuerpflicht nicht rechtzeitig bemerkt, kann auch rückwirkend zur Zahlung gebeten werden! Lese dazu unseren Artikel: Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen. - Gewerbesteuerpflicht
Stellt deine Vermietung ein Gewerbebetrieb dar, so musst du ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer an den Staat abführen.